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   LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2018 - L 3 R 821/17 B PKH   

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https://dejure.org/2018,17453
LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2018 - L 3 R 821/17 B PKH (https://dejure.org/2018,17453)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.06.2018 - L 3 R 821/17 B PKH (https://dejure.org/2018,17453)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Juni 2018 - L 3 R 821/17 B PKH (https://dejure.org/2018,17453)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 73a SGG, § 121 Abs 3 ZPO
    Beiladung zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwaltes - Rechtsanwalt mit Zulassung in Deutschland - Kanzleisitz im Ausland

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Erwerbsminderungsrente; PKH-Verfahren; Fehlender inländischer Kanzleisitz des ausgewählten Prozessbevollmächtigten; Beiordnung zu den Bedingungen eines im Bezirk des zuständigen SG ansässigen Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 43 ; ZPO § 121 Abs. 2 ; ZPO § 121 Abs. 3
    Gewährung einer Erwerbsminderungsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1523/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verweigerung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2018 - L 3 R 821/17
    Deshalb dürfen insbesondere schwierige, bislang nicht geklärte Rechts- und Tatfragen im PKH-Verfahren nicht entschieden werden, sondern müssen über die Gewährung von PKH auch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung im Hauptsacheverfahren zugeführt werden können (BVerfG a.a.O. und Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 1993 - 1 BvR 1523/92 -, NJW 1994, 241, 242).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2012 - L 9 SO 261/12

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2018 - L 3 R 821/17
    Dies führt im Ergebnis dazu, dass Reisekosten vom Kanzleisitz bis zum Eintritt in den Bezirk des Prozessgerichts nicht, wohl aber Reisekosten innerhalb des Bezirks des Prozessgerichts beansprucht werden können (vgl. hierzu auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Oktober 2012, L 9 SO 261/12 B, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07. Juni 2011, L 8 AY 1/11 B, jeweils zitiert nach juris).
  • BVerfG, 26.06.2003 - 1 BvR 1152/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2018 - L 3 R 821/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG gebieten Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (Beschluss vom 26. Juni 2003 - 1 BvR 1152/02 SozR 4 - 1500 § 73a Nr. 1).
  • OLG Brandenburg, 08.01.2013 - 3 WF 130/12

    Verfahrenskostenhilfe: Uneingeschränkte Beiordnung eines auswärtigen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2018 - L 3 R 821/17
    Eine Einschränkung der Beiordnung zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts entfällt jedoch nur dann, wenn im konkreten Fall Mehrkosten durch die Beiordnung des auswärtigen Rechtsanwalts offensichtlich nicht zu erwarten sind (vgl. Beschlüsse der LSG Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt, a. a. O.; siehe auch Brandenburgisches Oberlandesgericht , Beschluss vom 08. Januar 2013, 3 WF 130/12, zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.06.2011 - L 8 AY 1/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2018 - L 3 R 821/17
    Dies führt im Ergebnis dazu, dass Reisekosten vom Kanzleisitz bis zum Eintritt in den Bezirk des Prozessgerichts nicht, wohl aber Reisekosten innerhalb des Bezirks des Prozessgerichts beansprucht werden können (vgl. hierzu auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Oktober 2012, L 9 SO 261/12 B, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07. Juni 2011, L 8 AY 1/11 B, jeweils zitiert nach juris).
  • BVerfG, 28.11.2007 - 1 BvR 68/07
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2018 - L 3 R 821/17
    Dementsprechend darf die Prüfung der Erfolgsaussichten jedenfalls nicht dazu führen, über die Vorverlagerung der Rechtsverfolgung oder -verteidigung ins Nebenverfahren der PKH eben dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. November 2007 - 1 BvR 68/07, 1BvR 70/07, 1 BvR 71/07 -, zitiert nach juris Rn. 8 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2019 - L 10 SB 107/19

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Prognostische

    Das Einholen von Befundberichten rechtfertigt aber jedenfalls dann die Annahme hinreichender Erfolgsaussichten im oben dargelegten Sinn, wenn es - wie hier - mit der Stellung spezifischer, weiterer Fragen verbunden ist, die den Sachverhalt weiter aufklären sollen und nicht nur dazu dienen sollen, Behauptungen des Klägers zu überprüfen (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juni 2018, L 3 R 821/17 B PKH Rn 6 zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2018 - L 1 KR 105/18
    Zurecht weist die Klägerin zudem darauf hin, dass der für die Beurteilung der Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe maßgebliche Zeitpunkt grundsätzlich der der Entscheidungsreife des Bewilligungsgesuchs ist, d.h. der Zeitpunkt, in dem alle für die Entscheidung über den Antrag erforderlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Tatsachen gemäß §§ 117, 118 ZPO aus dem Vortrag des Antragstellers/Klägers und den Akten zu entnehmen sind (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juni 2018 - L 3 R 821/17 B PKH -, juris-Rdnr. 4 mit Bezugnahme auf Leitherer in: Meyer-Ladewig/ Keller/ Leitherer/ Schmidt, SGG - Kommentar, 12. Auflage 2017, § 73a Rdnr. 7d).
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