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   LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2018 - L 31 AS 1607/15   

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https://dejure.org/2018,23795
LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2018 - L 31 AS 1607/15 (https://dejure.org/2018,23795)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.06.2018 - L 31 AS 1607/15 (https://dejure.org/2018,23795)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Juni 2018 - L 31 AS 1607/15 (https://dejure.org/2018,23795)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung von SGB-II-Leistungen wegen einer erst nachträglich angezeigten Verwertung einer Eigentumswohnung; Berücksichtigung von Schenkungen; Einmalige Einnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 11a Abs. 5
    Rückforderung von SGB-II -Leistungen wegen einer erst nachträglich angezeigten Verwertung einer Eigentumswohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2018 - L 31 AS 1607/15
    Gemessen an diesen Rechtsgrundlagen, die aufgrund gleich bleibenden Verfügungssatzes und vergleichbarer Voraussetzungen austauschbar seien (vergleiche hierzu Bundessozialgericht, Urteil vom 10. September 2013, B 4 AS 89/12 R, Rn. 29 mit weiteren Nachweisen), sei die Aufhebung der Bescheide nicht zu beanstanden.

    Das Einkommen mutiert nicht zu Vermögen (Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. September 2013, B 4 AS 89/12 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 22).

    Zu der bis zur Rechtsänderung am 31. März 2011 geltenden Rechtslage hat das Bundessozialgericht einen Verteilzeitraum von bis zu 12 Monaten als angemessen angesehen (Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. September 2013, B 4 AS 89/12 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 23).

    In seinem Urteil vom 10. September 2013, B 4 AS 89/12 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 25) hat der 4. Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des 14. Senats (Urteil vom 29. November 2012, B 14 AS 33/12 R, zitiert nach juris) verdeutlicht, dass diese Rechtsprechung (Anrechnung auf den Bedarf trotz Verbrauchs) nur für Rückforderungsfälle und nicht für laufende Fälle gilt.

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 33/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2018 - L 31 AS 1607/15
    Dabei ist Einkommen nach der Rechtsprechung der für die Grundsicherung zuständigen Senate des Bundessozialgerichts (BSG) grundsätzlich alles das, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält und Vermögen das, was er vor Antragstellung bereits hatte (vgl. nur BSG SozR 4-4200 § 11 Nr. 17 Rdnr. 23; BSGE 100, 101, 291 und Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. November 2012, B 14 AS 33/12 R Rdnr. 12, zitiert nach juris).

    In seinem Urteil vom 10. September 2013, B 4 AS 89/12 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 25) hat der 4. Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des 14. Senats (Urteil vom 29. November 2012, B 14 AS 33/12 R, zitiert nach juris) verdeutlicht, dass diese Rechtsprechung (Anrechnung auf den Bedarf trotz Verbrauchs) nur für Rückforderungsfälle und nicht für laufende Fälle gilt.

  • LSG Bayern, 15.03.2007 - L 7 AS 220/06

    Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld II (Alg II) trotz Möglichkeit der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2018 - L 31 AS 1607/15
    Zwar könnten Schulden nur dann berücksichtigt werden, wenn sie aus rechtlichen oder zwingenden Gründen aus dem Erlös vor der Deckung des Bedarfs getilgt werden müssten, zum Beispiel die Tilgung einer Hypothek aus dem Verkaufserlös eines Grundstücks (LSG Bayern, Urteil vom 15. März 2007, L 7 AS 220/06).
  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2018 - L 31 AS 1607/15
    Dabei ist Einkommen nach der Rechtsprechung der für die Grundsicherung zuständigen Senate des Bundessozialgerichts (BSG) grundsätzlich alles das, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält und Vermögen das, was er vor Antragstellung bereits hatte (vgl. nur BSG SozR 4-4200 § 11 Nr. 17 Rdnr. 23; BSGE 100, 101, 291 und Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. November 2012, B 14 AS 33/12 R Rdnr. 12, zitiert nach juris).
  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2018 - L 31 AS 1607/15
    In diesem Zusammenhang hat der 4. Senat des Bundessozialgerichts (Urteil vom 30. September 2008, B 4 AS 29/07 R, zitiert nach juris) ausgeführt, dass einer bedarfsmindernden Berücksichtigung einer Einkommensteuererstattung der Umstand nicht entgegenstehe, dass die Kläger die Steuererstattung zur Schuldentilgung verwandt hätten.
  • BSG, 12.12.2013 - B 14 AS 76/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Erbschaft -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2018 - L 31 AS 1607/15
    Diese Grundsätze hat das BSG im Urteil vom 12. Dezember 2013 (B 14 AS 76/12 R, zitiert nach juris) ausdrücklich bekräftigt.
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