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   LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2016 - L 15 SO 183/16 B ER, L 15 SO 187/16 B ER PKH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,38443
LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2016 - L 15 SO 183/16 B ER, L 15 SO 187/16 B ER PKH (https://dejure.org/2016,38443)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.09.2016 - L 15 SO 183/16 B ER, L 15 SO 187/16 B ER PKH (https://dejure.org/2016,38443)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. September 2016 - L 15 SO 183/16 B ER, L 15 SO 187/16 B ER PKH (https://dejure.org/2016,38443)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflegeversicherung; Hilfe zur Pflege; Einstweiliger Rechtsschutz; Bindungswirkung der Feststellungen des MDK; Leistungsbewilligung aufgrund Folgenabwägung; Anforderungen an die Ausgestaltung des Eilverfahrens; Grundrechte des Einzelnen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialhilfe - Folgenabwägung - russischer Pflegedienst

  • rechtsportal.de

    SGB XII § 62 ; SGB X § 20
    Pflegeversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2016 - L 15 SO 183/16
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seiner Entscheidung vom 12. Mai 2005 (Az. 1 BvR 569/05, dokumentiert in juris, weitere Fundstelle NVwZ 2005, 927 bis 929) ausgeführt, dass Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) besondere Anforderungen an die Ausgestaltung des Eilverfahrens stellt, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen könnten, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären" (BVerfG, a.a.O., juris Rn. 24).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.07.2017 - L 15 SO 134/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Der Senat hatte gerade in jüngster Zeit in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes mehrfach Anlass gesehen darauf hingewiesen, dass der Pflegebedarf regelmäßig auch medizinische - nicht nur pflegefachliche - Feststellungen erfordert (veröffentlichte Beschlüsse vom 21. September 2016 - L 15 SO 183/16 B ER / L 15 SO 187/16 B ER PKH - und vom 23. November 2016 - L 15 SO 273/16 B ER -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2017 - L 15 SO 134/17

    Gewährung von ambulanten Hilfen zur Pflege i.R.d. Bedarfsfeststellung zur

    Der Senat hatte gerade in jüngster Zeit in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes mehrfach Anlass gesehen darauf hingewiesen, dass der Pflegebedarf regelmäßig auch medizinische - nicht nur pflegefachliche - Feststellungen erfordert (veröffentlichte Beschlüsse vom 21. September 2016 - L 15 SO 183/16 B ER / L 15 SO 187/16 B ER PKH - und vom 23. November 2016 - L 15 SO 273/16 B ER -).
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