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   LSG Berlin-Brandenburg, 21.10.2020 - L 18 AL 68/18   

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https://dejure.org/2020,41159
LSG Berlin-Brandenburg, 21.10.2020 - L 18 AL 68/18 (https://dejure.org/2020,41159)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.10.2020 - L 18 AL 68/18 (https://dejure.org/2020,41159)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Oktober 2020 - L 18 AL 68/18 (https://dejure.org/2020,41159)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 45 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 3, § 45 Abs 4 S 2 SGB 3, § 45 Abs 4 S 3 Nr 2 SGB 3, § 45 Abs 6 S 1 SGB 3, § 45 Abs 6 S 2 SGB 3
    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers - Entscheidung über die Auszahlung der Vermittlungsvergütung - wirksame Nebenbestimmung - Befristung - Vorliegen von Arbeitslosigkeit - fehlende subjektive Verfügbarkeit - ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen des Auszahlungsanspruchs aufgrund einer Arbeitsvermittlung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 03.05.2018 - B 11 AL 11/17 R

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch eines privaten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.10.2020 - L 18 AL 68/18
    Zwar steht der daraus abzuleitende öffentlich-rechtliche Zahlungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers nicht im Ermessen der Beklagten (vgl. BSG, Urteil vom 9. Juni 2017 - B 11 AL 6/16 R - juris Rn. 19 sowie Urteil vom 3. Mai 2018 - B 11 AL 11/17 R - juris Rn. 13 mwN).

    Vielmehr wird aufgrund des Verweises auf § 83 Abs. 2 Satz 1 SGB III in § 45 Abs. 6 Satz 2 SGB III über die Zahlung von Weiterbildungskosten der Arbeitsvermittler - hier die Klägerin - unmittelbar begünstigt (vgl. BSG, Urteil vom 3. Mai 2018 - B 11 AL 11/17 R - aaO Rn. 14 f. mwN).

    Auf der anderen Seite ist der Arbeitsuchende - hier die Beigeladene - durch die - hier sinngemäße - Stundung des gegen sie aus dem schuldrechtlichen Verhältnis gerichteten Anspruchs geschützt, so dass eine etwaige Auszahlung an sie von vornherein nicht geboten ist (BSG, Urteil vom 3. Mai 2018 - B 11 AL 11/17 R - aaO Rn. 16 mwN).

  • BSG, 09.06.2017 - B 11 AL 6/16 R

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.10.2020 - L 18 AL 68/18
    Zwar steht der daraus abzuleitende öffentlich-rechtliche Zahlungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers nicht im Ermessen der Beklagten (vgl. BSG, Urteil vom 9. Juni 2017 - B 11 AL 6/16 R - juris Rn. 19 sowie Urteil vom 3. Mai 2018 - B 11 AL 11/17 R - juris Rn. 13 mwN).

    Eines besonderen sozialen Schutzes im Rahmen des sozialgerichtlichen Kostenrechts, auf den die Kostenprivilegierung des § 183 SGG abzielt, bedarf es deshalb bezogen auf den privaten Arbeitsvermittler nicht (vgl. BSG, Urteil vom 9. Juni 2017 - B 11 AL 6/16 R - juris Rn. 34).

  • BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 19/12 R

    Vermittlungsgutschein - Rechtsnatur - Vergütungsanspruch des privaten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.10.2020 - L 18 AL 68/18
    Der dem Urteil des BSG vom 11. März 2014 - B 11 AL 19/12 R - zugrundeliegende Fall sei mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar, denn im vom BSG entschiedenen Fall habe es sich um einen AVGS ohne Nebenbestimmungen gehandelt.
  • BSG, 06.03.2018 - B 11 AL 86/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.10.2020 - L 18 AL 68/18
    Es kann offenbleiben, ob diese Nebenbestimmung rechtmäßig war, denn nach ständiger Rechtsprechung des BSG kommt es hierauf nicht an (vgl. BSG, Beschlüsse vom 6. März 2018 - B 11 AL 86/17 B-, juris, Rn. 4 und vom 5. Dezember 2019 - B 11 AL 43/19 B -, juris Rn. 5; jeweils mwN).
  • BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.10.2020 - L 18 AL 68/18
    Dementsprechend ist grundsätzlich für den Eintritt des Vermittlungserfolgs der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses entscheidend (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R - juris Rn. 17), wobei es im Einzelfall möglich sein kann, auf den Zeitpunkt des Arbeitsvertrages oder einer Einstellungszusage abzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - juris Rn. 21).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2018 - L 18 AL 210/17

    Arbeitsförderungsrecht - Vermittlungsvergütung des privaten Arbeitsvermittlers -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.10.2020 - L 18 AL 68/18
    Vermittelt ist ein arbeitsloser Arbeitsuchender i.S.v. § 45 Abs. 7 Satz 1 SGB III nicht schon dann, wenn er den Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, sondern erst wenn die Beschäftigung auch tatsächlich aufgenommen worden ist (vgl. auch SächsLSG, Urteil vom 19. April 2018 - L 3 AL 186/15 - juris Rn. 48; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. September 2018 - L 18 AL 210/17 - juris Rn. 18).
  • BSG, 05.12.2019 - B 11 AL 43/19 B
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.10.2020 - L 18 AL 68/18
    Es kann offenbleiben, ob diese Nebenbestimmung rechtmäßig war, denn nach ständiger Rechtsprechung des BSG kommt es hierauf nicht an (vgl. BSG, Beschlüsse vom 6. März 2018 - B 11 AL 86/17 B-, juris, Rn. 4 und vom 5. Dezember 2019 - B 11 AL 43/19 B -, juris Rn. 5; jeweils mwN).
  • BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 11/10 R

    Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers aus Vermittlungsgutschein -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.10.2020 - L 18 AL 68/18
    Dementsprechend ist grundsätzlich für den Eintritt des Vermittlungserfolgs der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses entscheidend (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R - juris Rn. 17), wobei es im Einzelfall möglich sein kann, auf den Zeitpunkt des Arbeitsvertrages oder einer Einstellungszusage abzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - juris Rn. 21).
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