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   LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2011 - L 24 KA 39/08 KL   

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https://dejure.org/2011,515
LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2011 - L 24 KA 39/08 KL (https://dejure.org/2011,515)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.12.2011 - L 24 KA 39/08 KL (https://dejure.org/2011,515)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - L 24 KA 39/08 KL (https://dejure.org/2011,515)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 56 Abs 2 S 2 SGB 5, § 57 Abs 2 S 1 SGB 5, § 57 Abs 2 S 2 SGB 5, § 57 Abs 2 S 5 SGB 5, § 71 Abs 1 S 1 Halbs 1 SGB 5
    Krankenversicherung - zahntechnische Versorgung - durchschnittliche bundeseinheitliche Preise für 2008 - Schiedsspruch - Bundesschiedsamt - eingeschränkte gerichtliche Kontrolle - Beachtung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität - Verfassungsmäßigkeit

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (31)

  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 44/05 R

    Vereinbarung über die Vergütung zahntechnischer Leistungen - Beachtung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2011 - L 24 KA 39/08
    Der Kläger ist Vertragspartner der Vereinbarung, deren Inhalt das beklagte Bundesschiedsamt im Wege des hier angefochtenen Schiedsspruches gemäß § 57 Abs. 2 Satz 2 und Satz 5 SGB V sowie § 89 Abs. 1 und Abs. 7 SGB V festgesetzt hat, und er erwirbt aus dem Schiedsspruch Rechtspositionen (vgl BSG, Urteil vom 19. Juli 2006 - B 6 KA 44/05 R - juris - m.w.N.).

    Schiedssprüche unterliegen gemäß § 89 SGB V auf Anfechtung der Vertragsparteien hin nur in eingeschränktem Umfang gerichtlicher Kontrolle (vgl. BSG, Urteil vom 19. Juli 2006 - B 6 KA 44/05 R - BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 3 und Nr. 16; BSG, Urteil vom 14. Dezember 2005 - B 6 KA 25/04 R - juris).

    Der Grundsatz der Beitragssatzstabilität ist im Übrigen bei Vereinbarungen über Vergütungen für zahntechnische Leistungen auch ungeachtet der hier vorliegenden ausdrücklichen gesetzlichen Regelung immer zu beachten, z.B. auch im Rahmen von Vergütungsvereinbarungen nach § 88 Abs. 2 SGB V (vgl. BSG, Urteil vom 19. Juli 2006 - B 6 KA 44/05 R -).

    Denn auch für derartige Leistungserbringer gilt der Maßstab der Beitragssatzstabilität uneingeschränkt (vgl. BSG, Urteil vom 19. Juli 2006 - B 6 KA 44/05 R -).

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2011 - L 24 KA 39/08
    Demgemäß hat das BSG z.B. entschieden, dass die Ermächtigungsgrundlagen des SGB V für die Honorarverteilung dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot und Parlamentsvorbehalt genügen (Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 84/03 R - juris - m.w.N.).

    Auch unter dem Gesichtspunkt, dass im Hinblick auf Art. 12 GG vorliegend nur die Berufsausübung der Zahntechniker betroffen ist, kommt daher ein Verfassungsverstoß nicht in Betracht (vgl. zur vertragsärztlichen Honorierung BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 84/03 R -).

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2011 - L 24 KA 39/08
    Dem Bestimmtheitserfordernis ist vielmehr genügt, wenn Auslegungsprobleme mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (vgl. BVerfGE 82, 209, 224 ff; 110, 370, 396 f m.w.N.).

    So können unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet werden, sofern sie der Konkretisierung durch Auslegung zugänglich sind (vgl. zB BVerfGE 82, 209, 224 bis 227 zu Begriffen wie Bedarfsgerechtigkeit, Leistungsfähigkeit und Kostengünstigkeit).

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