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   LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2017 - L 9 KR 23/15   

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https://dejure.org/2017,52829
LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2017 - L 9 KR 23/15 (https://dejure.org/2017,52829)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.12.2017 - L 9 KR 23/15 (https://dejure.org/2017,52829)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - L 9 KR 23/15 (https://dejure.org/2017,52829)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 10 Abs 3 SGB 5, § 48 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 10, § 45 Abs 2 S 3 Nr 3 SGB 10, § 60 SGB 1, § 5 Abs 1 Nr 13 SGB 5
    Voraussetzungen der krankenversicherungsrechtlichen Familienversicherung eines Kindes

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 10 Abs 3 SGB 5, § 48 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 10, § 45 Abs 2 S 3 Nr 3 SGB 10
    Familienversicherung - Rückwirkende Beendigung - Ausschlusstatbestand in § 10 Abs. 3 SGB V - annähernd gleiche Einkommensverhältnisse der Eheleute - grobe Fahrlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84

    Zuerkennung einer Rente - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Ruhen eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2017 - L 9 KR 23/15
    "Grob fahrlässig" handelt, wer die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 SGB X. Dies ist in Bezug auf die Unterlassung der Mitteilung der Veränderung dann der Fall, wenn der Betroffene einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt und deshalb nicht beachtet hat, was im gegebenen Falle jedem einleuchten muss (vgl. Brandenburg in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Aufl. 2017, § 48 SGB X, Rdnr. 132 mit Hinweis auf Bundessozialgericht, Urteil vom 19. Februar 1986, 7 RAr 55/84, zitiert nach juris, dort Rdnr. 17).
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