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   LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2022 - L 7 KA 63/19   

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https://dejure.org/2022,45242
LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2022 - L 7 KA 63/19 (https://dejure.org/2022,45242)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.12.2022 - L 7 KA 63/19 (https://dejure.org/2022,45242)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2022 - L 7 KA 63/19 (https://dejure.org/2022,45242)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 72 Abs 1 S 2 SGB 5, § 95 Abs 1 SGB 5, § 95 Abs 9 SGB 5
    Vertragsärztliche Versorgung - Berechnung des Regelleistungsvolumens - Gewährung einer Fallzahlerhöhung - Neupraxenregelung - Zusammenschluss von zwei Medizinischen Versorgungszentren zu einer überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 72 Abs 1 S 2 SGB 5, § 95 Abs 1 SGB 5, § 95 Abs 9 SGB 5
    ÜBAG bestehend aus zwei MVZ - Neupraxenregelung (in Bezug auf in einem MVZ angestellte Ärzte) - Neupraxenstatus eines MVZ nach Eintritt in eine üBAG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ÜBAG bestehend aus zwei MVZ - Neupraxenregelung (in Bezug auf in einem MVZ angestellte Ärzte) - Neupraxenstatus eines MVZ nach Eintritt in eine üBAG

  • rechtsportal.de

    ÜBAG bestehend aus zwei MVZ - Neupraxenregelung (in Bezug auf in einem MVZ angestellte Ärzte) - Neupraxenstatus eines MVZ nach Eintritt in eine üBAG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 24.01.2018 - B 6 KA 2/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Aufbauphase -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2022 - L 7 KA 63/19
    Das Sozialgericht hat die einschlägigen Regelungen des Honorarverteilungsmaßstabes der Beklagten zutreffend zitiert und in diesem Zusammenhang zu Recht auch auf § 72 Abs. 1 Satz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) hingewiesen und hat sich sachlich richtig an der einschlägigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Komplex MVZ und Neupraxenregelung orientiert (Urteile vom 24. Januar 2018, B 6 KA 2/17 R und B 6 KA 23/16 R sowie vom 17. Juli 2013, B 6 KA 44/12 R).

    Diesen Status verlieren "Jungärzte" aber nicht durch einen Zusammenschluss mit Ärzten (im Sinne der Neugründung einer Berufsausübungsgemeinschaft), die einen Neupraxenstatus nicht mehr beanspruchen können (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 24. Januar 2018, B 6 KA 2/17 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 26ff.).

    Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu Praxen in der Aufbauphase hatte stets den in freier Unternehmerschaft selbständig tätigen Vertragsarzt im Blick, dem es ermöglicht werden sollte, zur Herstellung von Honorarverteilungsgerechtigkeit eine Steigerung des Honorars auf den Fachgruppendurchschnitt ohne zeitliche Verzögerung zu realisieren (vgl. nur Bundessozialgericht, Urteil vom 24. Januar 2018, B 6 KA 2/17 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 25).

  • BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Anerkennung als

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2022 - L 7 KA 63/19
    Das Sozialgericht hat die einschlägigen Regelungen des Honorarverteilungsmaßstabes der Beklagten zutreffend zitiert und in diesem Zusammenhang zu Recht auch auf § 72 Abs. 1 Satz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) hingewiesen und hat sich sachlich richtig an der einschlägigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Komplex MVZ und Neupraxenregelung orientiert (Urteile vom 24. Januar 2018, B 6 KA 2/17 R und B 6 KA 23/16 R sowie vom 17. Juli 2013, B 6 KA 44/12 R).

    Mit anderen Worten: Bei Neugründung einer Berufsausübungsgemeinschaft bleibt einem Gründungsmitglied sein gegebenenfalls vorhandener Neupraxenstatus erhalten (so ausdrücklich SG Marburg, Urteil vom 26. Oktober 2016, S. 12 KA 59/15, zitiert nach juris, dort Rdnr. 35 ["Weiterwirken als Aufbaupraxis"]); diese Fallgruppe ist streng zu trennen von derjenigen, in der ein in der Aufbauphase befindlicher Vertragsarzt in eine Berufsausübungsgemeinschaft eintritt, die der Aufbauphase schon entwachsen ist; in dieser Konstellation verliert der neu hinzutretende "Jungarzt" seinen Neupraxenstatus (vgl. hierzu Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Juli 2013, B 6 KA 44/12 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 27).

  • SG Marburg, 26.10.2016 - S 12 KA 59/15

    Vertragsarztrecht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2022 - L 7 KA 63/19
    Mit anderen Worten: Bei Neugründung einer Berufsausübungsgemeinschaft bleibt einem Gründungsmitglied sein gegebenenfalls vorhandener Neupraxenstatus erhalten (so ausdrücklich SG Marburg, Urteil vom 26. Oktober 2016, S. 12 KA 59/15, zitiert nach juris, dort Rdnr. 35 ["Weiterwirken als Aufbaupraxis"]); diese Fallgruppe ist streng zu trennen von derjenigen, in der ein in der Aufbauphase befindlicher Vertragsarzt in eine Berufsausübungsgemeinschaft eintritt, die der Aufbauphase schon entwachsen ist; in dieser Konstellation verliert der neu hinzutretende "Jungarzt" seinen Neupraxenstatus (vgl. hierzu Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Juli 2013, B 6 KA 44/12 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 27).
  • BSG, 24.01.2018 - B 6 KA 23/16 R

    Zuweisung eines höheren Regelleistungsvolumens an ein Medizinisches

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2022 - L 7 KA 63/19
    Das Sozialgericht hat die einschlägigen Regelungen des Honorarverteilungsmaßstabes der Beklagten zutreffend zitiert und in diesem Zusammenhang zu Recht auch auf § 72 Abs. 1 Satz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) hingewiesen und hat sich sachlich richtig an der einschlägigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Komplex MVZ und Neupraxenregelung orientiert (Urteile vom 24. Januar 2018, B 6 KA 2/17 R und B 6 KA 23/16 R sowie vom 17. Juli 2013, B 6 KA 44/12 R).
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