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   LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2020 - L 18 AS 1312/17   

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LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2020 - L 18 AS 1312/17 (https://dejure.org/2020,1594)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.01.2020 - L 18 AS 1312/17 (https://dejure.org/2020,1594)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Januar 2020 - L 18 AS 1312/17 (https://dejure.org/2020,1594)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 40 Abs 1 SGB 2, § 48 SGB 10, § 330 Abs 3 SGB 3, § 40 Abs 4 SGB 2
    Arbeitslosengeld II; Zufluss von Einkommen; Nachzahlung; Pfändungsschutzkonto; Aufhebung- und Erstattung; Bösgläubigkeit ; Bedarfsgemeinschaft

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  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2020 - L 18 AS 1312/17
    Ausreichende Klarheit kann auch dann bestehen, wenn zur Auslegung des Verfügungssatzes auf die Begründung des Verwaltungsakts, auf früher zwischen den Beteiligten ergangene Verwaltungsakte oder auf allgemein zugängliche Unterlagen zurückgegriffen werden muss (vgl BSG, Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 196/11 R = SozR 4-1300 § 33 Nr. 2 - Rn 16; BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 89/12 R = BSGE 114, 188 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 62 - Rn 15).

    Aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügungssätze der Aufhebungs- und Erstattungsbescheide, dem Inhalt der Begründung der Bescheide und den bekannten Umständen ergab sich jedoch für die Kläger als objektive Empfänger unzweideutig, dass auch der weitere, nicht ausdrücklich bezeichnete Änderungsbewilligungsbescheid vom 1. Dezember 2014 vom Aufhebungsverwaltungsakt ebenso wie vom Erstattungsverwaltungsakt erfasst sein sollte, der im streitbefangenen Aufhebungszeitraum die den Klägern bewilligten Leistungen regelte (vgl zu einer entsprechenden Wertung im Rahmen der Bestimmtheit, nicht der Auslegung eines aufhebenden Verfügungssatzes BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 89/12 R = BSGE 114, 188 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 62 - Rn 16; vgl zu einer Auslegung nach dem Gesamtzusammenhang der Verfügungssätze BSG, Urteil vom 3. April 2014 - B 2 U 25/12 R = BSGE 115, 256 = SozR 4-2700 § 136 Nr. 6 - Rn 15).

  • BSG, 25.10.2017 - B 14 AS 9/17 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2020 - L 18 AS 1312/17
    Die Auslegung geht aus vom Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten, der alle Begleitumstände und Zusammenhänge (Vorgeschichte, Anträge, Begleitschreiben, Situation des Adressaten, genannte Rechtsnormen, auch Interesse der Behörde) berücksichtigt, welche die Behörde erkennbar in ihre Entscheidung einbezogen hat (stRspr, vgl die Nachweise aus der Rspr im Urteil des BSG vom 25. Oktober 2017 - B 14 AS 9/17 R = SozR 4-1300 § 45 Nr. 19 - Rn 22).

    Doch schließt dies nicht eine Auslegung von Aufhebungsverwaltungsakten nach dem objektiven Empfängerhorizont dahin aus, dass - wie hier - über die im Wortlaut des Verfügungssatzes eines Aufhebungsverwaltungsakts konkret bezeichneten Bewilligungsentscheidungen hinaus weitere Bewilligungsentscheidungen von der Aufhebung umfasst sind und die festgesetzte Erstattungsforderung tragen (vgl BSG, Urteil vom 25. Oktober 2017 - B 14 AS 9/17 R - Rn 32).

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anforderungen an die Bestimmtheit von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2020 - L 18 AS 1312/17
    Ausreichende Klarheit kann auch dann bestehen, wenn zur Auslegung des Verfügungssatzes auf die Begründung des Verwaltungsakts, auf früher zwischen den Beteiligten ergangene Verwaltungsakte oder auf allgemein zugängliche Unterlagen zurückgegriffen werden muss (vgl BSG, Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 196/11 R = SozR 4-1300 § 33 Nr. 2 - Rn 16; BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 89/12 R = BSGE 114, 188 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 62 - Rn 15).

    Zwar haben Leistungsträger in einem Aufhebungsverwaltungsakt, der mit einem Erstattungsverwaltungsakt in einem Bescheid verbunden ist, alle Bewilligungsentscheidungen zu bezeichnen, auf deren Grundlage erbrachte Leistungen mit dem Erstattungsverwaltungsakt erstattet verlangt werden (vgl BSG, Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 196/11 R = SozR 4-1300 § 33 Nr. 2 - Rn 16 ff).

  • BGH, 25.10.2012 - VII ZB 74/11

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Pfändbarkeit von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2020 - L 18 AS 1312/17
    Ergibt sich - wie hier - durch eine Nachzahlung von - grundsätzlich wie Arbeitseinkommen pfändbaren (vgl Bundesgerichtshof , Beschluss vom 25. Oktober 2012 - VII ZB 74/11 = WuM 2013, 176-179 - Rn 10 ff) - SGB II-Leistungen, dass die Pfändungsfreigrenzen überschritten werden, sind die Einzelbeträge für die Berechnung des pfandfreien Betrages dem Leistungszeitraum zuzurechnen, für den sie gezahlt werden (vgl BGH aaO Rn 20), waren mithin für Januar bzw Februar 2015 für den Kläger iHv jeweils 235, 26 EUR als Einkommen zu berücksichtigen.
  • BSG, 10.05.2011 - B 4 KG 1/10 R

    Kinderzuschlag - Mindesteinkommensgrenze - Einkommen - bereite Mittel -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2020 - L 18 AS 1312/17
    Auch die gepfändeten Teile des Alg bewirken bei dem Kläger jedoch einen "wertmäßigen Zuwachs", also eine Veränderung des Vermögensstandes (vgl zu diesem Erfordernis BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 46/09 R = SozR 4-4200 § 11 Nr. 30 - Rn 16; BSG, Urteil vom 10. Mai 2011 - B 4 KG 1/10 R = SozR 4-5870 § 6a Nr. 2 - Rn 17 ff), und sind - vergleichbar den Einnahmen in Geldeswert - solche, die wegen der Verringerung anderweitiger Verbindlichkeiten einen bestimmten, in Geld ausdrückbaren wirtschaftlichen Wert besitzen.
  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 25/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Jagdunfall - Jagdpacht - niederländischer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2020 - L 18 AS 1312/17
    Aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügungssätze der Aufhebungs- und Erstattungsbescheide, dem Inhalt der Begründung der Bescheide und den bekannten Umständen ergab sich jedoch für die Kläger als objektive Empfänger unzweideutig, dass auch der weitere, nicht ausdrücklich bezeichnete Änderungsbewilligungsbescheid vom 1. Dezember 2014 vom Aufhebungsverwaltungsakt ebenso wie vom Erstattungsverwaltungsakt erfasst sein sollte, der im streitbefangenen Aufhebungszeitraum die den Klägern bewilligten Leistungen regelte (vgl zu einer entsprechenden Wertung im Rahmen der Bestimmtheit, nicht der Auslegung eines aufhebenden Verfügungssatzes BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 89/12 R = BSGE 114, 188 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 62 - Rn 16; vgl zu einer Auslegung nach dem Gesamtzusammenhang der Verfügungssätze BSG, Urteil vom 3. April 2014 - B 2 U 25/12 R = BSGE 115, 256 = SozR 4-2700 § 136 Nr. 6 - Rn 15).
  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2020 - L 18 AS 1312/17
    Rechtsgrundlage des Aufhebungsverwaltungsakts ist § 40 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3 SGB II in der vom 1. April 2011 bis 31. Juli 2016 geltenden Fassung (alter Fassung - aF - zur Maßgeblichkeit des im Zeitpunkt der Aufhebung geltenden Rechts vgl BSG, Urteil vom 19. Oktober 2016 - B 14 AS 53/15 R = SozR 4-4200 § 11 Nr. 78 Rn 14 f) iVm § 48 SGB X und iVm § 330 Abs. 3 Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III).
  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2020 - L 18 AS 1312/17
    Auch die gepfändeten Teile des Alg bewirken bei dem Kläger jedoch einen "wertmäßigen Zuwachs", also eine Veränderung des Vermögensstandes (vgl zu diesem Erfordernis BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 46/09 R = SozR 4-4200 § 11 Nr. 30 - Rn 16; BSG, Urteil vom 10. Mai 2011 - B 4 KG 1/10 R = SozR 4-5870 § 6a Nr. 2 - Rn 17 ff), und sind - vergleichbar den Einnahmen in Geldeswert - solche, die wegen der Verringerung anderweitiger Verbindlichkeiten einen bestimmten, in Geld ausdrückbaren wirtschaftlichen Wert besitzen.
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 144/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2020 - L 18 AS 1312/17
    Die Berechnung der Erstattungsforderung gegenüber dem Kläger (= 470, 52 EUR) ist nicht zu beanstanden und folgt aus § 50 SGB X. Hinsichtlich der Klägerin ist jedoch eine Reduzierung der Erstattungsforderung in Bezug auf die bei den aufgehobenen Leistungen berücksichtigten Kosten der Unterkunft nach Maßgabe von § 40 Abs. 4 Satz 1 SGB II in der bis 31. Juli 2016 geltenden Fassung vorzunehmen, weil die "Bösgläubigkeit" des Klägers ihr nicht zurechenbar ist, auch nicht über § 38 SGB II (vgl BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 144/10 R - juris - Rn 16).
  • BSG, 26.07.2016 - B 4 AS 47/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung einer Bewilligungsentscheidung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2020 - L 18 AS 1312/17
    Der Beklagte hat die erforderliche Anhörung beanstandungsfrei in einem förmlichen Verfahren mit den Schreiben vom 4. Juli 2017 nach § 41 Abs. 2 Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) während des Berufungsverfahrens nachgeholt (vgl hierzu und zu den Anforderungen an ein formalisiertes Verfahren nur Bundessozialgericht ; Urteil vom 26. Juli 2016 - B 4 AS 47/15 R - BSGE 122, 25 = SozR 4-1500 § 114 Nr. 2 - Rn 19).
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