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   LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2013 - L 24 KA 101/10   

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https://dejure.org/2013,12010
LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2013 - L 24 KA 101/10 (https://dejure.org/2013,12010)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.02.2013 - L 24 KA 101/10 (https://dejure.org/2013,12010)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Februar 2013 - L 24 KA 101/10 (https://dejure.org/2013,12010)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 12.05.1993 - 6 RKa 33/92

    Fuhrkostenbeitrag - Ärztlicher Notfalldienst - Nichtkassenarzt

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2013 - L 24 KA 101/10
    Insbesondere muss die Satzung nach § 81 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V Bestimmungen über die Aufbringung und Verwaltung der Mittel enthalten, die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Klägerin erforderlich sind (Urteil des Bundessozialgerichts [BSG] vom 12. Mai 1993 - 6 RKa 33/92 - und Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 84/03 R -, zitiert jeweils nach Juris).

    Dem Satzungsgeber ist es rechtlich unbenommen, den Beitragsbegriff, soweit es die jeweilige gesetzliche Ermächtigung zulässt, in einem weitgefassten Sinne zu verwenden (Urteil des BSG vom 12. Mai 1993 - 6 RKa 33/92 -, a. a. O.).

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2013 - L 24 KA 101/10
    Insbesondere muss die Satzung nach § 81 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V Bestimmungen über die Aufbringung und Verwaltung der Mittel enthalten, die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Klägerin erforderlich sind (Urteil des Bundessozialgerichts [BSG] vom 12. Mai 1993 - 6 RKa 33/92 - und Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 84/03 R -, zitiert jeweils nach Juris).

    23 Dabei reicht es aus, wenn die Satzung die grundlegenden Bestimmungen über die Aufbringung der Mittel enthält; die betragsmäßige Festsetzung der Beiträge kann einer anderen normativen Regelung der Vertreterversammlung überlassen werden (Urteile des BSG vom 12. Mai 1993 - RKa 33/92 - und Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 84/03 R -, a .a. O.).

  • BSG, 06.02.2013 - B 6 KA 2/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Gebührenerhebung für erfolglos durchgeführtes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2013 - L 24 KA 101/10
    § 81 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ermächtigt daher nicht nur zur Erhebung von Verwaltungskostenbeiträgen, sondern in begrenztem Umfang auch dazu, für bestimmte Verwaltungstätigkeiten, die von den Mitgliedern unterschiedlich in Anspruch genommen werden und einen Mehraufwand verursachen, Gebühren zu erheben (vgl. Urteil des BSG vom 6. Februar 2013 - B 6 KA 2/12 R -, veröffentlicht bisher lediglich als Terminsbericht Nr. 3/13).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.09.2004 - L 5 KA 1529/03

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Pfändung des Honoraranspruchs - Erhebung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2013 - L 24 KA 101/10
    Der Gesetzgeber räumt damit der Beklagten im Rahmen ihrer Satzungsautonomie einen weiten Gestaltungsspielraum ein (Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 1. September 2004 - L 5 KA 1529/03 - und Urteil des Bayerischen Landessozialgericht vom 5. Oktober 2011 - L 12 KA 44/09 -, zitiert nach Juris).
  • LSG Bayern, 05.10.2011 - L 12 KA 44/09

    Kassenärztliche Vereinigung - Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung für erfolglose

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2013 - L 24 KA 101/10
    Der Gesetzgeber räumt damit der Beklagten im Rahmen ihrer Satzungsautonomie einen weiten Gestaltungsspielraum ein (Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 1. September 2004 - L 5 KA 1529/03 - und Urteil des Bayerischen Landessozialgericht vom 5. Oktober 2011 - L 12 KA 44/09 -, zitiert nach Juris).
  • BSG, 30.10.2013 - B 6 KA 1/13 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Satzung - Aufbringung der Mittel - Benennung in

    Die der K(Z)ÄV als Selbstverwaltungskörperschaft zustehende Finanzhoheit (vgl LSG Baden-Württemberg Urteil vom 1.9.2004 - L 5 KA 1529/03 - MedR 2005, 483 ff = Juris RdNr 22) berechtigt sie zwar dem Grunde nach dazu, ihre Ausgaben nicht allein in Form von "Mitgliedsbeiträgen", sondern auch in anderer Form zu decken (BSG SozR 4-2500 § 81 Nr. 5 RdNr 21 mwN; vgl schon BSG SozR 2200 § 368m Nr. 4 S 8; BSG SozR 3-2500 § 81 Nr. 5 S 12; s auch LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 22.2.2013 - L 24 KA 101/10 - Juris RdNr 22) .

    Zu den "grundlegenden" - und somit unverzichtbaren - Bestimmungen im Sinne der Senatsrechtsprechung gehört jedoch die ausdrückliche Benennung der für die Aufbringung der Mittel in Frage kommenden Finanzierungsmodelle; es genügt nicht, wenn die Satzung der Vertreterversammlung lediglich eine unbestimmte Globalermächtigung erteilt (so schon LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 22.2.2013 - L 24 KA 101/10 - Juris RdNr 26) .

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