Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2017 - L 30 P 48/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Pflegeversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 48 SGB 10, § 14 SGB 11 2016, § 15 Abs 1 SGB 11 2016, § 36 SGB 11, § 33 Abs 1 SGB 11
Gesetzliche Pflegeversicherung: Neuentscheidung über die Gewährung einer Pflegestufe bei Änderung der Verhältnisse; Feststellung einer Änderung der Verhältnisse
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 48 SGB 10, §§ 14 ff SGB 11
Aberkennung der Pflegestufe - Änderung der Verhältnisse - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer durch Entwicklungsfortschritte und der daraus resultierenden Zunahme an Selbständigkeit bedingten Aberkennung der Pflegestufe I
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflegeversicherung; Aberkennung einer Pflegestufe; Wesentliche Änderung in den tatsächlichen Verhältnissen; Später erneut eintretende Änderung
- rechtsportal.de
SGB X § 48 Abs. 1
Pflegeversicherung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 30.03.2012 - S 209 P 21/10
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2017 - L 30 P 48/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R
Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwaltungsaktes - Rechtswidrigkeit der …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2017 - L 30 P 48/12
Der ursprüngliche Bescheid der Beklagten über die unbefristete Bewilligung von Pflegegeld ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, denn dieser Verwaltungsakt erschöpfte sich nicht in einem einmaligen Ge- oder Verbot oder in einer einmaligen Gestaltung der Rechtslage, sondern begründete oder veränderte inhaltlich ein auf Dauer angelegtes Rechtsverhältnis (u.a. Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 7. Juli 2005 - B 3 P 8/04 R - zitiert nach juris).
- SG Gelsenkirchen, 23.09.2020 - S 3 P 191/19 Eine wesentliche Änderung im Sinne des § 48 Abs. 1 SGB X liegt dann vor, wenn die Behörde unter nunmehr objektiv gegebenen Verhältnissen den Verwaltungsakt nicht hätte erlassen dürfen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.03.2017 - L 30 P 48/12).