Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - L 30 P 41/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 82 Abs 3 SGB 11, § 9 SGB 11, Art 14 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG
Berücksichtigung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen einer Pflegeeinrichtung durch den Träger der Pflegeversicherung - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 82 Abs 3 SGB 11
Eigenkapitalzinsen - Zustimmung - gesondert zu berechnende betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen einer Pflegeeinrichtung durch den Träger der Pflegeversicherung
- rechtsportal.de
Berücksichtigung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen einer Pflegeeinrichtung durch den Träger der Pflegeversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 03.05.2017 - S 111 P 1609/13
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - L 30 P 41/17
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 08.09.2011 - B 3 P 2/11 R
Soziale Pflegeversicherung - Pflegeheim - gesonderte Berechnung der …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - L 30 P 41/17
Insoweit ist die Zustimmung mit einem statusbegründenden Verwaltungsakt vergleichbar (vgl. BSG, Urteil vom 8. September 2011 - B 3 P 2/11 R -, zitiert nach juris Rn. 11).Dies bedingt die Regelungssystematik des § 82 SGB XI a.F. und wird auch durch die Entstehungsgeschichte der Vorschrift belegt (vgl. BSG, Urteil vom 8. September 2011 - B 3 P 2/11 R -, zitiert nach juris Rn. 21).
Dieses aus der Regelungssystematik gewonnene Verständnis wird bekräftigt durch die Entstehungsgeschichte von § 82 SGB XI a.F. (vgl. BSG, Urteil vom 8. September 2011 - B 3 P 2/11 R -, zitiert nach juris Rn. 22 bis 24 m.w.N.).
Dies bedeutet, dass die Umlage nach § 82 Abs. 3 bzw. Abs. 4 SGB XI in ihrer Ausgleichsfunktion für entgegen der in § 9 SGB XI zum Ausdruck gebrachten Erwartung nicht öffentlich geförderte Aufwendungen allein auf die von der Einrichtung tatsächlich bereits aufgewandten Mittel ausgerichtet ist (vgl. nochmals BSG, Urteil vom 8. September 2011 - B 3 P 2/11 R -, zitiert nach juris Rn. 22 bis 24 m.w.N.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2020 - L 5 P 38/19
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - L 30 P 41/17
Er hält das angefochtene Urteil für zutreffend und verweist zur Untermauerung seines Rechtsstandpunktes u.a. auf ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen (NRW) vom 26. Mai 2020 - L 5 P 38/19 -.Die bundesrechtliche Pflegebuchführungsverordnung enthält insoweit auch keine Konkretisierung des § 82 Abs. 2 und 3 SGB XI. Sie galt zwar schon im hier streitigen Jahr 2013, regelt aber lediglich die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeinrichtungen, mit denen ein Versorgungsauftrag nach dem SGB XI besteht (vgl. LSG NRW, Urteil vom 26. Mai 2020 - L 5 P 38/19 -, zitiert nach juris Rn. 66).
- BSG, 28.09.2017 - B 3 P 4/15 R
Soziale Pflegeversicherung - Pflegeeinrichtung - gesonderte Berechnung …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - L 30 P 41/17
Dies ergibt sich vor dem Hintergrund der Entstehungsgeschichte der Regelungen über das im Kern duale Finanzierungssystem im Bereich der Pflegeversicherung sowohl aus dem Wortlaut als insbesondere auch aus dem Sinn und Zweck der einschlägigen Regelungen in ihrer gesetzessystematischen Einbindung (vgl. BSG, Urteil vom 28. September 2017 - B 3 P 4/15 R -, zitiert nach juris Rn. 18). - BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 617/12
Nichtzulassung der Einbeziehung von Investitionskosten in die Abrechnung …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - L 30 P 41/17
Eine solche kommt auch nicht unter dem Gesichtspunkt des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs in Betracht (offen lassend etwa auch Bundesverfassungsgericht , Nichtannahmebeschluss vom 13. Juli 2016 - 1 BvR 617/12 -, zitiert nach juris Rn. 14). - BSG, 08.09.2011 - B 3 P 4/10 R
Gesonderte Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen gegenüber …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - L 30 P 41/17
Weder die Pflegeheimbewohner noch die für sie ggf. eintrittspflichtigen Sozialhilfeträger sind hier mangels deren unmittelbarer Beteiligung an dem zu beurteilenden Rechtsverhältnis nach § 75 Abs. 2 Alt. 1 SGG notwendig beizuladen (vgl. BSG, Urteil vom 8. September 2011 - B 3 P 4/10 R -, zitiert nach juris Rn. 12).
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - L 30 P 40/17
Zustimmung - betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen - fiktive …
Wegen des übrigen Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Verwaltungsvorgänge (zwei Hefter) sowie der Gerichtsakten der Verfahren L 30 P 41/17 und L 30 P 42/17 verwiesen, die vorlagen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung und Entscheidung geworden sind. - LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - L 30 P 42/17
Zustimmung - betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen - fiktive …
Wegen des übrigen Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Verwaltungsvorgänge (zwei Hefter) sowie der Gerichtsakten der Verfahrens L 30 P 40/17 und L 30 P 41/17 (betreffend eine andere Einrichtung der Klägerin in Sachsen-Anhalt) verwiesen, die vorlagen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung und Entscheidung geworden sind. - LSG Hessen, 24.08.2022 - L 6 P 27/21
Pflegeversicherung - Sozialhilfe - sozialgerichtliches Verfahren
Einem Sozialhilfeträger, der bei Erfüllung der spezifischen sozialhilferechtlichen Voraussetzungen für die den Heimbewohnern entstehenden Kosten aufkommen muss, stehen im Zustimmungsverfahren keine eigenen rechtlich geschützten Interessen zu; seine mittelbare wirtschaftliche Betroffenheit genügt weder, um ihm ein eigenes Klagerecht zuzubilligen, noch um seine Beiladung in einem Rechtsstreit zwischen Einrichtungsträger und Land in einem Zustimmungsrechtsstreit notwendig zu machen (vgl. ebs. neben den bereits zitierten Entscheidungen des Bundessozialgerichts LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. April 2021 - L 30 P 41/17 -, juris, Rn. 19; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. Oktober 2019 - L 1 P 21/18 -, juris, Rn. 25; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. März 2011 - L 4 P 12/07 -, juris, Rn. 23; Bayerisches LSG, Urteil vom 4. Mai 2011 - L 2 P 20/09 -, juris, Rn. 29; a.A. insb. - SG Kassel, 21.06.2021 - S 3 P 26/20 Einem Sozialhilfeträger, der bei Erfüllung der spezifischen sozialhilferechtlichen Voraussetzungen für die den Heimbewohnern entstehenden Kosten aufkommen muss, stehen im Zustimmungsverfahren keine eigenen rechtlich geschützten Interessen zu; seine mittelbare wirtschaftliche Betroffenheit genügt weder, um ihm ein eigenes Klagerecht zuzubilligen, noch um seine Beiladung in einem Rechtsstreit zwischen Einrichtungsträger und Land in einem Zustimmungsrechtsstreit notwendig zu machen (vgl. ebs. neben den bereits zitierten Entscheidungen des Bundessozialgerichts LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. April 2021 - L 30 P 41/17 -, juris, Rn. 19; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. Oktober 2019 - L 1 P 21/18 -, juris, Rn. 25; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. März 2011 - L 4 P 12/07 -, juris, Rn. 23; Bayerisches LSG, Urteil vom 4. Mai 2011 - L 2 P 20/09 -, juris, Rn. 29; a.A. insb.