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   LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2007 - L 4 RA 47/03   

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https://dejure.org/2007,28973
LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2007 - L 4 RA 47/03 (https://dejure.org/2007,28973)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.05.2007 - L 4 RA 47/03 (https://dejure.org/2007,28973)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Mai 2007 - L 4 RA 47/03 (https://dejure.org/2007,28973)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung Höhe einer Altersrente für Frauen; Anwartschaften auf Ansprüche aus der freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung für hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparats; Rechtmäßigkeit der "Systementscheidung" zur Überführung der in Zusatzversorgungssystemen und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2007 - L 4 RA 47/03
    Die Beklagte hat dabei die Ansprüche auf Rente aus der SV und aus dem zusätzlichen Versorgungssystem, dem die Klägerin angehörte, in Übereinstimmung mit dem Zahlbetragsschutz des Einigungsvertrages zu berechnen, und zwar nach dem garantierten Zahlbetrag im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1999 (BVerfGE 100, 1 ff.), zum 31. Dezember 1991 erhöht um 6, 84 % und ab dem 1.7.1990 angepasst an die Lohn- und Einkommensentwicklung im Beitrittsgebiet.

    Die auf der Beitragsbemessungsgrenze beruhenden Regelungen der §§ 256a und 259b SGB VI i.V.m. § 260 Satz 2 SGB VI verstoßen auch nicht gegen Art. 14 Abs. 1 GG, denn der Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG erstreckt sich allein auf die nach Maßgabe des Einigungsvertrages ausgestalteten und als Rechtspositionen der gesamtdeutschen Rechtsordnung anerkannten Ansprüche und Anwartschaften aus der Sozialversicherung, der FZR und den Zusatzversorgungssystemen (vgl. das Leiturteil des BVerfG vom 28. April 1999, 1 BvL 32/95 und 1 BvR 2105/95); dies gilt auch für die nach dem AAÜG anerkannten Arbeitsentgelte oder Arbeitseinkommen.

  • BVerfG, 06.08.2002 - 1 BvR 586/98

    Zur Geltung der Beitragsbemessungsgrenze für Beiträge zur Freiwilligen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2007 - L 4 RA 47/03
    Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass das Bundesverfassungsgericht inzwischen eine andere Auffassung vertritt, denn für die in der FZR versicherten Verdienste hat das Bundesverfassungsgericht mit Nichtannahmebeschluss vom 06. August 2002 (1 BvR 586/98) ausdrücklich bestätigt, dass die Anwendung der Beitragsbemessungsgrenze auch auf diese Verdienste verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R

    Rentenberechnung im Beitrittsgebiet - Beitragsbemessungsgrenze -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2007 - L 4 RA 47/03
    Die in der gesetzlichen Rentenversicherung geltende Beitragsbemessungsgrenze (§§ 157, 159, 260 SGB VI) ist entgegen der Auffassung der Klägerin verfassungsgemäß (vgl. BSG SozR 4 - 2600 § 260 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.12.1997 - L 3 Ar 3550/96

    Änderungsbescheid als Gegenstand des Berufungsverfahrens

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2007 - L 4 RA 47/03
    Die grundsätzlich bestehende Möglichkeit, über eine Berufung nach § 153 Abs. 4 SGG durch Beschluss zu entscheiden, kann nicht durch die versuchte Einbeziehung nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils ergangener Bescheide, die gerade nicht Verfahrensgegenstand geworden sind, zunichte gemacht werden (ebenso: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Dezember 1997, L 3 Ar 3550/96).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2019 - L 3 R 277/17

    Voraussetzungen einer Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der DDR -

    Demgemäß wurde in dem oben genannten Beschluss u.a. unterschieden zwischen der von den Bau- und Montagekombinaten durchzuführenden Erstellung von Bauwerken in Massenproduktion einerseits und den Baureparaturbetrieben andererseits, die im Wesentlichen zuständig waren für die Erhaltung der Bausubstanz, die Durchführung von Um- und Ausbauten sowie von kleineren Neubauten; sie waren im Übrigen Baudirektionen unterstellt (BSG, Urteile vom 08. Juni 2004 - B 4 RA 57/03 R und B 4 RA 47/03 R -, zitiert nach juris Rn. 23 f. und 22 ff.; vgl. auch Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, zitiert nach juris Rn. 49).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - L 3 R 563/10

    AVItech, VEB Gebäudewirtschaft, VEB Baureparaturen, Lehrmeister,

    Demgemäß wurde in dem oben genannten Beschluss unter anderem unterschieden zwischen der von den Bau- und Montagekombinaten durchzuführenden Erstellung von Bauwerken in Massenproduktion einerseits und den Baureparaturbetrieben andererseits, die im Wesentlichen zuständig waren für die Erhaltung der Bausubstanz, die Durchführung von Um- und Ausbauten sowie von kleineren Neubauten; sie waren im Übrigen Baudirektionen unterstellt (BSG, Urteile vom 08. Juni 2004 - B 4 RA 57/03 R und B 4 RA 47/03 R -, zitiert nach juris Rn. 23 f. und 22 ff.; vgl. auch Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, zitiert nach juris Rn. 49).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.05.2010 - L 6 SB 2497/09
    Denn die damit erhobene Klage ist unzulässig (vgl. zur Entscheidungsbefugnis des Gerichts nach § 153 Abs. 4 SGG bei unzulässiger Einbeziehung weiterer Bescheide in das Berufungsverfahren LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 10.12.1990 - L 5 Ka 243/96 und vom 29.12.1997 - L 3 Ar 350/96 - LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 22.05.2007 - L 4 RA 47/03 und vom 19.03.2008 - L 3 R 1682/05 - jew. veröffentlicht in juris).
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