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   LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2022 - L 11 VG 44/14   

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https://dejure.org/2022,15098
LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2022 - L 11 VG 44/14 (https://dejure.org/2022,15098)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.05.2022 - L 11 VG 44/14 (https://dejure.org/2022,15098)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Mai 2022 - L 11 VG 44/14 (https://dejure.org/2022,15098)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 1 S 1 OEG, § 2 Abs 1 S 1 Alt 1 OEG, § 6 Abs 3 OEG, § 15 S 1 KOVVfG, § 103 SGG
    Soziales Entschädigungsrecht - Opferentschädigung - G-8-Gipfel in Heiligendamm - Einsatz von Wasserwerfern gegen Demonstranten in der Verbotszone - von Wasserstrahl getroffenes Auge - Verlust des Sehvermögens - Frage des Vorsatzes beim Polizisten - Feststellungen im ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 Abs 1 S 1 OEG, § 2 Abs 1 S 1 OEG, § 6 Abs 3 OEG, § 15 S 1 KOVVfG
    Soziales Entschädigungsrecht - Opferentschädigung - Versammlung - G 8-Gipfel - Heiligendamm - Wasserwerfer - Vorsatz - Strafrechtliches Ermittlungsverfahren - Versagungsgrund - Gleichwertige Mitverursachung - Selbstgefährdung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soziales Entschädigungsrecht - Opferentschädigung - G-8-Gipfel in Heiligendamm - Einsatz von Wasserwerfern gegen Demonstranten in der Verbotszone - von Wasserstrahl getroffenes Auge - Verlust des Sehvermögens - Frage des Vorsatzes beim Polizisten - Feststellungen im ...

  • rechtsportal.de

    Leistungen nach dem OEG wegen eines Wasserwerfereinsatzes der Polizei; Leichtfertige Selbstgefährdung als Leistungsausschlussgrund

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2022, 720
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 5/95

    Anspruch auf Versorgung nach dem OEG bei Aids-Infektion

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2022 - L 11 VG 44/14
    Das BSG hat im Opferentschädigungsrecht die bewusste oder leichtfertige Selbstgefährdung in Fällen einer hohen Gefahr immer als Leistungsausschlussgrund beurteilt (vgl die Nachweise bei BSG vom 18.10.1995 - 9 RVg 5/95 = BSGE 77, 18 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 3).

    Insbesondere muss die Beteiligung des Opfers nicht in demselben Maß missbilligt werden wie die Beteiligung des Täters (vgl. hierzu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 18. Oktober 1995 - 9 RVg 5/95 - juris).

    Das BSG hat im Opferentschädigungsrecht die bewusste oder leichtfertige Selbstgefährdung in Fällen einer hohen Gefahr immer als Leistungsausschlussgrund beurteilt (vgl. die Nachweise bei BSG, Urteil vom 18. Oktober 1995 - 9 RVg 5/95 - juris).

  • BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07

    Eilantrag abgelehnt: Sternmarsch darf angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2022 - L 11 VG 44/14
    Gleiches gilt für Eilrechtsschutz, der beim Bundesverfassungsgericht beantragt worden war (Beschluss vom 6. Juni 2007 - 1 BvR 1423/07 - juris).
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Nachstellung - Stalking - Straftat

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2022 - L 11 VG 44/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist bei der Auslegung des Rechtsbegriffs "vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff" im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG auf die Rechtsfeindlichkeit, vor allem verstanden als Feindlichkeit gegen das Strafgesetz, abzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 7. April 2011 - B 9 VG 2/10 R -, juris).
  • BSG, 22.06.1988 - 9a RVg 3/87

    Gewaltopferentschädigung - Angriff - Beweis - Feindselige Haltung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2022 - L 11 VG 44/14
    Zu eigener, weitergehender Ermittlungstätigkeit wäre der Senat nur verpflichtet, wenn neue erfolgversprechende Ansatzpunkte zur Feststellung einer Vorsatztat aufgetaucht wären oder der Sachverhalt unter anderen rechtlichen Kriterien als im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu würdigen wäre (vgl. dazu BSG, Urteil vom 22. Juni 1988 - 9/9a RVg 3/87 - juris).
  • BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 3/00 R

    Opferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - abstrakte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2022 - L 11 VG 44/14
    Bei dem Tatbestand der 1. Alternative der Vorschrift - Mitverursachung - handelt es sich um einen Sonderfall der Unbilligkeit - 2. Alternative -, der abschließend regelt, wann die unmittelbare Tatbeteiligung des Geschädigten Leistungen ausschließt (vgl. hierzu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 18. April 2001 - B 9 VG 3/00 R - juris).
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2022 - L 11 VG 44/14
    Beweismaßstab ist nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 17. April 2013 - B 9 V 3/12 R - juris) zunächst der Vollbeweis.
  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R

    Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2022 - L 11 VG 44/14
    Als tätlicher Angriff ist eine in feindseliger bzw. rechtsfeindlicher Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende gewaltsame Einwirkung anzusehen, wobei die Angriffshandlung in aller Regel den Tatbestand einer - jedenfalls versuchten - vorsätzlichen Straftat gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit erfüllen muss (vgl. nur BSG, Urteil vom 29. April 2010 - B 9 VG 1/09 R - juris).
  • BSG, 15.12.2016 - B 9 V 3/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2022 - L 11 VG 44/14
    Soweit die Beweiserleichterung des § 15 Satz 1 KOVVfG auch dann anwendbar ist, wenn für den schädigenden Vorgang keine Zeugen vorhanden sind (BSG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - B 9 V 3/15 R - juris), liegt hier kein solcher Fall vor, weil Zeugen vorhanden und entsprechende Zeugenaussagen aktenkundig sind.
  • BSG, 08.11.2007 - B 9/9a VG 2/06 R

    Möglicherweise Gewaltopferentschädigung für die Folgen der Tätlichkeit eines 4

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2022 - L 11 VG 44/14
    Der tätliche Angriff setzt die Einwirkung auf den Körper eines anderen voraus (BSG, Urteil vom 8. November 2007 - B 9/9a VG 2/06 R - juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2007 - 3 M 53/07

    Durchführung eines Sternmarschs innerhalb der Verbotszone um den G8-Tagungsort

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2022 - L 11 VG 44/14
    Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Allgemeinverfügung (wie auch gegen ein Verbot der Versammlung in Form eines Sternmarsches zum G 8-Gipfel) blieb im Wesentlichen erfolglos (Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 31. Mai 2007 - 3 M 53/07 - juris).
  • BSG, 03.02.1999 - B 9 VG 7/97 R

    Gewaltopferentschädigung - rechtswidriger tätlicher Angriff - bedingter Vorsatz -

  • BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 35/09 R

    Unterhaltsgeld- bzw Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung -

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