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   LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2016 - L 1 KR 335/15   

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https://dejure.org/2016,29379
LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2016 - L 1 KR 335/15 (https://dejure.org/2016,29379)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.06.2016 - L 1 KR 335/15 (https://dejure.org/2016,29379)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Juni 2016 - L 1 KR 335/15 (https://dejure.org/2016,29379)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rentenversicherung; Erstattung von Rentenbeiträgen; Zusätzliche Vergütung eines Rechtsreferendars

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 26; SGB VI § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Krankenversicherung - Rechtsreferendariat - Anwaltsstation - Zusatzvergütung

  • rechtsportal.de

    SGB IV § 26 Abs. 2
    Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 31.05.1978 - 12 RK 25/77

    Klage zweier Rechtsreferendare gegen die Einordung als versicherungspflichtig in

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2016 - L 1 KR 335/15
    Entgegen der Auffassung der Beklagte habe das Bundessozialgericht (BSG) bereits entschieden, dass ein Rechtsreferendar, der im Rahmen seines Vorbereitungsdienstes einem Rechtsanwalt zur Ausbildung zugeteilt sei und während dieser Station neben dem Unterhaltszuschuss eine zusätzliche Vergütung vom Rechtsanwalt erhalte, nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Angestelltenversicherungsgesetz insgesamt rentenversicherungsfrei sei, wenn sich die vom Ausbildungszweck freie Beschäftigung von der Ausbildungsbeschäftigung nicht abgrenzen lasse (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 31. Mai 1978 - 12 RK 25/77).

    Schon mit Urteilen vom 31. Mai 1978 (12 RK 25/77, 12 RK 48/76 und 12 RK 49/76) habe dieses entschieden, dass ein Referendar, der im Rahmen seines Vorbereitungsdienstes einem Rechtsanwalt zur Ausbildung zugeteilt sei und während dieser Ausbildungsstation neben dem Unterhaltszuschuss von dem Rechtsanwalt eine zusätzliche Vergütung erhalte, insgesamt versicherungsfrei sei, wenn sich die vom Ausbildungszweck freie Beschäftigung von der Ausbildungsbeschäftigung nicht abgrenzen lasse.

  • BSG, 31.05.1978 - 12 RK 48/76

    Abstrakte Aufspaltung des zum Zwecke der Ausbildung begründeten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2016 - L 1 KR 335/15
    Schon mit Urteilen vom 31. Mai 1978 (12 RK 25/77, 12 RK 48/76 und 12 RK 49/76) habe dieses entschieden, dass ein Referendar, der im Rahmen seines Vorbereitungsdienstes einem Rechtsanwalt zur Ausbildung zugeteilt sei und während dieser Ausbildungsstation neben dem Unterhaltszuschuss von dem Rechtsanwalt eine zusätzliche Vergütung erhalte, insgesamt versicherungsfrei sei, wenn sich die vom Ausbildungszweck freie Beschäftigung von der Ausbildungsbeschäftigung nicht abgrenzen lasse.

    Der Senat teilt die Auffassung des SG und des Klägers, dass das BSG bereits 1978 geklärt hat, dass bei einem Rechtsreferendar, der im Rahmen seines Vorbereitungsdienstes von seiner Ausbildungsstelle neben dem vom Land gewährten Unterhaltszuschuss eine zusätzliche Vergütung erhält, diese insgesamt versicherungsfrei ist, wenn sich eine vom Ausbildungszweck freie Beschäftigung von der Ausbildungsbeschäftigung nicht abgrenzen lässt (BSG, Urteil vom 31. Mai 1978 - 12 RK 48/76 -, BSGE 46, Seite 243 f., und Leitsatz 1).

  • BSG, 31.03.2015 - B 12 R 1/13 R

    Sozialversicherungspflicht - freiwillige zusätzliche an Rechtsreferendare

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2016 - L 1 KR 335/15
    Er verteidigt das angegriffene Urteil und verweist auf das mittlerweile ergangene Urteil des BSG vom 31. März 2015 (B 12 R 1/13 R).

    Das BSG hat im Urteil vom 31. März 2015 (B 12 R 1/13 R) ausdrücklich auf diese alte Rechtsprechung Bezug genommen (a. a. O., Rdnr. 22).

  • BSG, 31.05.1978 - 12 RK 49/76

    Begründung einer Versicherungspflicht in der Rentenversicherung der Angestellten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2016 - L 1 KR 335/15
    Schon mit Urteilen vom 31. Mai 1978 (12 RK 25/77, 12 RK 48/76 und 12 RK 49/76) habe dieses entschieden, dass ein Referendar, der im Rahmen seines Vorbereitungsdienstes einem Rechtsanwalt zur Ausbildung zugeteilt sei und während dieser Ausbildungsstation neben dem Unterhaltszuschuss von dem Rechtsanwalt eine zusätzliche Vergütung erhalte, insgesamt versicherungsfrei sei, wenn sich die vom Ausbildungszweck freie Beschäftigung von der Ausbildungsbeschäftigung nicht abgrenzen lasse.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.07.2017 - L 11 KR 3980/16

    Rentenversicherung - Erstattung des Arbeitnehmeranteils von Beiträgen -

    Entsprechend sei auch vom Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg entschieden worden (22.06.2016, L 1 KR 335/15).

    Vertragsgegenstand war die "Ausbildung" des Klägers in der Anwaltsstation, für die er eine Vergütung erhielt (vgl LSG Berlin-Brandenburg 22.06.2016, L 1 KR 335/15, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2017 - L 5 KR 719/16

    Erstattung eines Arbeitnehmeranteils der Beiträge zur gesetzlichen

    Die Beigeladene zu 2) hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BSG und den sich dieser anschließenden Entscheidungen des SG Berlin (Urteil vom 28.3.2017 -S 208 KR 1505/16- (nicht veröffentlicht), Gerichtsbescheid vom 10.2.2017 -S 76 KR 4143/15- und Urteil vom 7.7.2015 -a.a.O.-) sowie des LSG Berlin (Urteil vom 22.6.2016 -L 1 KR 335/15-) vorgetragen, die Beschäftigung des Klägers sei insgesamt im Rahmen der durch die Ausbildungsverordnung vorgeschriebenen Ausbildung verlaufen.

    Dieser Rechtsprechung schließt sich der erkennende Senat nach eigener Prüfung ausdrücklich an (so auch das LSG Berlin Brandenburg (Urteil vom 22.6.2016 -L 1 KR 335/15- und das SG Berlin, zuletzt Gerichtsbescheid vom 10.2.2017 -S 76 KR 4143/15- und Urteil vom 28.3.2017 -S 208 KR 1505/16).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.01.2019 - L 1 KR 465/17

    Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung für einen

    Das SG schließe sich insoweit der Rechtsprechung des LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. April 2017 - L 5 KR 719/16 - juris - Rdnr. 32 und des hiesigen Senats an (Urteil vom 22. Juni 2016 - L 1 KR 335/15).
  • SG Mainz, 12.12.2016 - S 16 KR 423/14

    Rentenbeiträge und Rechtsreferendariat

    Ergänzend stützt sich der Kläger auf das Urteil des SG Berlin vom 07.07.2015, S 76 KR 1743/13 bzw. LSG Berlin Brandenburg, 22.06.2016, L 1 KR 335/15.
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