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   LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2017 - L 31 AS 848/17 B ER   

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https://dejure.org/2017,21481
LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2017 - L 31 AS 848/17 B ER (https://dejure.org/2017,21481)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.06.2017 - L 31 AS 848/17 B ER (https://dejure.org/2017,21481)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - L 31 AS 848/17 B ER (https://dejure.org/2017,21481)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 86b Abs 2 S 4 SGG, § 920 Abs 2 ZPO, § 128 Abs 1 S 1 SGG, § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst b SGB 2
    (Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - Anordnungsanspruch - Glaubhaftmachung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Arbeitnehmerstatus - Pflegetätigkeit - ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 SGB 2, § 2 FreizügG/EU
    EU-Ausländer - Arbeitnehmer - Pflegetätigkeit - Barauszahlung - Ausführungsbescheid - Bekanntgabewille

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes eines Unionsbürgers; Aufenthaltsrecht eines Ausländers aus dem Zweck der Arbeitssuche

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II ; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Arbeitsverhältnisses; Keine Arbeitnehmereigenschaft durch die Weitergabe von Geld- oder Sachleistungen an Dritte

  • rechtsportal.de

    FreizügG/EU § 2 ; SGB II § 7 ; SGG § 128
    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • VG München, 02.02.1999 - M 21 K 98.750

    Bindungswirkung der Behörden und Gerichte der einzelnen Mitgliedsstaaten der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2017 - L 31 AS 848/17
    So wurden beispielsweise eine Tätigkeit von 5, 5 Wochenstunden und später 36 Monatsstunden sowie ein Entgelt von 154, 00 ? und danach 252, 00 ? (OVG Bremen, Urteil vom 28. September 2010 - 1 A 116/09), eine Wochenarbeitszeit von 7, 5 Stunden und ein Lohn von 650, 00 DM in 1997 (VG München, Urteil vom 2. Februar 1999 - M 21 K 98.750) bzw. eine Wochenarbeitszeit von 7, 5 Stunden und ein Lohn von 100, 00 ? (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 23/10 R) sowie eine Wochenarbeitszeit von 5, 5 Stunden und ein Lohn von 175, 00 ? (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. März 2011 - OVG 12 B 15.10) als (gerade noch) ausreichend angesehen.

    Dagegen wurde eine Arbeitszeit von drei bis vier Stunden an einem Arbeitstag pro Woche "zu einem völlig belanglosen Entgelt" (VG München, Urteil vom 2. Februar 1999 - M 21 K 98.750) und ein monatliches Entgelt von 300, 00 ? und eine Wochenarbeitszeit von 10 bis 12 Stunden (VG Darmstadt, Urteil vom 22. Februar 2008, InfAuslR 2008, 344 f.) als völlig unwesentlich angesehen.

  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2017 - L 31 AS 848/17
    Der EuGH hat vielmehr immer deutlich gemacht, dass eine vorzunehmende Würdigung der Gesamtumstände letztlich den Gerichten der Mitgliedstaaten vorbehalten bleibt (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - Rs. C-14/09).

    Diese letztgenannten Gesichtspunkte können darauf hindeuten, dass es sich bei dieser Erwerbstätigkeit um eine tatsächliche und echte Tätigkeit handelt (so insgesamt EuGH, Urteil vom 4. Februar 2010, Az. C-14/09, zitiert nach juris, wo es um eine wöchentliche Arbeitszeit von 5, 5 Stunden und einen monatlichen Durchschnittslohn von etwa 175 Euro ging).

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2017 - L 31 AS 848/17
    So wurden beispielsweise eine Tätigkeit von 5, 5 Wochenstunden und später 36 Monatsstunden sowie ein Entgelt von 154, 00 ? und danach 252, 00 ? (OVG Bremen, Urteil vom 28. September 2010 - 1 A 116/09), eine Wochenarbeitszeit von 7, 5 Stunden und ein Lohn von 650, 00 DM in 1997 (VG München, Urteil vom 2. Februar 1999 - M 21 K 98.750) bzw. eine Wochenarbeitszeit von 7, 5 Stunden und ein Lohn von 100, 00 ? (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 23/10 R) sowie eine Wochenarbeitszeit von 5, 5 Stunden und ein Lohn von 175, 00 ? (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. März 2011 - OVG 12 B 15.10) als (gerade noch) ausreichend angesehen.

    Nach dem BSG ist "Arbeitnehmer" im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1 FreizügG/EU zwar auch derjenige Arbeitnehmer im Sinne des Freizügigkeitsrechts, der nur über ein geringfügiges, das Existenzminimum nicht deckendes Einkommen verfügt, wobei das BSG hierfür ein monatliches Entgelt von 100,- Euro ausreichen ließ (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010, Az. B 14 AS 23/10 R, zitiert nach juris).

  • EuGH, 14.12.1995 - C-444/93

    Megner und Scheffel / Innungskrankenkasse Vorderpfalz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2017 - L 31 AS 848/17
    In weiteren Verfahren ging es um eine wöchentliche Arbeitszeit, die zwischen 10 und 25 Stunden lag (vgl. z.B. EuGH, Urteil vom 24. Januar 2008 - Rs. C-294/06; Urteil vom 14. Dezember 1995 - Rs. C-444/93).
  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2017 - L 31 AS 848/17
    Er selbst hat die unionsrechtlich autonom zu definierende Arbeitnehmereigenschaft eines Musiklehrers mit zwölf Wochenstunden Unterricht (Urteil vom 3. Juni 1986 - Rs. C-139/85) und einem monatlichen Einkommen von 985 HFL (dies entspricht knapp 500, 00 ?) sowie die einer Studienreferendarin mit bis zu 11 Wochenstunden (Urteil vom 3. Juli 1986 - Rs. C-66/85) bejaht.
  • EuGH, 03.06.1986 - 139/85

    Kempf / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2017 - L 31 AS 848/17
    Er selbst hat die unionsrechtlich autonom zu definierende Arbeitnehmereigenschaft eines Musiklehrers mit zwölf Wochenstunden Unterricht (Urteil vom 3. Juni 1986 - Rs. C-139/85) und einem monatlichen Einkommen von 985 HFL (dies entspricht knapp 500, 00 ?) sowie die einer Studienreferendarin mit bis zu 11 Wochenstunden (Urteil vom 3. Juli 1986 - Rs. C-66/85) bejaht.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2017 - L 31 AS 848/17
    Sofern dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich ist, so ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden, wobei die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen sind (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -, zitiert nach Juris).
  • EuGH, 24.01.2008 - C-294/06

    Payir u.a. - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Arbeitnehmerfreizügigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2017 - L 31 AS 848/17
    In weiteren Verfahren ging es um eine wöchentliche Arbeitszeit, die zwischen 10 und 25 Stunden lag (vgl. z.B. EuGH, Urteil vom 24. Januar 2008 - Rs. C-294/06; Urteil vom 14. Dezember 1995 - Rs. C-444/93).
  • VG Darmstadt, 22.02.2008 - 5 E 214/07

    Art und Umfang der Beschäftigung für die Begründung von Ansprüchen aus EWGAssRBes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2017 - L 31 AS 848/17
    Dagegen wurde eine Arbeitszeit von drei bis vier Stunden an einem Arbeitstag pro Woche "zu einem völlig belanglosen Entgelt" (VG München, Urteil vom 2. Februar 1999 - M 21 K 98.750) und ein monatliches Entgelt von 300, 00 ? und eine Wochenarbeitszeit von 10 bis 12 Stunden (VG Darmstadt, Urteil vom 22. Februar 2008, InfAuslR 2008, 344 f.) als völlig unwesentlich angesehen.
  • OVG Bremen, 28.09.2010 - 1 A 116/09

    Unionsbürger; Voraussetzungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2017 - L 31 AS 848/17
    So wurden beispielsweise eine Tätigkeit von 5, 5 Wochenstunden und später 36 Monatsstunden sowie ein Entgelt von 154, 00 ? und danach 252, 00 ? (OVG Bremen, Urteil vom 28. September 2010 - 1 A 116/09), eine Wochenarbeitszeit von 7, 5 Stunden und ein Lohn von 650, 00 DM in 1997 (VG München, Urteil vom 2. Februar 1999 - M 21 K 98.750) bzw. eine Wochenarbeitszeit von 7, 5 Stunden und ein Lohn von 100, 00 ? (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 23/10 R) sowie eine Wochenarbeitszeit von 5, 5 Stunden und ein Lohn von 175, 00 ? (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. März 2011 - OVG 12 B 15.10) als (gerade noch) ausreichend angesehen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2011 - 12 B 15.10

    Türkei; türkische Staatsangehörige; Raumpflegerin; Assoziationsrecht;

  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 85/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung nach dem Rentenbeginn

  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 2/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

  • BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 38/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Beschwerdeausschuss -

  • BSG, 04.12.2014 - B 5 AL 2/14 R

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2015 - L 31 AS 3100/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsanspruch - Grundsicherung für

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2022 - L 14 AS 1563/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Allenfalls unter darzulegenden besonderen Umständen ist eine bare Lohnauszahlung als Beweis für ein Arbeitsverhältnis glaubhaft (so bereits LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.06.2017 - L 31 AS 848/17 B ER, Rn. 25).

    Eine nachträgliche Anmeldung unter solchen Umständen beweist ein Arbeitsverhältnis nicht (so bereits LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.06.2017 - L 31 AS 848/17 B ER, Rn. 25).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2023 - L 4 AS 106/20

    Leistungsausschluss für Ausländer - Unionsbürger - Überbrückungsleistungen -

    Mit Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 22.06.2017 (Aktenzeichen L 31 AS 848/17 B ER) ist auf die Beschwerde des Beklagten der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 19.04.2017 aufgehoben, der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt und die Anschlussbeschwerde der Klägerin zurückgewiesen worden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2017 - L 2 AS 890/17

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Einstweiliger Rechtsschutz;

    Angesichts des Umstandes, dass die unbare Kontozahlung heute den absoluten Regelfall darstellt und auch im Reinigungsgewerbe der Üblichkeit entspricht, die Antragstellerin zu 1) zudem auch über ein eigenes Konto verfügt, hätte es einer solchen Rechtfertigung, warum dies dennoch anders gehandhabt wurde, aber bedurft (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.06.2017 - L 31 AS 848/17 B ER, RdNr. 25 bei juris).
  • SG Dortmund, 29.06.2020 - S 32 AS 3361/19
    Hinzu kommt, dass der Lohn bar ausgezahlt wurde (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.06.2017, L 31 AS 848/17 B ER, juris, Rn. 25).
  • SG Dortmund, 14.02.2018 - S 69 AS 6241/17

    Einstweilige Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in

    Dieser Umstand ist ein Aspekt, der für das tatsächliche Bestehen eines Arbeitsverhältnisses und damit die Arbeitnehmereigenschaft anzuführen ist (LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 22.06.2017 - L 31 AS 848/17 B ER - juris Rn. 25).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2020 - L 13 AS 271/19
    Ist ein Bescheid demgegenüber nicht als Ausführungsbescheid zu einer noch nicht rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung erkennbar, ist die darin getroffene Regelung von dem Bestand jener gerichtlichen Entscheidung unabhängig und die Behörde demgemäß nicht mehr durch diese Entscheidung beschwert (vgl. BSG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - B 7a/7 AL 76/04 R - juris Rn. 14 und vom 21. Februar 1959 - 11 RV 724/58 - juris Rn. 3; vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Juni 2017 - L 31 AS 848/17 B ER - juris Rn. 18).
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