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   LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2016 - L 1 KR 335/15   

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https://dejure.org/2016,29108
LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2016 - L 1 KR 335/15 (https://dejure.org/2016,29108)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.07.2016 - L 1 KR 335/15 (https://dejure.org/2016,29108)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Juli 2016 - L 1 KR 335/15 (https://dejure.org/2016,29108)
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  • BSG, 31.03.2015 - B 12 R 1/13 R

    Sozialversicherungspflicht - freiwillige zusätzliche an Rechtsreferendare

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2016 - L 1 KR 335/15
    Er verteidigt das angegriffene Urteil und verweist auf das mittlerweile ergangene Urteil des BSG vom 31. März 2015 (B 12 R 1/13 R).

    Das BSG hat im Urteil vom 31. März 2015 (B 12 R 1/13 R) ausdrücklich auf diese alte Rechtsprechung Bezug genommen (a. a. O., Rdnr. 22).

  • BSG, 31.05.1978 - 12 RK 48/76

    Abstrakte Aufspaltung des zum Zwecke der Ausbildung begründeten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2016 - L 1 KR 335/15
    Schon mit Urteilen vom 31. Mai 1978 (12 RK 25/77, 12 RK 48/76 und 12 RK 49/76) habe dieses entschieden, dass ein Referendar, der im Rahmen seines Vorbereitungsdienstes einem Rechtsanwalt zur Ausbildung zugeteilt sei und während dieser Ausbildungsstation neben dem Unterhaltszuschuss von dem Rechtsanwalt eine zusätzliche Vergütung erhalte, insgesamt versicherungsfrei sei, wenn sich die vom Ausbildungszweck freie Beschäftigung von der Ausbildungsbeschäftigung nicht abgrenzen lasse.

    Der Senat teilt die Auffassung des SG und des Klägers, dass das BSG bereits 1978 geklärt hat, dass bei einem Rechtsreferendar, der im Rahmen seines Vorbereitungsdienstes von seiner Ausbildungsstelle neben dem vom Land gewährten Unterhaltszuschuss eine zusätzliche Vergütung erhält, diese insgesamt versicherungsfrei ist, wenn sich eine vom Ausbildungszweck freie Beschäftigung von der Ausbildungsbeschäftigung nicht abgrenzen lässt (BSG, Urteil vom 31. Mai 1978 - 12 RK 48/76 , BSGE 46, Seite 243 f., und Leitsatz 1).

  • BSG, 31.05.1978 - 12 RK 25/77

    Klage zweier Rechtsreferendare gegen die Einordung als versicherungspflichtig in

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2016 - L 1 KR 335/15
    Entgegen der Auffassung der Beklagte habe das Bundessozialgericht (BSG) bereits entschieden, dass ein Rechtsreferendar, der im Rahmen seines Vorbereitungsdienstes einem Rechtsanwalt zur Ausbildung zugeteilt sei und während dieser Station neben dem Unterhaltszuschuss eine zusätzliche Vergütung vom Rechtsanwalt erhalte, nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Angestelltenversicherungsgesetz insgesamt rentenversicherungsfrei sei, wenn sich die vom Ausbildungszweck freie Beschäftigung von der Ausbildungsbeschäftigung nicht abgrenzen lasse (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 31. Mai 1978 - 12 RK 25/77).

    Schon mit Urteilen vom 31. Mai 1978 (12 RK 25/77, 12 RK 48/76 und 12 RK 49/76) habe dieses entschieden, dass ein Referendar, der im Rahmen seines Vorbereitungsdienstes einem Rechtsanwalt zur Ausbildung zugeteilt sei und während dieser Ausbildungsstation neben dem Unterhaltszuschuss von dem Rechtsanwalt eine zusätzliche Vergütung erhalte, insgesamt versicherungsfrei sei, wenn sich die vom Ausbildungszweck freie Beschäftigung von der Ausbildungsbeschäftigung nicht abgrenzen lasse.

  • BSG, 31.05.1978 - 12 RK 49/76

    Begründung einer Versicherungspflicht in der Rentenversicherung der Angestellten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2016 - L 1 KR 335/15
    Schon mit Urteilen vom 31. Mai 1978 (12 RK 25/77, 12 RK 48/76 und 12 RK 49/76) habe dieses entschieden, dass ein Referendar, der im Rahmen seines Vorbereitungsdienstes einem Rechtsanwalt zur Ausbildung zugeteilt sei und während dieser Ausbildungsstation neben dem Unterhaltszuschuss von dem Rechtsanwalt eine zusätzliche Vergütung erhalte, insgesamt versicherungsfrei sei, wenn sich die vom Ausbildungszweck freie Beschäftigung von der Ausbildungsbeschäftigung nicht abgrenzen lasse.
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