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   LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 180/17   

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https://dejure.org/2018,26808
LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 180/17 (https://dejure.org/2018,26808)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.08.2018 - L 18 AL 180/17 (https://dejure.org/2018,26808)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. August 2018 - L 18 AL 180/17 (https://dejure.org/2018,26808)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 421 SGB 3 2015, § 51 Abs 1 Nr 4 SGG, § 34 Abs 1 S 1 SGB 10
    Arbeitsförderungsrecht: Kostenübernahme für einen Sprachkurs für Asylbewerber mit Bleibeperspektive als Arbeitsförderungsmaßnahme; Erstattungsanspruch eines Maßnahmenträgers für Kleinkinder als Teilnehmer eines Sprachkurses; Anforderung an die Erteilung einer Zusicherung ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 421 SGB 3, § 34 SGB 10
    Aktive Arbeitsförderung - Maßnahmekosten - Sprachkurs - Asylbewerber - Erstattungsanspruch - Zusicherung - AsylverfahrensbeschleunigungsG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 34 Abs. 1 S. 1
    Erstattung von Kosten für einen durchgeführten Sprachkurs als Maßnahmekosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 03.08.2011 - B 11 SF 1/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - Klage eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 180/17
    Insbesondere ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 4 Sozialgerichtsgesetz (SGG) eröffnet, worüber der Senat, obgleich das SG mit dem angefochtenen Gerichtsbescheid keine das Landessozialgericht bindende Rechtswegentscheidung getroffen hat (vgl. § 17a Abs. 3 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz - GVG), nicht vorab im Beschlusswege entscheiden musste (vgl. § 17a Abs. 4 Satz 1 GVG ; BSG, Urteil vom 3. August 2011 - B 11 SF 1/10 R - juris Rn. 16).

    Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlicher oder - wie die Beklagte meint - zivilrechtlicher Natur ist, bestimmt sich, wenn eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers, wie hier, fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (vgl. BSG, Urteil vom 12. April 2018 - B 14 SF 1/18 R - juris Rn. 9 m.w.N.; BSG, Urteil vom 3. August 2011 - B 11 SF 1/10 R - a.a.O. Rn. 17 m.w.N.).

  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 26/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Zusage der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 180/17
    Denn bereits aus § 421 Abs. 2 Satz 2 SGB III a.F. folgte, wie ausgeführt, dass die Teilnahme der für geförderte Sprachkurse in Betracht kommenden Personen unmittelbar durch Übernahme der Maßnahmekosten, mithin gegenüber dem Träger gefördert werden konnte, wenn dieser die erforderliche Leistungsfähigkeit besaß, mit der Folge eines entsprechenden Erstattungsanspruchs aus § 421 Abs. 3 SGB III a.F. (vgl. zum SGB II BSG, Urteil vom 2. April 2014 - B 4 AS 26/13 R - juris Rn. 41 f.).
  • BSG, 13.03.1975 - 11 RA 229/73

    Entwertung von Beitragsmarken der Weiterversicherung und der Höherversicherung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 180/17
    Dabei ist § 133 BGB heranzuziehen (BSG, Urteil vom 13. März 1975 - 11 RA 229/73 - juris Rn. 11) und das gesamte Verhalten des Erklärenden zu berücksichtigen; neben dem Erklärungswortlaut kommt es auch auf die Begleitumstände, insbesondere den Zweck der Erklärung an.
  • BSG, 01.03.1979 - 6 RKa 3/78

    Verwaltungsakt - Auslegung - Überprüfbarkeit durch das Berufungsgericht -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 180/17
    Maßgebend ist somit nicht der innere, sondern der erklärte Wille, wie ihn bei objektiver Würdigung der Empfänger verstehen konnte und musste (BSG, a.a.O.; BSG, Urteil vom 1. März 1979 - 6 RKa 3/78 - juris Rn. 24; BVerwG, Urteil vom 12. Januar 1973 - VII C 3.71 - juris Rn. 16 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 180/17
    Maßgebend ist somit nicht der innere, sondern der erklärte Wille, wie ihn bei objektiver Würdigung der Empfänger verstehen konnte und musste (BSG, a.a.O.; BSG, Urteil vom 1. März 1979 - 6 RKa 3/78 - juris Rn. 24; BVerwG, Urteil vom 12. Januar 1973 - VII C 3.71 - juris Rn. 16 ff. m.w.N.).
  • BSG, 12.04.2018 - B 14 SF 1/18 R

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Sozialgerichten bei einem Streit um Zahlung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 180/17
    Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlicher oder - wie die Beklagte meint - zivilrechtlicher Natur ist, bestimmt sich, wenn eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers, wie hier, fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (vgl. BSG, Urteil vom 12. April 2018 - B 14 SF 1/18 R - juris Rn. 9 m.w.N.; BSG, Urteil vom 3. August 2011 - B 11 SF 1/10 R - a.a.O. Rn. 17 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 21.10.2016 - L 8 SO 246/15

    Sozialhilfe - Privat Krankenversicherte - Basistarif

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 180/17
    Einer speziellen Ermächtigungsgrundlage bedarf es hierfür nicht (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 21. Oktober 2016 - L 8 SO 246/15 - juris Rn. 49).
  • OVG Thüringen, 28.04.2015 - 4 KO 392/08

    Ersatz von Zinsaufwendungen und entgangener Guthabenzinsen aufgrund des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 180/17
    Jedoch können die Voraussetzungen einer Zusicherung auch mit einem Rundschreiben erfüllt sein (vgl. Thüringer OVG, Urteil vom 28. April 2015 - 4 KO 392/08 - juris Rn. 107), wenn die weiteren Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
  • LSG Sachsen, 11.09.2014 - L 3 AS 799/12

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Erstattung von Lohn- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 180/17
    Auch aus § 326 SGB III folgt, dass dem Arbeitsförderungsrecht nicht von vornherein ein Erstattungsanspruch unmittelbar des Maßnahmeträgers fremd ist, wie sich daraus ergibt, dass dieser innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten die Gesamtabrechnung vorzulegen hat; andernfalls droht ihm ein Erstattungsanspruch (vgl. dazu LSG Sachsen, Urteil vom 11. September 2014 - L 3 AS 799/12 - juris), für den es hier indes keine Anhaltspunkte gibt.
  • BSG, 15.06.1976 - 11 RA 80/75
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 180/17
    Auch stellen generelle Informationen grundsätzlich keine Zusicherungen i.S.d. Norm dar (vgl. BSG, Urteil vom 15. Juni 1976 - 11 RA 80/75 - juris Rn. 11).
  • BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 19/92

    Ablehnungsbescheid - Ayslanerkennung - Kindergeld

  • BSG, 12.05.1998 - B 11 SF 1/97 R

    Wirksame Rechtswegbeschwerde beim BSG, Streitigkeiten zwischen Bundesanstalt für

  • BGH, 04.08.2005 - IX ZR 117/04

    Rüge der Zulässigkeit des ordentlichen Rechtswegs im Fall der Zuständigkeit der

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