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   LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2010 - L 9 KR 232/07   

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https://dejure.org/2010,22630
LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2010 - L 9 KR 232/07 (https://dejure.org/2010,22630)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.09.2010 - L 9 KR 232/07 (https://dejure.org/2010,22630)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. September 2010 - L 9 KR 232/07 (https://dejure.org/2010,22630)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Bayern, 21.05.2010 - L 4 KR 68/08

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2010 - L 9 KR 232/07
    Dass einem Familienhelfer neben dieser Tätigkeit noch die tatsächliche Möglichkeit verbleibt, seine Arbeitskraft im wesentlichen Umfang auch für andere Erwerbsmöglichkeiten einsetzen zu können, spricht eher für seine Selbständigkeit (vgl. Bayerisches LSG, Urt. v. 21. Mai 2010 - L 4 KR 68/08 - zit. nach juris, Rdnr. 27).

    Er kann die Jugendhilfeleistungen durch angestellte Kräfte erbringen, sich freier Träger bedienen oder aber auch auf freie Mitarbeiter zurückgreifen (Bayerisches LSG, Urt. v. 21. Mai 2010 - L 4 KR 68/08 -, Revision zugelassen und unter dem Az. B 12 KR 14/10 R anhängig).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 14/10 R

    Sozialversicherungspflicht eines von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2010 - L 9 KR 232/07
    Er kann die Jugendhilfeleistungen durch angestellte Kräfte erbringen, sich freier Träger bedienen oder aber auch auf freie Mitarbeiter zurückgreifen (Bayerisches LSG, Urt. v. 21. Mai 2010 - L 4 KR 68/08 -, Revision zugelassen und unter dem Az. B 12 KR 14/10 R anhängig).

    Die Revision ist nach § 160 Abs. 2 SGG zuzulassen, nachdem bereits ein vergleichbarer Sachverhalt mit entsprechender Fragestellung beim BSG unter dem Az. B 12 KR 14/10 R anhängig ist.

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04

    Arbeitnehmerbegriff - Leiterin einer Außenwohngruppe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2010 - L 9 KR 232/07
    Das lässt aber keine Rückschlüsse auf die Arbeitnehmereigenschaft der bei der Jugendhilfe eingesetzten Kräfte zu (BAG, Urt. v. 20. Mai 2005 - 5 AZR 347/05 - unter ausdrücklicher Aufgabe von BAG, Urt. v. 6. Mai 1998 - 5 AZR 347/04 -, anderer Ansicht noch LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 15. Oktober 2004 - S 11 RJ 2748/00 -).
  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2010 - L 9 KR 232/07
    Weicht die tatsächliche Ausgestaltung der Arbeitsleistung von den getroffenen Vereinbarungen ab, so ist die erstere maßgebend (BSG, Urt. v. 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R -, Urt. d. erkennenden Senats v. 24. März 2010 - L 9 KR 13/08 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 9 KR 13/08

    Einbeziehung von neuen Bescheiden in das sozialgerichtliche Verfahren, die

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2010 - L 9 KR 232/07
    Weicht die tatsächliche Ausgestaltung der Arbeitsleistung von den getroffenen Vereinbarungen ab, so ist die erstere maßgebend (BSG, Urt. v. 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R -, Urt. d. erkennenden Senats v. 24. März 2010 - L 9 KR 13/08 -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 21.11.2019 - L 5 BA 25/19

    Sozialversicherungspflicht - sozialpädagogischer Familienhelfer bei einem

    Zuletzt hätten das Bayrische Landessozialgericht (Urteil vom 31. Mai 2010 - L 4 KR 68/08) und das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 22. September 2010 - L 9 KR 232/07) in ähnlichen Sachverhaltsgestaltungen angenommen, dass die dort betroffenen Familienhelfer als freie Mitarbeiter tätig gewesen seien.

    Soweit der Senat im Rahmen des Verfahrens über die Aussetzung der Vollziehung in seinem Beschluss vom 10. März 2011 demgegenüber noch ausgeführt hatte, dass nach der seinerzeit geltenden neueren Rechtsprechung in der Sozialgerichtsbarkeit eher von einer Rechtswidrigkeit des Bescheides auszugehen sei, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die im dortigen Beschluss zitierten Entscheidungen des Bayerischen Landessozialgerichts (Urteil vom 21. Mai 2010 - L 4 KR 68/08) und des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 22. September 2010 - L 9 KR 232/07) jeweils durch das BSG mit Urteilen vom 25. April 2012 (B 12 KR 14/10 R bzw. B 12 KR 24/10 R) aufgehoben und zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen wurden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2019 - L 5 KR 492/16

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

    Der Kläger machte unter Übersendung eines Urteils des Landessozialgerichts Berlin Brandenburg vom 22.09.2010 - L 9 KR 232/07 sowie eines Urteils des LSG Bayern vom 21.05.2010 - L 4 KR 68/08 zur Begründung geltend, - die Beigeladene zu 1 trage ein unternehmerisches Risiko, weil sie keinen Urlaub und keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalte (§ 3 Nrn. 1 und 2 Rahmenvertrag).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2015 - L 1 KR 301/12

    Familienhelfer - abhängige Beschäftigung

    Der 9. Senat des LSG Berlin-Brandenburg habe am 22.September 2010 - L 9 KR 232/07 im gleichen Sinne entschieden.
  • LSG Schleswig-Holstein, 10.03.2011 - L 5 KR 31/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prüfung des Gerichts nach § 86b Abs 1 Nr 2 SGG -

    So haben zuletzt das Bayerische Landessozialgericht mit Urteil vom 21. Mai 2010 (L 4 KR 68/08) und das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg am 22. September 2010 (L 9 KR 232/07) entschieden, dass Familienhelfer nach dem SGB VIII als freie Mitarbeiter tätig sein können und es in den jeweils zu entscheidenden Fällen auch waren.
  • SG Stade, 10.05.2012 - S 30 R 355/11

    Freie Träger der Jugendhilfe; Jugendhilfe; Selbständigkeit;

    Dies schließt eine Selbständigkeit privater Träger nicht aus, führt aber zu eine relativen Unfreiheit in der Aufgabenwahrnehmung aufgrund von einzuhaltenden Hilfeplänen und Berichtspflichten (vgl LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. September 2010 - L 9 KR 232/07 -, Rn 23, veröffentlicht bei juris.de).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2016 - L 12 R 200/12
    Dies schließe zwar eine Selbständigkeit freier Träger nicht aus, führe aber zu einer relativen Unfreiheit in der Aufgabenwahrnehmung aufgrund von Hilfeplänen und Berichtspflichten (Verweis auf LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 22.9.2010 - L 9 KR 232/07, juris).
  • SG Stade, 27.06.2012 - S 30 R 355/11
    Dies schließt eine Selbständigkeit privater Träger nicht aus, führt aber zu eine relativen Unfreiheit in der Aufgabenwahrnehmung aufgrund von einzuhaltenden Hilfeplänen und Berichtspflichten (vgl LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. September 2010 - L 9 KR 232/07 -, Rn 23, veröffentlicht bei juris.de).
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