Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2011 - L 31 R 241/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 34 Abs 2 SGB 6, § 15 Abs 1 SGB 4, § 7g EStG, § 141 SGB 3
Maßgeblicher Hinzuverdienst - Einkommensanrechnung - Berücksichtigung einer Ansparrücklage als Einkommen - Einkommenssteuerbescheid
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 34 SGB 6, § 15 SGB 4, § 7g EStG
Ansparabschreibung; Ansparrücklage; Berücksichtigung einer Ansparrücklage als Einkommen; Einkommenssteuerbescheid - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfordernis der Berücksichtigung einer Ansparrücklage als maßgeblicher Hinzuverdienst in der gesetzlichen Rentenversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung einer Ansparrücklage als maßgeblichen Hinzuverdienst in der gesetzlichen Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 20.01.2011 - S 69 R 1673/10
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2011 - L 31 R 241/11
- BSG, 06.02.2015 - B 13 R 101/11 R
- BSG, 11.02.2015 - B 13 R 101/11 R
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 38/05 R
Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen aus selbstständiger Tätigkeit - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2011 - L 31 R 241/11
Die vom BSG zu § 141 SGB 3 entwickelten Grundsätze (vgl BSG vom 5.9.2006 - B 7a AL 38/05 R = SozR 44300 § 141 Nr. 2) sind im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung nicht maßgeblich.Der Kläger verweist insbesondere auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 05. September 2006 (Az.: B 7a AL 38/05 R, zitiert nach juris.de), wonach allein die Verwaltungspraktikabilität es nicht rechtfertige, dem Steuerrecht auch dann zu folgen, wenn es am Merkmal des Erarbeitens während des Leistungsbezuges fehle.
Das BSG hatte im oben zitierten Urteil (B 7a AL 38/05 R, a. a. O.) entschieden, dass nicht maßgeblich sei, wann die Ansparrücklage eines selbständig Tätigen steuerlich gewinnerhöhend berücksichtigt wurde; entscheidend sei vielmehr, wann das dieser Rücklage zugrunde liegende Einkommen erarbeitet worden sei.
- BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 21/10 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung Verwaltungsakt wegen …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2011 - L 31 R 241/11
Die allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts sind die §§ 4 bis 7 k EStG (BSG, Urteil vom 21. Juni 2011, Az. B 4 AS 21/10 R, m. w. N., zitiert nach juris.de).Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des BSG vom 21. Juni 2011 (B 4 AS 21/10 R, zitiert nach juris.de).
- BSG, 23.01.2008 - B 10 KR 1/07 R
Krankenversicherung der Landwirte - Pflegeversicherung - Beitragsberechnung - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2011 - L 31 R 241/11
Hierdurch ist jedoch lediglich die Verweisungsnorm des § 141 Abs. 3 SGB III teleologisch ausgelegt worden, während etwa der Begriff der selbständigen Tätigkeit im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB IV unberührt geblieben ist (BSG, Urteil vom 23. Januar 2008, Az.: B 10 KR 1/07 R, zitiert nach juris.de).Die Beschränkung der Rechtsprechung auf diese bestimmten Ausnahmefälle zeigt jedoch, dass die Rechtsprechung, wonach bei der Auslegung des § 15 SGB IV grundsätzlich an die Begriffe des Steuerrechts anzuknüpfen ist, gerade nicht aufgegeben worden ist (BSG, Urteil vom 23. Januar 2008, Az.: B 10 KR 1/07 R, zitiert nach juris.de).
- BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 28/07 R
Krankenversicherung - hauptberuflich selbständig Erwerbstätiger - Höhe des …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2011 - L 31 R 241/11
Die Ansparrücklage wurde damit durch finanzielle Mittel gebildet, die dem Selbständigen nach seiner eigenen unternehmerischen Entscheidung im Jahre der Ansparung gerade nicht für seinen Lebensunterhalt zur Verfügung stehen sollten (BSG, Urteil vom 06. November 2008, Az.: B 1 KR 28/07 R, zitiert nach juris.de, Rdnr. 25). - BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R
Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienst - Berufsunfähigkeitsrente aus einem …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2011 - L 31 R 241/11
Auch der 13. Senat des BSG hat im Anschluss an diese Entscheidung klar gestellt, dass die Parallelität zum Einkommenssteuerrecht dort ihre Grenzen findet, wo auch steuerrechtlich keine selbständige Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG mehr zugrunde liegt, etwa bei nachträglichen Einkünften aus einer bereits aufgegebenen selbständigen Tätigkeit (BSG, Urteil vom 17. Februar 2005, Az.: B 13 RJ 43/03 R, zitiert nach juris.de). - BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 17/98 R
Anrechnung von steuerlichen Gewinnen auf Hinterbliebenenrenten
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2011 - L 31 R 241/11
Etwas anderes ist auch nicht der Entscheidung des BSG vom 27. Januar 1999 (Az.: B 4 RA 17/98 R, zitiert nach juris.de) zu entnehmen, wonach § 15 SGB IV nicht zu entnehmen sei, dass die steuerrechtliche Qualifizierung bestimmter Einkünfte als eine der sieben Einkunftsarten des § 2 EStG auch darüber entscheide, ob im Sinne von § 15 SGB IV von einer selbständigen Tätigkeit und damit hieraus resultierenden Einkünften als Arbeitseinkommen auszugehen sei.
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - L 3 U 18/12
Erstattung vorläufig gewährten Verletztengeldes
Richtig zu stellen ist lediglich, dass es sich beim in den Gründen der angefochtenen Entscheidung in Bezug genommenen Urteil vom 22. September 2011 - L 31 R 241/11 -, zitiert nach juris, nicht um ein solches des BSG, sondern des 31. Senats des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg handelt, in welchem das LSG indes zutreffend auf den in § 15 SGB IV liegenden Zweck der Verwaltungserleichterung und auf die daraus folgende Konsequenz hingewiesen hat, dass für die Ermittlung des Arbeitseinkommens im sozialversicherungsrechtlichen Verfahren die Angaben aus dem einschlägigen Einkommenssteuerbescheid zu übernehmen sind (…LSG, a.a.O., Rn. 21). - LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2017 - L 2 R 45/16 Das dem Revisionsverfahren zu Grunde liegende Verfahren des Landessozialgerichts L 31 R 241/11 sei durch Anerkenntnis erledigt worden.