Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 22.10.2009 - L 23 SO 19/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grenzbetrag für den Einkommenseinsatz eines Pflegebedürftigen bzw. Hilfebedürftigen; Bestimmung der Angemessenheit hinsichtlich einer Eigenbeteiligung i.S.v. § 84 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG); Angemessenheit einer vollständigen Heranziehung des Einkommens bei ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 31.10.2006 - S 2 SO 921/05
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.10.2009 - L 23 SO 19/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- Drs-Bund, 20.04.1960 - BT-Drs III/1799
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.10.2009 - L 23 SO 19/07
Auch aus der Gesetzesbegründung ergibt sich keine einschränkende Anwendung der Vorschrift (BT-Drs. 3/1799, Seite 54 zu § 79).Soweit unter Bezugnahme auf die Ausführungen in der Gesetzesbegründung, dass die Regelung "in der Regel" Anwendung bei allein stehenden pflegebedürftigen Heimbewohnern finde, vertreten wird, dass nur solche von der Norm erfasst werden (DV-GA 1995 unter Bezugnahme auf BT-Drs. 3/1799), findet sich dafür kein Anhalt in der Begründung.
In der Begründung zu § 79 Abs. 1 1 Nr. 4 Satz 2 Entw.-BSHG (§ 85 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 BSHG) heißt es zwar, diese Regelung gelte "in erster Linie für allein stehende Personen, die auf Dauer der Pflege in Alters- oder Pflegeheimen bedürfen" (BT-Drs. 3/1799, Seite 54 zu § 79; ebenso BR-Drs 53/60 v. 11.03.1960, Seite 54).
- BVerwG, 07.04.1995 - 5 B 36.94
Sozialhilfe - Bestimmung des Arbeitseinkommens - Freibetrag - Pauschalierung
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.10.2009 - L 23 SO 19/07
Auch bei der Bestimmung des Betrages der häuslichen Ersparnis gilt, dass dieser, weil er bei einer Vielzahl von Hilfeempfängern gleichermaßen Bedeutung hat, typisierend und pauschalisiert festgesetzt werden kann (BVerwG v.07.04.1995, 5 B 36/94, ZfS 1995, 238-240). - BVerwG, 08.05.1996 - 5 B 17.96
Sozialhilferecht: Einkommenseinsatz nur bei tatsächlicher Ersparnis
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.10.2009 - L 23 SO 19/07
Vielmehr müssen die ersparten Aufwenden konkret bei dem Hilfebedürftigen - hier dem Kläger - auch entstehen (BVerwG v. 08.05.1996, 5 B 17/96, FEVS 47, 241-242).
- BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84
Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.10.2009 - L 23 SO 19/07
Auch bei der Sollbestimmung in § 85 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 BSHG erstreckt sich das eingeräumte Ermessen nur auf die Frage, wie bei Vorliegen eines Ausnahmefalls zu entscheiden ist und nicht auch darauf, ob ein solcher überhaupt vorliegt (vgl. insoweit BSG v. 06.11.1985, 10 RKg 3/84, SozR 1300, § 48 Nr. 19 zu der Sollbestimmung in § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X;… Wiesner in: von Wulffen, SGB X, § 48, Rn. 20). - BVerwG, 06.04.1995 - 5 C 5.93
Bewilligung der Prozesskostenhilfe
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.10.2009 - L 23 SO 19/07
Bei dem nach § 85 Nr. 3 Satz 2 BSHG möglichen Einkommenseinsatz ist zu beachten, dass die Einsatzpflicht bei voraussichtlich längerer Heimpflege u. a. vermeiden soll, dass dem Hilfeempfänger ein wirtschaftlicher Vorteil daraus erwächst, dass er auf Kosten der Allgemeinheit seinen Lebensunterhalt und seine umfassende Betreuung erhält (BVerwG v. 06. April 1995, 5 C 5/93, Juris). - BVerwG, 26.10.1989 - 5 C 30.86
Sozialhilfe - Eigenes Einkommen - Hilfesuchender
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.10.2009 - L 23 SO 19/07
Für die nach Satz 2 des § 84 Abs. 1 BSHG zu berücksichtigenden Umstände müssen dem Hilfesuchenden bzw. weiteren zu berücksichtigenden Personen ausreichende Mittel verbleiben (vgl. BVerwG v. 26. Oktober 1989, 5 C 30/86, Juris).