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   LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2013 - L 24 KA 69/12   

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https://dejure.org/2013,41351
LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2013 - L 24 KA 69/12 (https://dejure.org/2013,41351)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.11.2013 - L 24 KA 69/12 (https://dejure.org/2013,41351)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. November 2013 - L 24 KA 69/12 (https://dejure.org/2013,41351)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 81 Abs 5 SGB 5, § 295 SGB 5
    Vertragsarzt - Disziplinarmaßnahme - Datenschutz - Patientenunterlagen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertragsärztliche Abrechnung; Überprüfung; Kassenärztliche Vereinigungen; Sozialdatenschutz; Heranziehung von Patientendaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsärztliche Abrechnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Arzt hat KV Patientendokumentationen vorzulegen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vertragsarzt darf innerhalb des Systems der vertragsärztlichen Versorgung Patientendaten offenbaren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vertragsarzt darf innerhalb des Systems der vertragsärztlichen Versorgung Patientendaten offenbaren

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 20.03.1996 - 6 BKa 1/96

    Schuldhafte Verletzung von Berufspflichten; Berufspflichten von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2013 - L 24 KA 69/12
    Bezüglich der Festsetzung der Disziplinarstrafe kommt dem Disziplinarausschuss Ermessen zu (BSG, Beschluss v. 20.03.1986 - 6 BKa 1/96).

    Ein Vertragsarzt, der sachlich begründete und in gehöriger Form formulierte Bitten und Aufforderungen seiner Kassenärztlichen Vereinigung, bestimmte Unterlagen vorzulegen, über längere Zeit und ohne zureichenden Grund ignoriert, verletzt seine vertragsärztlichen Pflichten in erheblichem Umfang (BSG, Beschluss v. 20. März 1996 - 6 BKa 1/96 - juris Rn. 6).

  • BSG, 19.11.1985 - 6 RKa 14/83

    Verpflichtung eines Kassen-und Vertragsarztes - Vorlage von Röntgenaufnahmen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2013 - L 24 KA 69/12
    Der Senat kann - mit dem BSG (Urt. v. 19.11.1985 - 6 RKa 14/83 - juris Rn. 20) - dahingestellt sein lassen, ob auf die Weitergabe von Patientendaten durch einen Vertragsarzt die Vorschriften des zweiten Kapitels des SGB X über den Schutz der Sozialdaten (§§ 67-85a SGB X) Anwendung finden.

    Das BSG hat noch unter der Geltung der RVO entschieden, dass auch ohne besondere Rechtsgrundlage bereits aus dem System der Errichtung von kassenärztlichen Vereinigungen folge, dass der Vertragsarzt innerhalb des Systems der vertragsärztlichen Versorgung die Daten seiner Patienten offenbaren dürfe (Urt. v. 19.11.1985 - 6 RKa 14/83, bestätigt durch BVerfG, Beschluss v. 7. Juli 1987 - 1 BvR 283/86).

  • LSG Saarland, 01.04.1998 - L 3 Ka 19/96

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Vertragsarzt; Offenbarung von Patientendaten;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2013 - L 24 KA 69/12
    Das ist angenommen worden aber bei der Anforderung von Unterlagen für 653 Patienten (LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 19. Januar 2005 - L 4 KA 7/04 - juris Rn. 24), nicht aber, wenn 44 Patienten betroffen waren (LSG für das Saarland, Urt. v. 1. April 1998 - L 3 Ka 19/96 - juris Rn. 43).

    Auch die (weitere) Durchführung eines Disziplinarverfahrens wird dadurch nicht ausgeschlossen, weil dieses andere Ziele verfolgt als die Korrektur der Abrechnung (LSG für das Saarland, Urt. v. 1. April 1998 - L 3 Ka 19/96 - juris Rn. 44).

  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 17/00 B

    Rechtliches Gehör eines Vertragsarztes bei Nichtanordnung des persönlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2013 - L 24 KA 69/12
    Es ist der Beklagten auch nicht untersagt, anhand von Einzelfällen zu prüfen, worauf ein als unplausibel angesehner Anstieg der Häufigkeit der Ansetzung bestimmter Gebühren-Nrn. des EBM beruht, und gegebenenfalls deswegen die Abrechnung zu korrigieren (BSG, Beschluss v. 6. September 2000 - B 6 KA 17/00 B - juris Rn. 8).
  • BSG, 03.09.1987 - 6 RKa 30/86

    Vorwurf gegen Kassenarzt - Rechtmäßigkeit eines Disziplinarbescheides - Teilweise

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2013 - L 24 KA 69/12
    In einem gegen eine Disziplinarmaßnahme angestrengten Gerichtsverfahrens ist das Vorliegen dieser Tatbestandsvoraussetzung voll überprüfbar, ohne dass insoweit ein Beurteilungsspielraum des Disziplinarausschusses bestünde (BSG, Urt. v. 03.09.1987 - 6 RKa 30/86).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.01.2005 - L 4 KA 7/04

    Zulässigkeit von Disziplinarverfahren in der vertragsärztlichen Versorgung,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2013 - L 24 KA 69/12
    Das ist angenommen worden aber bei der Anforderung von Unterlagen für 653 Patienten (LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 19. Januar 2005 - L 4 KA 7/04 - juris Rn. 24), nicht aber, wenn 44 Patienten betroffen waren (LSG für das Saarland, Urt. v. 1. April 1998 - L 3 Ka 19/96 - juris Rn. 43).
  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 11/06 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - approbierter psychologischer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2013 - L 24 KA 69/12
    Der Begriff der Patientendokumentation ist geprägt durch die Anforderungen in § 57 Bundesmantelvertrag-Ärzte, § 13 Abs. 10 Bundesmantelvertrag - Ärzte/Ersatzkassen, er erfasst Angaben über die erhobenen Befunde, die angewandten Behandlungsmaßnahmen, des Tages der Behandlung sowie Angaben über den Therapieverlauf und das Ergebnis (BSG, Urt. v. 7.2.2007 - B 6 KA 11/06 R - juris Rn. 23).
  • BVerfG, 07.07.1987 - 1 BvR 283/86
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2013 - L 24 KA 69/12
    Das BSG hat noch unter der Geltung der RVO entschieden, dass auch ohne besondere Rechtsgrundlage bereits aus dem System der Errichtung von kassenärztlichen Vereinigungen folge, dass der Vertragsarzt innerhalb des Systems der vertragsärztlichen Versorgung die Daten seiner Patienten offenbaren dürfe (Urt. v. 19.11.1985 - 6 RKa 14/83, bestätigt durch BVerfG, Beschluss v. 7. Juli 1987 - 1 BvR 283/86).
  • SG München, 21.01.2021 - S 38 KA 165/19

    Vertrags(zahn) arztangelegenheiten

    Denn sie führt dazu, dass die KV ihre Verpflichtung aus § 75 Abs. 2 SGB V nicht wahrnehmen kann und letztendlich die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Abrechnung vereitelt wird (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.11.2013, Az L 24 KA 69/12).

    Auch dadurch werden vertragsärztliche Pflichten verletzt, da bei Nichtvorlage ausreichender Dokumentationen die Beklagte ihre Verpflichtung aus § 75 Abs. 2 SGB V nicht wahrnehmen kann und letztendlich die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Abrechnung vereitelt wird (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.11.2013, Az L 24 KA 69/12).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2019 - L 24 KA 9/18
    Abs. 3 ihrer Abrechnungsbedingungen (Anlage der Abrechnungsordnung): "Die angegebenen Diagnosen sollen die abgerechneten Leistungen begründen." Das Urteil des Senats vom 22.November 2013 (L 24 KA 69/12) sei auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, da es sich um keine psychotherapeutischen Behandlungen sondern um Nachweise für die Notwendigkeit von körperlichen Notfallbehandlungen gehandelt habe.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 22. November 2013 (L 24 KA 69/12) zu den vertragsärztlichen Pflichten zu einer ordnungsgemäßen Patientendokumentation - auch im Rahmen der Prüfung nach § 106a SGB V - Stellung genommen (juris -Rdnr. 26ff): "Der Senat kann - mit dem BSG (Urt. v. 19.11.1985 - 6 RKa 14/83 - juris Rn. 20) - dahingestellt sein lassen, ob auf die Weitergabe von Patientendaten durch einen Vertragsarzt die Vorschriften des zweiten Kapitels des SGB X über den Schutz der Sozialdaten (§§ 67-85a SGB X) Anwendung finden.

  • SG München, 09.03.2016 - S 21 KA 14/14

    Vertragsärztliche Versorgung: Gestaltungsmissbrauch bei MVZ mit angestellter

    Die Verpflichtung und gleichzeitig die Berechtigung zur Vorlage dieser Unterlagen ergibt sich aus § 295 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 1a SGB V (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.11.2013, L 24 KA 69/12 Rn. 27).
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