Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2015 - L 9 KR 314/15 B PKH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,44691
LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2015 - L 9 KR 314/15 B PKH (https://dejure.org/2015,44691)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.12.2015 - L 9 KR 314/15 B PKH (https://dejure.org/2015,44691)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2015 - L 9 KR 314/15 B PKH (https://dejure.org/2015,44691)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,44691) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass von Krankenversicherungsbeiträgen; Beurteilung der Erfolgsaussicht der Hauptsache im PKH-Prüfungsverfahren; Fehlende höchstrichterliche Klärung; Einheitliche Grundsätze für Nacherhebungszeiträume; Erlass trotz tatsächlicher Inanspruchnahme von Leistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlass von Krankenversicherungsbeiträgen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2015 - L 9 KR 314/15
    Dieses darf nicht an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten, weil das Prozesskostenhilfeverfahren den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz fordert, nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen soll (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Februar 2008, 1 BvR 1807/07, zitiert nach juris, sowie BVerfGE 81, 347, 357).

    Steht eine höchstrichterliche Klärung von im Hauptsacheverfahren noch entscheidungserheblichen Fragen aus oder kommt eine weitere Aufklärung des Sachverhalts oder eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Aufklärungsbemühungen oder die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Klägers ausgehen würden, so läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussicht seines Begehrens Prozesskostenhilfe vorzuenthalten (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Februar 2008, 1 BvR 1807/07, zitiert nach juris).

  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 175/05

    Verkennung der Anforderungen von Art 3 Abs 1 GG iVm den Rechtsstaatsprinzip bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2015 - L 9 KR 314/15
    Im Hinblick auf die fehlende Aussicht einer Klage auf Erfolg darf Prozesskostenhilfe nur verweigert werden, wenn die Klage (bei summarischer Prüfung) völlig aussichtslos ist oder ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine Entfernte ist (BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2005, 1 BvR 175/05; LSG Berlin-Brandenburg, 1. Senat, Beschluss vom 10. März 2006, L 1 B 1150/05 KR PKH, jeweils zitiert nach juris).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2015 - L 9 KR 314/15
    Dieses darf nicht an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten, weil das Prozesskostenhilfeverfahren den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz fordert, nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen soll (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Februar 2008, 1 BvR 1807/07, zitiert nach juris, sowie BVerfGE 81, 347, 357).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2006 - L 1 B 1150/05

    Mitwirkungspflicht des Versicherten bei Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2015 - L 9 KR 314/15
    Im Hinblick auf die fehlende Aussicht einer Klage auf Erfolg darf Prozesskostenhilfe nur verweigert werden, wenn die Klage (bei summarischer Prüfung) völlig aussichtslos ist oder ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine Entfernte ist (BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2005, 1 BvR 175/05; LSG Berlin-Brandenburg, 1. Senat, Beschluss vom 10. März 2006, L 1 B 1150/05 KR PKH, jeweils zitiert nach juris).
  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2015 - L 9 KR 314/15
    Wird der unbemittelten Klägerin in einem Fall wie dem Vorliegenden Prozesskostenhilfe versagt und dadurch im Gegensatz zu einer bemittelten Beteiligten die Möglichkeit genommen, ihren Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen und von dort aus in die höhere Instanz zu bringen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 4. Februar 2004, 2 BvR 626/06, BvR 656/06, zitiert nach juris), liegt darin eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 und 19 Abs. 4 Grundgesetz ( GG ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2014 - L 1 KR 331/14

    Krankenversicherung - Erlass von Beitragsschulden - Inanspruchnahme von keinerlei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2015 - L 9 KR 314/15
    Außerdem ist zweifelhaft, ob § 256a Abs. 4 SGB V ohne weiteres auch eine Ermächtigungsgrundlage für eine Regelung enthält, nach der jede tatsächliche Inanspruchnahme von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in der Vergangenheit einen Erlass ausschließt (in diesem Sinne Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2014 - L 1 KR 331/14 B ER -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht