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   LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2013 - L 33 R 379/12   

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https://dejure.org/2013,1790
LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2013 - L 33 R 379/12 (https://dejure.org/2013,1790)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.01.2013 - L 33 R 379/12 (https://dejure.org/2013,1790)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - L 33 R 379/12 (https://dejure.org/2013,1790)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 44 SGB 10, § 54 SGB 6, § 55 SGB 6, § 58 SGB 6, § 77 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 6, § 5 Abs 1 Nr 11 SGB 5, § 228 SGB 5, § 237 SGB 5, § 249a SGB 5, § 20 Abs 1 Nr 11 SGB 11, § 59 Abs 1 S 1 SGB 11
    Rente wegen Erwerbsminderung - Existenzsicherung - Rentenabschlag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rentenversicherung; Höhe einer Erwerbsminderungsrente; Unterschreiten des Existenzminimums; Nur Anspruch auf ergänzende Sozialhilfeleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 43; SGB VI § 243; SGB XII § 4
    Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08

    Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2013 - L 33 R 379/12
    Ergänzend wurde darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zum Thema Rentenabschläge am 11. Januar 2011 unter den Aktenzeichen 1 BvR 3588/08 und 1 BvR 555/09 entschieden habe, dass Abschläge auch bei einem Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr verfassungsgemäß seien.

    Im Übrigen habe das BVerfG unter den Aktenzeichen 1 BvR 3588/08 und 1 BvR 555/09 festgestellt, dass Abschläge auch bei einem Rentenbeginn vor dem 60. Lebendjahr verfassungsgemäß seien.

    Hinsichtlich der Frage der Gewährung einer abschlagsfreien Rente, d. h. einer Gewährung ohne Minderung des Zugangsfaktors gem. § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI hat die Beklagte zutreffend - ebenso wie das SG - mehrmals auf die hierzu ergangenen Entscheidungen des BVerfG vom 11. Januar 2011 - 1 BvR 3588/08 und 1 BvR 555/09 - verwiesen, wonach diese Regelung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.

  • BVerfG, 07.10.2008 - 1 BvR 2995/06

    Verfassungsmäßigkeit der vollen Beitragspflicht von Rentnern zur sozialen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2013 - L 33 R 379/12
    Ebenso nicht zu beanstanden sind die einfachgesetzlichen Regelungen zur Zahlung von Beiträgen zur Kranken- und sozialen Pflegeversicherung durch die Rentner in §§ 5 Abs. 1 Nr. 11, 228, 237, 249a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), §§ 20 Abs. 1 Nr. 11, 59 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) (vgl. insbesondere den Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 07. Oktober 2011 - 1 BvR 2995/06, 1 BvR 740/07 -, in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2016 - L 3 R 33/16

    Rente wegen Erwerbsminderung; Rentenhöhe unter Sozialhilfeniveau; Einkommen des

    Er hat aber nicht das Recht, dass das Existenzminimum allein durch die Altersrente gedeckt wird (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.01.2013, Az.: L 33 R 379/12; Bayrisches LSG Urteil vom 19.08.2009, Az.: L 13 R 434/09).
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