Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - L 3 U 218/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3704
LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - L 3 U 218/11 (https://dejure.org/2014,3704)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.01.2014 - L 3 U 218/11 (https://dejure.org/2014,3704)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - L 3 U 218/11 (https://dejure.org/2014,3704)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,3704) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 26 Abs 2 SGB 4, § 27 Abs 2 S 1 SGB 4, § 160 Abs 2 Nr 2 SGB 7, § 44 Abs 1 S 1 SGB 10, § 44 Abs 1 S 2 SGB 10
    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragserstattungsanspruch - von Unternehmer nicht zu vertretene Veranlagung zu einer zu hohen Gefahrklasse - rückwirkende Aufhebung des Veranlagungsbescheids - Einrede der Verjährung - Verjährungsbeginn - unzulässige Rechtsausübung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 26 Abs 2 SGB 4, § 27 Abs 2 SGB 4, § 160 Abs 2 Nr 2 SGB 7, § 31 SGB 10, § 44 Abs 1 SGB 10
    Gefahrtarif - Veranlagung - Falschveranlagung - Beitragserstattungsanspruch - Überprüfung - Verjährung - Einrede - unzulässige Rechtsausübung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 13.09.2006 - B 12 AL 1/05 R

    Sozialversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Einrede der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - L 3 U 218/11
    Dies ergebe sich aus dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13. September 2006 - B 12 AL 1/05 R -, wonach ein Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Sozialversicherungsbeiträge solange nicht nach § 27 Abs. 2 S. 1 des Vierten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB VI) verjähre, als auf der Grundlage eines entsprechenden Verwaltungsaktes eine Rechtsgrundlage für die zu Unrecht entrichteten Sozialversicherungsbeiträge bestanden habe; nach den Ausführungen des BSG entstehe ein Erstattungsanspruch erst mit Aufhebung der entsprechenden Bescheide, so dass auch erst ab diesem Zeitpunkt die vierjährige Verjährungsfrist in Gang gesetzt werden könne.

    Das Urteil des BSG vom 13. September 2006 - B 12 AL 1/05 R - beanspruche für den vorliegenden Fall keine Geltung, weil ihm vom vorliegenden Fall abweichende Besonderheiten zugrunde lägen.

    Nur ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der 12. Senat des BSG in der in seinem Urteil vom 13. September 2006 - B 12 AL 1/05 R - angedeuteten Allgemeinheit in weiteren Entscheidungen selbst nicht daran festhält, den Verjährungsbeginn von der Entstehung des Erstattungsanspruchs abhängig zu machen.

  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R

    Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - L 3 U 218/11
    Vielmehr hat er noch mit Urteil vom 29. Juli 2003 - B 12 AL 1/02 R -, juris Rn. 18 a.E. ausgeführt, dass auf die gerade hinsichtlich des Beginns spezialgesetzlich geregelte Verjährung von Beitragserstattungsansprüchen (§ 27 Abs. 2 Satz 1 SGB IV) zivilrechtliche Grundsätze nicht übertragbar sind.

    Auf die gerade hinsichtlich des Beginns spezialgesetzlich geregelte Verjährung von Beitragserstattungsansprüchen (§ 27 Abs. 2 Satz 1 SGB IV) sind diese Grundsätze indessen nicht übertragbar (nochmals BSG, Urteil vom 29. Juli 2003 - B 12 AL 1/02 R -, juris Rn. 17 f.).

  • BSG, 26.01.1988 - 2 RU 5/87

    Beitragserstattungsanspruch - Anwendbarkeit der Verfallklausel - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - L 3 U 218/11
    Obwohl die Beklagte in dem vorliegenden Verfahren die Verjährungseinrede erhoben hat, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Klägerin im späteren Rückabwicklungsverfahren Gründe vorzutragen vermag, die die Beklagte veranlassen, ihr Ermessen dahin auszuüben, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten (vgl. BSG, Urteil vom 26. Januar 1988 - 2 RU 5/87 -, zitiert nach juris Rn. 29).

    Dementsprechend bewendet es ausgehend vom Wortlaut des § 27 Abs. 2 S. 1 SGB IV dabei, dass die Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Sozialversicherungsbeiträge auch schon vor Entstehung des Anspruchs beginnen kann (so etwa BSG, Urteil vom 24. Juni 2010 - B 10 LW 4/09 R -, zitiert nach juris Rn. 13 f.; Urteil vom 26. Januar 1988 - 2 RU 5/87 -, zitiert nach juris Rn. 28).

  • BSG, 12.12.2007 - B 12 AL 1/06 R

    Bundesagentur für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - L 3 U 218/11
    Allein der Umstand, dass die Klägerin von der Beklagten zu einer unzutreffenden Gefahrtarifstelle veranlagt wurde, löst ohne Hinzutreten weiterer Umstände wie etwa des Unterlassens einer sich aufdrängenden Beratung oder einer Falschberatung, welche zu einer verspäteten Geltendmachung des Beitragserstattungsanspruchs führten, noch keine unzulässige Rechtsausübung bei der Erhebung der Verjährungseinrede aus (vgl. etwa BSG, Urteil vom 12. Dezember 2007 - B 12 AL 1/06 R -, zitiert nach juris Rn. 13 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.01.2010 - L 13 AL 2894/09

    Arbeitslosenversicherung - Beitragserstattung - Verjährung - unzulässige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - L 3 U 218/11
    Soweit die Klägerin zur Untermauerung ihres Vorbringens auf Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 09. August 2007 - L 7 AL 1337/07 -, zitiert nach juris Rn. 21, und vom 19. Januar 2010 - L 13 AL 2894/09 -, zitiert nach juris Rn. 32, verweist, wonach im Recht der Arbeitslosenversicherung für eine unzulässige Rechtsausübung ausreichend sein soll, dass die Beitragszahlung zu Unrecht erfolgt ist, weil sie auf einem fehlerhaften Verwaltungshandeln der Bundesanstalt, der Einzugsstelle oder des Trägers der Rentenversicherung beruht, d.h. die fehlerhafte Beitragszahlung von einer dieser Stellen nachweislich verursacht worden sein muss, lässt sich dies nicht auf den vorliegenden Fall übertragen, in welchem es um die Erstattung von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung geht.
  • BSG, 24.06.2010 - B 10 LW 4/09 R

    Alterssicherung der Landwirte - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - L 3 U 218/11
    Dementsprechend bewendet es ausgehend vom Wortlaut des § 27 Abs. 2 S. 1 SGB IV dabei, dass die Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Sozialversicherungsbeiträge auch schon vor Entstehung des Anspruchs beginnen kann (so etwa BSG, Urteil vom 24. Juni 2010 - B 10 LW 4/09 R -, zitiert nach juris Rn. 13 f.; Urteil vom 26. Januar 1988 - 2 RU 5/87 -, zitiert nach juris Rn. 28).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R

    Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - L 3 U 218/11
    Auch in der Folgezeit hielt der 12. Senat an seinen Ausführungen im Urteil vom 13. September 2006 gerade nicht fest, vgl. zuletzt etwa BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 AL 2/11 R -, Terminbericht Nr. 52/13. So mag dem - auch im Bereich der Arbeitslosenversicherung, soweit ersichtlich, vereinzelt gebliebenen - Urteil vom 13. September 2006 vielleicht noch der Grundsatz zu entnehmen sein, dass die Verjährung für eine Erstattung von Beiträgen so lange nicht beginnen kann, als ein Verwaltungsakt über die Versicherungspflicht des betreffenden Arbeitnehmers galt (so etwa Mette, in: Beck'scher Online-Kommentar Sozialrecht, Stand 01. September 2013, § 27 SGB IV Rn. 10).
  • BSG, 02.02.1999 - B 2 U 3/98 R

    Unfallversicherung - Beitragserstattung - Ausschlußklausel - Leistungserbringung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - L 3 U 218/11
    Eine Anwendung der Verfallklausel scheidet mithin in Fällen - wie hier - aus, in denen sich die Rechtswidrigkeit der Beitragserhebung aus einer unrichtigen Einstufung in die Gefahrklasse des Gefahrtarifs ergibt, weil es an jeder Form eines Zusammenhangs zwischen den zu erstattenden Beiträgen und erbrachten oder zu erbringenden Leistungen fehlt (etwa BSG, Urteil vom 02. Februar 1999 - B 2 U 3/98 R -, zitiert nach juris Rn. 27).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2007 - L 7 AL 1337/07

    Beitragserstattung - Einrede der Verjährung - Ermessen - Richtlinien des Trägers

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - L 3 U 218/11
    Soweit die Klägerin zur Untermauerung ihres Vorbringens auf Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 09. August 2007 - L 7 AL 1337/07 -, zitiert nach juris Rn. 21, und vom 19. Januar 2010 - L 13 AL 2894/09 -, zitiert nach juris Rn. 32, verweist, wonach im Recht der Arbeitslosenversicherung für eine unzulässige Rechtsausübung ausreichend sein soll, dass die Beitragszahlung zu Unrecht erfolgt ist, weil sie auf einem fehlerhaften Verwaltungshandeln der Bundesanstalt, der Einzugsstelle oder des Trägers der Rentenversicherung beruht, d.h. die fehlerhafte Beitragszahlung von einer dieser Stellen nachweislich verursacht worden sein muss, lässt sich dies nicht auf den vorliegenden Fall übertragen, in welchem es um die Erstattung von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung geht.
  • SG Hamburg, 25.03.2021 - S 36 U 58/17
    Der Unternehmer trage eine Mitverantwortung für eine Übereinstimmung von Veranlagung und materieller Rechtslage und belaste ihn und nicht die Solidargemeinschaft mit den Folgen eigener Nachlässigkeit (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Januar 2014, Aktenzeichen L 3 U 218/11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht