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   LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - L 2 U 232/10   

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https://dejure.org/2012,54827
LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - L 2 U 232/10 (https://dejure.org/2012,54827)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.02.2012 - L 2 U 232/10 (https://dejure.org/2012,54827)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - L 2 U 232/10 (https://dejure.org/2012,54827)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 04.12.2001 - B 2 U 35/00 R

    Übergangsrecht - ehemalige DDR - Anerkennung einer Berufskrankheit - DDR-Recht -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - L 2 U 232/10
    In dieser Fallgestaltung kommt es nur zur Anerkennung einer BK, wenn die Erkrankung sowohl die Voraussetzungen nach dem Recht des Beitrittsgebiets als auch die nach der RVO/dem SGB VII erfüllt (BSG, Urteil vom 4. Dezember 2001, Az.: B 2 U 35/00 R, SozR 3-8440 Nr. 50, Nr. 1, zitiert nach juris).
  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96

    Neue Erkenntnisse - Unfallversicherung - Stichtag - Festlegung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - L 2 U 232/10
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) enthält diese Vorschrift keine "Härteklausel", nach der jede durch eine versicherte Tätigkeit verursachte Krankheit als Wie-BK anzuerkennen wäre (vgl. nur BSG vom 23. Juni 1977 - 2 RU 53/76 -, BSGE 44, 90 = SozR 2200 § 551 Nr. 9; BSG vom 14. November 1996 - 2 RU 9/96 -, BSGE 79, 250 = 3-2200 § 551 Nr. 9, und zuletzt Urteil des BSG vom 27. April 2010 - B 2 U 13/09 R -, zitiert nach juris).
  • BSG, 30.01.1986 - 2 RU 80/84

    Meniskusschäden - Autogen-Brenner - Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - L 2 U 232/10
    Die Feststellung, dass eine Krankheit in einer bestimmten beruflich exponierten Personengruppe erheblich häufiger auftritt als in der übrigen Bevölkerung - so genannte Gruppentypik -, erfordert in der Regel den Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen und eine lange zeitliche Überwachung derartiger Krankheitsbilder, um mit Sicherheit daraus schließen zu können, dass die Ursache der Krankheit in einem schädigenden Arbeitsleben liegt (vgl. BVerfG SozR 2200 § 551 Nr. 11; BSG 59, 295, 298; Koch in Lauterbach, Unfallversicherung, Band 1, § 9, Rn. 256ff und Rn. 263ff; Römer in Hauck, SGB VII, Kommentar, K § 9 Rn 39; und insbesondere Schmitt, SGB VII, Gesetzliche Unfallversicherung, Kommentar, 4. Auflage, Rn. 13).
  • OLG Schleswig, 09.06.1999 - 6 U 22/98

    Auf einen Mindestumsatz muß ausdrücklich hingewiesen werden!

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - L 2 U 232/10
    Soweit die Klägerin im Verfahren wiederholt auf das Urteil des LSG für das Land Niedersachsen vom 17. September 1998 (L 6 U 22/98 - Bl. 243 GA) hingewiesen hat, folgt daraus für den hier erkennenden Senat nichts anderes.
  • BSG, 30.01.1997 - 2 BU 190/96

    Anerkennung von Veränderungen an der Wirbelsäule eines Violinisten als

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - L 2 U 232/10
    Die Konstellation des Beschlusses des Bundessozialgerichts vom 30. Januar 1997 (Az. 2 BU 190/96, zitiert nach Juris) liegt hier nicht vor, da der Senat den Ursachenzusammenhang zwischen beruflicher Einwirkung und Erkrankung bejaht hat.
  • BSG, 23.06.1977 - 2 RU 53/76

    Verfassungsmäßigkeit - Berufskrankheit - Lungenfibrose - Eisenstaub - Neue

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - L 2 U 232/10
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) enthält diese Vorschrift keine "Härteklausel", nach der jede durch eine versicherte Tätigkeit verursachte Krankheit als Wie-BK anzuerkennen wäre (vgl. nur BSG vom 23. Juni 1977 - 2 RU 53/76 -, BSGE 44, 90 = SozR 2200 § 551 Nr. 9; BSG vom 14. November 1996 - 2 RU 9/96 -, BSGE 79, 250 = 3-2200 § 551 Nr. 9, und zuletzt Urteil des BSG vom 27. April 2010 - B 2 U 13/09 R -, zitiert nach juris).
  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 13/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - Legasthenie - Dyskalkulie

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - L 2 U 232/10
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) enthält diese Vorschrift keine "Härteklausel", nach der jede durch eine versicherte Tätigkeit verursachte Krankheit als Wie-BK anzuerkennen wäre (vgl. nur BSG vom 23. Juni 1977 - 2 RU 53/76 -, BSGE 44, 90 = SozR 2200 § 551 Nr. 9; BSG vom 14. November 1996 - 2 RU 9/96 -, BSGE 79, 250 = 3-2200 § 551 Nr. 9, und zuletzt Urteil des BSG vom 27. April 2010 - B 2 U 13/09 R -, zitiert nach juris).
  • BSG, 20.12.2011 - B 2 U 281/11 B
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - L 2 U 232/10
    Der geltend gemachte Anspruch auf Anerkennung einer BK 2109 wird unter dem Aktenzeichen L 2 U 280/11, der geltend gemachte Anspruch auf Anerkennung einer BK 2101 wird unter dem Aktenzeichen L 2 U 281/11, im vorliegenden Verfahren wird der geltend gemachte Anspruch auf Anerkennung einer Wie-BK bearbeitet.
  • BSG, 09.01.2012 - B 2 U 280/11 B
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - L 2 U 232/10
    Der geltend gemachte Anspruch auf Anerkennung einer BK 2109 wird unter dem Aktenzeichen L 2 U 280/11, der geltend gemachte Anspruch auf Anerkennung einer BK 2101 wird unter dem Aktenzeichen L 2 U 281/11, im vorliegenden Verfahren wird der geltend gemachte Anspruch auf Anerkennung einer Wie-BK bearbeitet.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2014 - L 3 U 5224/12
    Derartige subsidiäre Nachweise liegen jedoch nicht vor und sollen zudem nur dann Berücksichtigung finden, wenn sie jedenfalls nicht in Widerspruch zu den bisher vorliegenden epidemiologischen Erkenntnissen stehen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.02.2012 - L 2 U 232/10 - juris Rn. 33).
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