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   LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2017 - L 32 AS 1626/13   

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https://dejure.org/2017,9227
LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2017 - L 32 AS 1626/13 (https://dejure.org/2017,9227)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.02.2017 - L 32 AS 1626/13 (https://dejure.org/2017,9227)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - L 32 AS 1626/13 (https://dejure.org/2017,9227)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 30/15 R

    Wegfall des Arbeitslosengeld II - Nichterfüllung von Pflichten aus der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2017 - L 32 AS 1626/13
    Sie ist über die Prüfung, ob Nichtigkeitsgründe vorliegen, hinaus nicht auch darauf hin zu prüfen, ob sie rechtswidrig ist (BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 14 AS 30/15 R, Rdnrn. 15 und 16, zitiert nach juris).

    Für strenge Anforderungen an das Erfordernis eines ausgewogenen Verhältnisses der wechselseitigen Verpflichtungen spricht, dass die Verletzung der vereinbarten Obliegenheit in der Eingliederungsvereinbarung sanktionsbewehrt ist und dass die Ausgewogenheit gerade wesentliches Element des gesetzgeberischen Regelungskonzepts (des Fordern und Förderns) ist (BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 14 AS 30/15 R, Rdnrn. 21, 22).

    Damit dienen Eingliederungsvereinbarungen dem vom Gesetzgeber verfolgten Ziel einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik im Sinne einer "maßgeschneiderten" Ausrichtung der Eingliederungsleistungen auf den Leistungsberechtigten, bei der aufbauend auf die "konkrete Bedarfslage" ein "individuelles Angebot" unter aktiver Mitwirkung des Leistungsberechtigten geplant und gesteuert wird (BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 14 AS 30/15 R, Rdnr. 18, unter Hinweis auf Bundestag-Drucksache 15/1516, S. 54 und 44).

    Ihr muss zu entnehmen sein, ob und inwieweit eine Eignungsanalyse unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse des Leistungsberechtigten durchgeführt und die bisher gewonnenen Erfahrungen bei der (jeweils weiteren) Eingliederungsvereinbarung berücksichtigt wurden (BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 14 AS 30/15 R, Rdnr. 19).

  • BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Sanktionsbescheid - Bestimmtheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2017 - L 32 AS 1626/13
    Dies könnte möglicherweise die Rechtswidrigkeit der Festsetzung des gesamten Sanktionszeitraumes zur Folge haben (Hinweis auf Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 15. Dezember 2010 - B 14 AS 92/09 R).

    Dem stehe auch nicht die Entscheidung des BSG vom 15. Dezember 2010 - B 14 AS 92/09 R entgegen, wonach gegebenenfalls eine Rechtswidrigkeit der Festsetzung des Sanktionszeitraumes in jenem Einzelfall insgesamt zu erwägen sei.

    Im Übrigen werde vom Urteil des BSG vom 15. Dezember 2010 - B 14 AS 92/09 R abgewichen.

    Ein Sanktionsereignis bzw. ein Sanktionsbescheid stellen dementsprechend keinen abtrennbaren Streitgegenstand dar, der isoliert von den übrigen Anspruchsvoraussetzungen nach dem SGB II überprüft werden kann (BSG, Urteil vom 15. Dezember 2010 - B 14 AS 92/09 R, Rdnr. 13, zitiert nach juris).

  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2017 - L 32 AS 1626/13
    Dies setzt notwendigerweise ein individuelles Eingliederungskonzept voraus (BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 14 AS 42/15 R, Rdnr. 14, zitiert nach juris), das in sich plausibel sein muss, da nur dadurch dem gesetzgeberischen Anliegen hinreichend Rechnung getragen werden kann.
  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Verweigerung der Aufnahme eines zumutbaren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2017 - L 32 AS 1626/13
    Die Funktion der Arbeitsgelegenheiten als Eingliederungsleistung liegt in erster Linie darin, erwerbsfähige Hilfebedürftige, die bereits über einen längeren Zeitraum keine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mehr ausgeübt haben, wieder an eine regelmäßige Arbeitstätigkeit zu gewöhnen und zu erproben, ob der Leistungsempfänger den sich daraus ergebenden Belastungen gewachsen ist (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 60/07 R, Rdnr. 23, zitiert nach juris, abgedruckt in BSGE 102, 201 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 4).
  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 68/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Arbeitgeberkündigung wegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2017 - L 32 AS 1626/13
    Nach der Rechtsprechung des BSG zur bis 31. März 2011 geltenden Rechtslage (wegen der ab 1. April 2011 maßgebenden Rechtslage vgl. BSG, Urteil vom 29. April 2015 - B 14 AS 19/14 R) bilden ein Bewilligungsbescheid und ein den Bewilligungszeitraum betreffender Absenkungsbescheid eine rechtliche Einheit im Sinne eines einheitlichen Bescheides zur Höhe des Arbeitslosengeldes II in dem von der Absenkung betroffenen Zeitraum, da die Verfügungssätze dieser beiden Bescheide miteinander korrespondieren (BSG, Urteil vom 22. März 2010 - B 4 AS 68/09 R, Rdnr. 9, zitiert nach juris, abgedruckt in SozR 4-4200 § 31 Nr. 4).
  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2017 - L 32 AS 1626/13
    Nach der Rechtsprechung des BSG zur bis 31. März 2011 geltenden Rechtslage (wegen der ab 1. April 2011 maßgebenden Rechtslage vgl. BSG, Urteil vom 29. April 2015 - B 14 AS 19/14 R) bilden ein Bewilligungsbescheid und ein den Bewilligungszeitraum betreffender Absenkungsbescheid eine rechtliche Einheit im Sinne eines einheitlichen Bescheides zur Höhe des Arbeitslosengeldes II in dem von der Absenkung betroffenen Zeitraum, da die Verfügungssätze dieser beiden Bescheide miteinander korrespondieren (BSG, Urteil vom 22. März 2010 - B 4 AS 68/09 R, Rdnr. 9, zitiert nach juris, abgedruckt in SozR 4-4200 § 31 Nr. 4).
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