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   LSG Berlin-Brandenburg, 23.03.2006 - L 15 B 62/06 SO ER   

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https://dejure.org/2006,24869
LSG Berlin-Brandenburg, 23.03.2006 - L 15 B 62/06 SO ER (https://dejure.org/2006,24869)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.03.2006 - L 15 B 62/06 SO ER (https://dejure.org/2006,24869)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. März 2006 - L 15 B 62/06 SO ER (https://dejure.org/2006,24869)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Bewilligung von Akteneinsicht und Entscheidung über eine Beschwerde in derselben Verfügung; Geltung des Grundsatzes des fairen Verfahrens und der Gewährung rechtlichen Gehörs auch für die Abhilfeentscheidung nach § 174 Sozialgerichtsgesetz (SGG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Niedersachsen, 03.04.2001 - L 4 KR 14/01

    Kostenerstattung für ein Attraktivitästraining kontaktgehemmter Männer;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.03.2006 - L 15 B 62/06
    Beide Rechte gelten auch für die Abhilfeentscheidung nach § 174 SGG, die - wenngleich es in der Praxis teils anders erscheinen mag - nicht eine bloße Formalität darstellt (s. etwa Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG 8. Auflage 2005, § 174 Rz. 2; Zeihe, SGG, Stand 10/2002, § 174 Rz. 4f.; Beschluss des LSG Niedersachsen vom 3. April 2001 - L 4 KR 14/01 NZB - zitiert nach Juris).
  • BSG, 29.09.1994 - 3 BS 2/93

    Krankenkasse - Streitgegenstand - Rechtsweg

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.03.2006 - L 15 B 62/06
    Vielmehr soll sich das Sozialgericht gegenüber neuem Vorbringen oder Hinweisen auf Versehen oder Missverständnissen offen zeigen, Einwänden nachgehen und so das Landessozialgericht von Beschwerden entlasten, welche das Sozialgericht bereits selbst als begründet ansieht (Lüdtke in Handkommentar SGG, 2. Auflage 2006, § 174 Rz. 2; ähnlich Peters/Sautter/Wolff, SGG, Stand 9/2002, § 174 Rz. 1 unter Hinweis auf BSG SozR 3-1500 § 51 Nr. 15).
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