Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 23.03.2018 - L 32 AS 1105/17 B ER PKH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,10528
LSG Berlin-Brandenburg, 23.03.2018 - L 32 AS 1105/17 B ER PKH (https://dejure.org/2018,10528)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.03.2018 - L 32 AS 1105/17 B ER PKH (https://dejure.org/2018,10528)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. März 2018 - L 32 AS 1105/17 B ER PKH (https://dejure.org/2018,10528)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,10528) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 14/93

    Begünstigender Verwaltungsakt - Aufhebungsfrist - Kenntnis der Tatsachen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.03.2018 - L 32 AS 1105/17
    Die Informationen über die die Aufhebung rechtfertigenden Fakten müssen damit einen Sicherheitsgrad erreichen, der vernünftige, nach den Erfahrungen des Lebens objektiv gerechtfertigte Zweifel schweigen lässt (BSG, Urteil vom 25. Januar 1994 - 7 RAr 14/93, Rdnr. 29, zitiert nach juris, abgedruckt in BSGE 74, 20 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 32: zur Kenntnis i. S. des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.05.2023 - L 32 AS 248/23

    Rückwirkende Bewilligung von PKH - Entscheidungsreife - vorläufige

    Unter Hinweis auf die Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. März 2018 (Az.: L 32 AS 1105/17 B ER PKH) vertritt die Klägerin die Auffassung, dass es bei einer vorläufigen Zahlungseinstellung nicht erforderlich sei, dass sich die Antragstellerin zunächst an den Antragsgegner wende.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht