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   LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2011 - L 9 KR 124/11 ER   

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https://dejure.org/2011,89551
LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2011 - L 9 KR 124/11 ER (https://dejure.org/2011,89551)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.06.2011 - L 9 KR 124/11 ER (https://dejure.org/2011,89551)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juni 2011 - L 9 KR 124/11 ER (https://dejure.org/2011,89551)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 32 SGB 5, § 91 Abs 6 SGB 5
    Krankenversicherung - Heilmittel - Anspruch auf podologische Fußpflege bei Multipler Sklerose im einstweiligen Rechtsschutz entgegen Verordnungsausschluss in Heilmittel-Richtlinie - Verfassungsrecht

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 2 Abs 2 GG, § 37 SGB 5, § 61 SGB 12, § 86b SGG
    Einstweilige Anordnung - häusliche Krankenpflege - podologische Leistungen - Multiple Sklerose - Gemeinsamer Bundesausschuss - Richtlinie - Gleichbehandlungsgrundsatz - Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit - Hilfe zur Pflege

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erbringung podologischer Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren bei Grundrechtsverletzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Erbringung podologischer Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren bei Grundrechtsverletzungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2014 - L 9 KR 54/11

    Podologische Leistungen - Multiple Sklerose - Gemeinsamer Bundesausschuss -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2011 - L 9 KR 124/11
    Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Antragstellerin bis zum 31. Dezember 2011, 1ängstens bis zur rechtskräftigen Entscheidung in ihrem Berufungsverfahren L 9 KR 54/11, alle 3 Wochen mit Maßnahmen der Podologischen Therapie in Gestalt von Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung zu versorgen.

    Über die hiergegen gerichtete Berufung (Az.: L 9 KR 54/11) hat der Senat noch nicht entschieden.

    die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, sie bis zur rechtskräftigen Entscheidung in ihrem Berufungsverfahren L 9 KR 54/11, alle 3 Wochen mit Maßnahmen der Podologischen Therapie in Gestalt von Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung zu versorgen.

    Der Senat hat im Berufungsverfahren L 9 KR 54/11 die Stellungnahme des GBA vom 14. April 2011 veranlasst und die Sach- und Rechtslage mit den Beteiligten am 18. April 2011 erörtert.

  • VG Bremen, 15.01.2010 - S5 K 747/07
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2011 - L 9 KR 124/11
    Die Antragsgegnerin verkennt insoweit, dass Hilfe zur Pflege nach § 61ff SGB XII auch bei nicht vom Sozialgesetzbuch/Elftes Buch (SGB XI) erfassten Pflegebedarfen, z.B. bei einfacher (nicht medizinisch bedingter) Nagel- und Fußpflege, im Rahmen einer sog. Pflegestufe 0 zu gewähren sein kann (VG Bremen, Gerichtsbescheid vom 15. Januar 2010, Az.: S 5 K 747/07; Grube/Wahrendorf, SGB XII, 3.A., § 61 Rd. 24, 27, 28).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2008 - L 9 B 639/07

    Ambulante LDL-Apherese und Arteriesklerose; notstandsähnliche Krankheitssituation

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2011 - L 9 KR 124/11
    Sie sind glaubhaft gemacht, wenn das Vorliegen der insoweit beweisbedürftigen Tatsachen überwiegend wahrscheinlich ist (Senat, Beschluss vom 30. Januar 2008, Az.: L 9 B 639/07 KR ER, veröffentlicht in Juris).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2011 - L 9 KR 124/11
    Aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG folgt die Pflicht der staatlichen Organe, sich schützend und fördernd vor die darin genannten Rechtsgüter zu stellen; behördliche und gerichtliche Verfahren müssen der grundlegenden objektiven Wertentscheidung zugunsten des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit gerecht werden (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22. November 2002, Az.: 1 BvR 1586/02, veröffentlicht in Juris; Senat, Beschluss vom 10. Juni 2009, Az.: L 9 KR 482/08 KR ER, veröffentlicht in Juris).
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