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   LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - L 33 R 763/12   

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https://dejure.org/2016,38236
LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - L 33 R 763/12 (https://dejure.org/2016,38236)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.06.2016 - L 33 R 763/12 (https://dejure.org/2016,38236)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - L 33 R 763/12 (https://dejure.org/2016,38236)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 6 Abs 1 S 1 AAÜG, § 5 AAÜG, § 8 Abs 1 AAÜG, § 256a Abs 2 SGB 6, § 14 SGB 4, § 44 Abs 2 SGB 10
    Arbeitsentgelt - Verpflegungsgeld - Geldwert kostenloser Verpflegung - Geldwert kostenloser Unterkunft - Vergütungsordnung - Besoldungsordnung - Zollverwaltung DDR - Ermessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rentenanspruch; Entgeltüberführungsbescheid; Berücksichtigung von Verpflegungsgeld und kostenloser Verpflegung; Begriff des Arbeitsentgeltes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rentenversicherung - Arbeitsentgelt - Verpflegungsgeld - Geldwert kostenloser Verpflegung - Geldwert kostenloser Unterkunft - Vergütungsordnung - Besoldungsordnung - Zollverwaltung DDR - Ermessen

  • rechtsportal.de

    Rentenanspruch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 29.10.2015 - B 5 RS 7/14 R

    Recht der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - L 33 R 763/12
    Die weitere Einschränkung, dieses höchstens bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze nach der Anlage 3 zu berücksichtigen, wird erst im Leistungsverfahren bedeutsam (BSG Urteil vom 29. Oktober 2015 - B 5 RS 7/14 R -, juris).

    Insoweit hat der Gesetzgeber mit dem AAÜG für die ehemaligen Zusatz- und Sonderversorgten neues Rentenrecht geschaffen (BSG, Urteil vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R - a.a.O.; nochmals bestätigt im Urteil vom 29. Oktober 2015 - B 5 RS 7/14 R -, juris).

    Es kommt zudem steuerrechtlich eine Bestätigung der abschließenden Qualifizierung von Zahlungen als Einkommen erst dann in Betracht, wenn feststeht, dass sich diese nicht als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen darstellen und auch kein Tatbestand der Steuerfreiheit im bundesdeutschen Recht erfüllt ist (vgl. BSG Urteil vom 29. Oktober 2015 - B 5 RS 7/14 R -, a. a. O. Rn. 31 m. w. N.).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 30. Oktober 2014 - B 5 RS 2/14 R-, juris Rn. 17 und vom 29. Oktober 2015 - B 5 RS 7/14 R -, juris Rn. 31) sind Zahlungen steuerrechtlich nur dann abschließend als Einkommen zu qualifizieren, wenn feststeht, dass sich diese bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweisen.

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 4/06 R

    Zusatzversorgung im Beitrittsgebiet - tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - L 33 R 763/12
    Mit Schreiben vom 29. August 2008, bei der Bundesfinanzdirektion Mitte eingegangen am 2. September 2008, beantragte der Kläger unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R - die Überprüfung des Bescheides vom 30. November 2000 und die Berücksichtigung von Bekleidungsgeld, Reinigungszuschlag, Verpflegungsgeld und Friseurgeld als Arbeitsentgelt.

    Aus dem Wort "erzielt" folgt aber im Zusammenhang mit § 5 Abs. 1 Satz 1 AAÜG, dass es sich um Entgelt oder Einkommen handeln muss, das dem Berechtigten während der Zugehörigkeitszeiten zum Versorgungssystem "aufgrund" seiner Beschäftigung "zugeflossen", ihm also tatsächlich gezahlt worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R - in juris Rn. 19).

    Insoweit hat der Gesetzgeber mit dem AAÜG für die ehemaligen Zusatz- und Sonderversorgten neues Rentenrecht geschaffen (BSG, Urteil vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R - a.a.O.; nochmals bestätigt im Urteil vom 29. Oktober 2015 - B 5 RS 7/14 R -, juris).

    Die inhaltliche Bedeutung des Begriffs "Arbeitsentgelt" im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG bestimmt sich vielmehr nach dem bundesdeutschen Arbeitsentgeltbegriff nach § 14 SGB IV (vgl. u.a. BSG, Urteile vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R - a.a.O. Rn. 24, vom 30. Oktober 2014 - B 5 RS 1/13 R - in juris Rn. 15, vom 30. Oktober 2014 - B 5 RS 3/14 R - in juris Rn. 16, 23.

  • BSG, 30.10.2014 - B 5 RS 2/14 R

    Arbeitsentgeltbegriff iS von § 6 Abs 1 S 1 AAÜG - Rentenüberführung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - L 33 R 763/12
    Da sich § 44 Abs. 1 SGB X nur auf solche bindenden Verwaltungsakte bezieht, die - anders als die feststellenden Verwaltungsakte im Überführungsbescheid vom 25. August 1997 - unmittelbar Ansprüche auf nachträglich erbringbare Sozialleistungen i.S.d. §§ 3 ff und 18 ff Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) betreffen, kann sich der Rücknahmeanspruch des Klägers nur aus Abs. 2 SGB X ergeben (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - B 5 RS 2/14 R-, juris).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 30. Oktober 2014 - B 5 RS 2/14 R-, juris Rn. 17 und vom 29. Oktober 2015 - B 5 RS 7/14 R -, juris Rn. 31) sind Zahlungen steuerrechtlich nur dann abschließend als Einkommen zu qualifizieren, wenn feststeht, dass sich diese bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweisen.

    Die Entscheidung, den teilweise rechtswidrigen Feststellungsbescheid vom 25. August 1997 in der Fassung des Bescheides vom 30. November 2000 auch mit Wirkung für die Vergangenheit aufzuheben, steht jedoch nach § 44 Abs. 2 SGB X im Ermessen der Beklagten (vgl. BSG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - B 5 RS 2/14 R -, juris Rn 17).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2016 - L 22 R 731/12

    Arbeitsentgelt - Verpflegungsgeld - Geldwert kostenlose Verpflegung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - L 33 R 763/12
    Das Verpflegungsgeld und die kostenlose Verpflegung wurden nach diesen Vorschriften zumindest im Zusammenhang mit der Beschäftigung gezahlt bzw. gewährt, so dass der erforderliche, aber auch ausreichende innere sachliche Zusammenhang gewahrt ist (so auch: LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 25. Februar 2016 - L 22 R 731/12 - in juris Rn. 88, - L 22 R 631/12 - in juris Rn. 86 und - L 22 R 81/13 - in juris Rn. 90).

    Wie eine solche umfassende Kontrolle durch die Zahlung eines Verpflegungsgeldes sicherzustellen gewesen wäre, ist nicht nachvollziehbar (so auch: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Februar 2016 - L 22 R 731/12 - in juris Rn. 118).

    Das Wohnungsgeld und die kostenlose Unterbringung wurden nach den genannten Vorschriften auf Grund und für die Dauer der Tätigkeit bei der AZKW gewährt, so dass der erforderliche, aber auch ausreichende innere sachliche Zusammenhang gewahrt ist (so für das Verpflegungsgeld und kostenlose Verpflegung: LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 25. Februar 2016 - L 22 R 731/12 - in juris Rn. 88, - L 22 R 631/12 - in juris Rn. 86 und - L 22 R 81/13 - in juris Rn. 90).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2016 - L 22 R 631/12

    Arbeitsentgelt - Verpflegungsgeld - Reinigungszuschuss - Zollverwaltung der DDR

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - L 33 R 763/12
    Das Verpflegungsgeld und die kostenlose Verpflegung wurden nach diesen Vorschriften zumindest im Zusammenhang mit der Beschäftigung gezahlt bzw. gewährt, so dass der erforderliche, aber auch ausreichende innere sachliche Zusammenhang gewahrt ist (so auch: LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 25. Februar 2016 - L 22 R 731/12 - in juris Rn. 88, - L 22 R 631/12 - in juris Rn. 86 und - L 22 R 81/13 - in juris Rn. 90).

    Dem schließt sich der Senat an, lässt dabei aber offen, ob insoweit der in § 19 Abs. 1 EStG in der am 1. August 1991 geltenden Fassung geregelte und von dieser Maßgabe geprägte (st. Rspr. BFH, Urteil vom 10. März 2016 - VI R 58/14 -, juris Rn. 17) Einkommensbegriff über den in § 1 ArEV enthaltenen Bezug auf die Lohnsteuerfreiheit mit umfasst ist (zweifelnd: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Februar 2016 - L 22 R 631/12 - juris Rn. 109ff.) oder aber ob der Begriff des Arbeitsentgelts im Sinne von § 14 SGB IV selbst diese Einschränkung enthält (so wohl: LSG Sachsen, Urteil vom 7. Juli 2015 - L 5 RS 203/11 -, juris).

    Das Wohnungsgeld und die kostenlose Unterbringung wurden nach den genannten Vorschriften auf Grund und für die Dauer der Tätigkeit bei der AZKW gewährt, so dass der erforderliche, aber auch ausreichende innere sachliche Zusammenhang gewahrt ist (so für das Verpflegungsgeld und kostenlose Verpflegung: LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 25. Februar 2016 - L 22 R 731/12 - in juris Rn. 88, - L 22 R 631/12 - in juris Rn. 86 und - L 22 R 81/13 - in juris Rn. 90).

  • BSG, 23.07.2015 - B 5 RS 9/14 R

    Sonderversorgung der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei - ehemalige DDR -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - L 33 R 763/12
    Juli 2015 - B 5 RS 9/14 R - in juris Rn. 13, vom 29. Oktober 2015 - B 5 RS 5/14 R - in juris Rn. 17).

    Soweit es insofern auf Vorschriften des Steuerrechts ankommt, ist das am 1. August 1991 - dem Tag des Inkrafttretens des AAÜG - geltende Steuerrecht maßgeblich (vgl. u.a. BSG, Urteile vom 30. Oktober 2014 - B 5 RS 1/13 R - a.a.O. Rn. 15 und vom 23. Juli 2015 - B 5 RS 9/14 R - a.a.O. Rn. 14).

    Ein "synallagmatisches Verhältnis" von Arbeit und Entgelt ist zwar im Einzelfall hinreichend, nicht aber stets notwendig (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juli 2015 - B 5 RS 9/14 R - a.a.O. Rn. 13).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2016 - L 22 R 81/13

    Arbeitsentgelt - Verpflegungsgeld - Reinigungszuschuss - Zollverwaltung der DDR

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - L 33 R 763/12
    Das Verpflegungsgeld und die kostenlose Verpflegung wurden nach diesen Vorschriften zumindest im Zusammenhang mit der Beschäftigung gezahlt bzw. gewährt, so dass der erforderliche, aber auch ausreichende innere sachliche Zusammenhang gewahrt ist (so auch: LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 25. Februar 2016 - L 22 R 731/12 - in juris Rn. 88, - L 22 R 631/12 - in juris Rn. 86 und - L 22 R 81/13 - in juris Rn. 90).

    Das Wohnungsgeld und die kostenlose Unterbringung wurden nach den genannten Vorschriften auf Grund und für die Dauer der Tätigkeit bei der AZKW gewährt, so dass der erforderliche, aber auch ausreichende innere sachliche Zusammenhang gewahrt ist (so für das Verpflegungsgeld und kostenlose Verpflegung: LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 25. Februar 2016 - L 22 R 731/12 - in juris Rn. 88, - L 22 R 631/12 - in juris Rn. 86 und - L 22 R 81/13 - in juris Rn. 90).

  • BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 19/03 R

    Sperrzonenzuschlag - DDR - Arbeitsentgelt iS des AAÜG?

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - L 33 R 763/12
    Es genügt mithin ein mittelbarer (innerer, sachlicher) Zusammenhang mit der Beschäftigung (BSG, Urteil vom 29. Januar 2004 - B 4 RA 19/03 R - in juris Rn. 18).

    Es kann ausgeschlossen werden, dass es sich bei dem Verpflegungsgeld und der kostenlosen Verpflegung um eine Sozialleistung handelte, die dem Berechtigten auch unabhängig vom Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses gewährt worden wäre (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 29. Januar 2004 - B 4 RA 19/03 R - a.a.O.).

  • BSG, 30.10.2014 - B 5 RS 1/13 R

    Arbeitsentgeltbegriff iS von § 6 Abs 1 S 1 AAÜG - Rentenüberführung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - L 33 R 763/12
    Die inhaltliche Bedeutung des Begriffs "Arbeitsentgelt" im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG bestimmt sich vielmehr nach dem bundesdeutschen Arbeitsentgeltbegriff nach § 14 SGB IV (vgl. u.a. BSG, Urteile vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R - a.a.O. Rn. 24, vom 30. Oktober 2014 - B 5 RS 1/13 R - in juris Rn. 15, vom 30. Oktober 2014 - B 5 RS 3/14 R - in juris Rn. 16, 23.

    Soweit es insofern auf Vorschriften des Steuerrechts ankommt, ist das am 1. August 1991 - dem Tag des Inkrafttretens des AAÜG - geltende Steuerrecht maßgeblich (vgl. u.a. BSG, Urteile vom 30. Oktober 2014 - B 5 RS 1/13 R - a.a.O. Rn. 15 und vom 23. Juli 2015 - B 5 RS 9/14 R - a.a.O. Rn. 14).

  • BSG, 30.10.2014 - B 5 RS 3/14 R

    Anwendung bundesrechtlicher Maßstabsnormen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - L 33 R 763/12
    Er nimmt Bezug auf das Urteil des BSG vom 30. Oktober 2014 zum Az. B 5 RS 3/14 R, welches seine Auffassung, wonach es im Rahmen der Anwendung der §§ 14, 17 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) i. V. m. § 1 Arbeitsentgeltverordnung (ArEV) auf das zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des AAÜG geltende Steuerrecht und nicht auf die Grundlagen für die Besteuerung in der DDR ankomme, bestätige.

    Die inhaltliche Bedeutung des Begriffs "Arbeitsentgelt" im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG bestimmt sich vielmehr nach dem bundesdeutschen Arbeitsentgeltbegriff nach § 14 SGB IV (vgl. u.a. BSG, Urteile vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R - a.a.O. Rn. 24, vom 30. Oktober 2014 - B 5 RS 1/13 R - in juris Rn. 15, vom 30. Oktober 2014 - B 5 RS 3/14 R - in juris Rn. 16, 23.

  • LSG Sachsen, 07.07.2015 - L 5 RS 183/11

    Sonderversorgung der Angehörigen der Zollverwaltung der DDR - Arbeitsentgelt;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2012 - L 8 R 110/11

    Verdienst - Arbeitsentgelt - Sonderversorgung der Angehörigen der Zollverwaltung

  • BFH, 10.03.2016 - VI R 58/14

    Eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR kein Arbeitslohn -

  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 42/80

    Glaubhaftmachung von Tatsachen - Verfolgung - Entschädigung

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Sachsen, 07.07.2015 - L 5 RS 203/11

    Sonderversorgung der Angehörigen der Zollverwaltung der DDR - Arbeitsentgelt;

  • BFH, 24.03.2011 - VI R 11/10

    Kein Zufluss durch Einbehaltung von Tagegeldern - Bewertung der unentgeltlichen

  • BFH, 21.01.2010 - VI R 51/08

    Vorteil aus unentgeltlicher Verpflegung an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes

  • BSG, 29.10.2015 - B 5 RS 5/14 R

    Recht der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2017 - L 2 R 225/17

    Sonderversorgung der Angehörigen der Zollverwaltung - ehemalige DDR -

    Diese Auffassung stützte das Sozialgericht im Wesentlichen auf ein Urteil des 33. Senates des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Juni 2016 (Aktenzeichen L 33 R 763/12).
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