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   LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2017 - L 1 KR 247/16   

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https://dejure.org/2017,21374
LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2017 - L 1 KR 247/16 (https://dejure.org/2017,21374)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.06.2017 - L 1 KR 247/16 (https://dejure.org/2017,21374)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juni 2017 - L 1 KR 247/16 (https://dejure.org/2017,21374)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 13 Abs 3a S 1 SGB 5
    Genehmigungsfiktion bei nicht fristgerechter Entscheidung - Sachleistungsanspruch - Unterrichtung über die Einholung einer gutachtlichen Stellungnahme - Feststellungslast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines gesetzlich Krankenversicherten auf Versorgung mit einer Magenbypass-Operation als Sachleistung

  • adipositas-anwalt.de PDF

    Adipositaschirurgie

  • adipositas-anwalt.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenversicherung; Magenbypass-Operation als Sachleistung; Genehmigungsfiktion; Grundsätze der objektiven Beweislast

  • rechtsportal.de

    SGB V § 13 Abs. 3a S. 6
    Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R

    Krankenversicherung - Antrag auf Krankenbehandlung (hier Psychotherapie) -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2017 - L 1 KR 247/16
    Aus dieser Genehmigungsfiktion folgt ein Sachleistungsanspruch des Versicherten auf die beantragte Leistung (Urteil des BSG vom 8. März 2016 - B 1 KR 25/15 R - zitiert nach juris, RdNr. 25 und 28).
  • BSG, 10.03.2022 - B 1 KR 6/21 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - Genehmigungsfiktion -

    Für den Fall, dass dem Kläger die Mitteilung der Beklagten über die Beauftragung des MDK bis einschließlich zum 17.1.2018 zugegangen sein sollte, wofür die Beklagte die objektive Beweislast trägt (vgl LSG Berlin-Brandenburg vom 23.6.2017 - L 1 KR 247/16 - juris RdNr 20; Knispel, KrV 2019, 187, 188) , würde ein Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3a Satz 7 SGB V in jedem Fall ausscheiden.
  • SG Mannheim, 19.07.2017 - S 15 KR 3338/15

    Gesetzliche Krankenversicherung: Kostenübernahme für eine Schlauchmagen-Operation

    Vorliegend hat die Beklagte die Klägerin noch nicht einmal über die Einholung einer gutachtlichen Stellungnahme des MDK unterrichtet (gemäß der vorgelegten Verwaltungsakte erhielt die Klägerin erst mit dem Bescheid vom 11. Mai 2015 eine Reaktion auf ihren Antrag), so dass daher bereits die Frist von drei Wochen des § 13 Abs. 3a Satz 1 SGB V maßgebend ist (vgl. hierzu auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Juni 2017, L 1 KR 247/16), die hier am 23. April 2015 abgelaufen ist.
  • SG Berlin, 18.06.2018 - S 81 KR 291/18
    Sie trägt damit die Feststellungslast für diesen Umstand (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Juni 2017 -L 1 KR 247/16 -, juris Rn. 20).
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