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   LSG Berlin-Brandenburg, 23.08.2012 - L 22 R 831/11   

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https://dejure.org/2012,24714
LSG Berlin-Brandenburg, 23.08.2012 - L 22 R 831/11 (https://dejure.org/2012,24714)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.08.2012 - L 22 R 831/11 (https://dejure.org/2012,24714)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. August 2012 - L 22 R 831/11 (https://dejure.org/2012,24714)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 4/06 R

    Zusatzversorgung im Beitrittsgebiet - tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.08.2012 - L 22 R 831/11
    Sie bezog sich auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06.

    Diese Rechtsprechung des BSG ist nicht durch das Urteil vom 23. August 2007, B 4 RS 4/06 R (abgedruckt in SozR 4-8570 § 6 Nr. 4) überholt.

    Wenn nach dem Urteil des BSG vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R das berücksichtigungsfähige Entgelt im Rahmen des § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG nicht nach den Regeln des § 256 a Abs. 2 SGB VI zu ermitteln ist, kann notwendigerweise entgegen der Ansicht der Klägerin der Begriff des Arbeitsentgeltes in § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG nicht mit dem Begriff des Arbeitsverdienstes in § 256 a Abs. 2 Satz 1 SGB VI identisch sein.

    Wenn, wie das BSG im Urteil vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R zutreffend ausgeführt hat, die Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der DDR bezweckten, ihre Mitglieder besserzustellen, so darf der bundesdeutsche Gesetzgeber diese im Recht der DDR angesiedelte, also nicht vom bundesdeutschen Gesetzgeber erst geschaffene, rechtliche Sonderstellung, soweit diese durch den Einigungsvertrag geschützt ist, als einen sachgerechten Grund bewerten, der eine ungleiche Behandlung hinsichtlich der Anrechnung von Jahresendprämien bei Personen mit Anwartschaften aus einem Zusatzversorgungssystem einerseits gegenüber Personen mit Anwartschaften aus der Sozialpflichtversicherung und der freiwilligen Zusatzrentenversicherung andererseits rechtfertigt.

  • BSG, 11.12.2002 - B 5 RJ 14/00 R

    Entgeltpunkte für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet - Angehörige der Deutschen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.08.2012 - L 22 R 831/11
    Dass Prämienzahlungen, für die keine Pflichtbeiträge gezahlt worden sind bzw. die auch nach den Rechtsvorschriften der DDR keiner Beitragspflicht unterlagen, rentenrechtlich irrelevant sind, hat das BSG in seinem Urteil vom 11. Dezember 2002, B 5 RJ 14/00 R, dem der Senat folgt und dem auch das Sozialgericht ausdrücklich gefolgt ist, festgestellt.

    Dort heißt es (abgedruckt in SozR 3-2600 § 256a Nr. 10 = BSGE 90, 197):.

  • BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 41/99 R

    Arbeitsentgelt iS. der §§ 6 Abs. 1 S. 1, 8 Abs. 1 S. 2 AAÜG

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.08.2012 - L 22 R 831/11
    ... Ebenso wenig kommt es darauf an, ob das Arbeitsentgelt in der DDR einer Beitragspflicht (BSG, Urteil vom 02.08.2000, B 4 RA 41/99 R) oder einer Steuerpflicht (dazu sogleich) unterlag, wie nunmehr auch die Beklagte einräumt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2014 - L 18 KN 9/12

    Berechnung von Altersrente für langjährig Versicherte

    Nicht beitragspflichtig waren zB der monatliche Lohnzuschlag, Aktivistenprämien, Schmutzzulagen, Überstundenzuschläge (vgl Gürtner in KassKomm, 69. EL April 2011, § 256a SGB VI RdNr 14) und Jahresendprämien (vgl hierzu LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.8.2012, Az L 22 R 831/11 - juris RdNr 28 f).
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