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   LSG Berlin-Brandenburg, 23.08.2016 - L 22 R 473/16   

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https://dejure.org/2016,43389
LSG Berlin-Brandenburg, 23.08.2016 - L 22 R 473/16 (https://dejure.org/2016,43389)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.08.2016 - L 22 R 473/16 (https://dejure.org/2016,43389)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. August 2016 - L 22 R 473/16 (https://dejure.org/2016,43389)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 14 SGB 9, § 10 SGB 6, § 112 SGB 3, UNBehRÜbk

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Pflicht des Rentenversicherungsträgers zur Gewährung beruflicher Rehabilitationsleistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben; Begriff der Erwerbsfähigkeit; Zuständiger Rehabilitationsträger; Bisheriger Beruf des Versicherten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 9; SGB IX § 33; SGB VI § 11 Abs. 1 Nr. 2
    Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 07.08.2014 - B 13 R 37/13 R

    Entscheidung durch Einzelrichter - Verfahren mit besonderen Schwierigkeiten -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.08.2016 - L 22 R 473/16
    Die erforderliche Ermessensentscheidung (BSG, Urteil vom 07.08.2014, B 13 R 37/13 R, RdNr 13 mwN) berücksichtigt dabei insbesondere, dass die Beweiswürdigung keine besonderen Schwierigkeiten aufwirft.

    Die Ermessensausübung hat zudem den Zweck der Regelung beachtet, zu einer Straffung des Verfahrens und einer Entlastung des LSG beizutragen, ohne den Anspruch der Beteiligten auf einen angemessenen Rechtsschutz zu vernachlässigen (vgl die Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege, BT-Drs 12/1217 S 53 - zu Nr. 9 -§ 155 SGG; BSG, Urteil vom 07.08.2014, B 13 R 37/13 R, RdNr 14).

  • BSG, 24.06.1980 - 1 RA 51/79

    Abgrenzung der Begriffe und Kostentragungspflichten bei medizinischen und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.08.2016 - L 22 R 473/16
    Daher genügt schon eine Minderung oder Gefährdung der Erwerbsfähigkeit allein in dem bisherigen Beruf des Versicherten (BSG, Urteil vom 24.06.1980, 1 RA 51/79, abgedruckt in SozR 2200 § 1237 Nr. 15 = BSGE 50, 156).
  • BSG, 14.05.2014 - B 11 AL 6/13 R

    Hilfe zur Beschaffung eines behindertengerechten Kraftfahrzeuges - notwendige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.08.2016 - L 22 R 473/16
    Geht der geltend gemachte Anspruch über den originären Leistungsbereich des somit nach § 14 SGB IX allein zuständigen Rehabilitationsträgers hinaus und kommen deshalb Ansprüche aus einem anderen Sozialrechtsgebiet in Betracht, ist auch im Gerichtsverfahren eine umfassende Prüfung durch das Gericht vorzunehmen und der danach im Innenverhältnis zuständige Leistungsträger beizuladen (Urteile des BSG vom 11.05.2011, B 5 R 54/10 R, vom 18.05.2011, B 3 KR 10/10 R und vom 14.05.2014 B 11 AL 6/13 R).
  • BSG, 20.01.1976 - 12 RJ 132/75

    Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - Waldfacharbeiter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.08.2016 - L 22 R 473/16
    Dabei bleiben allerdings individuelle Gegebenheiten einzelner Arbeitsplätze außer Betracht (BSG, Urteil vom 20.01.1976, 5/12 RJ 132/75, abgedruckt in BSGE 41, 129).
  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 54/10 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe - Teilleistung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.08.2016 - L 22 R 473/16
    Geht der geltend gemachte Anspruch über den originären Leistungsbereich des somit nach § 14 SGB IX allein zuständigen Rehabilitationsträgers hinaus und kommen deshalb Ansprüche aus einem anderen Sozialrechtsgebiet in Betracht, ist auch im Gerichtsverfahren eine umfassende Prüfung durch das Gericht vorzunehmen und der danach im Innenverhältnis zuständige Leistungsträger beizuladen (Urteile des BSG vom 11.05.2011, B 5 R 54/10 R, vom 18.05.2011, B 3 KR 10/10 R und vom 14.05.2014 B 11 AL 6/13 R).
  • BSG, 17.10.2006 - B 5 RJ 15/05 R

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - persönliche Voraussetzungen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.08.2016 - L 22 R 473/16
    Nicht hingegen sind die Kriterien anwendbar, die für die Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung maßgebend sind (Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 17. Oktober 2006 - B 5 RJ 15/05 R, zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 29. März 2006 - B 13 RJ 37/05 R, abgedruckt in SozR 4-2600 § 10 Nr. 1 bezogen auf eine Rente wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit).
  • BSG, 30.10.1985 - 4a RJ 53/84

    Befristete Beschäftigung - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.08.2016 - L 22 R 473/16
    Bisheriger Beruf ist in der Regel die letzte, nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit, jedenfalls dann, wenn diese zugleich die qualitativ höchste ist (BSG, Urteil vom 30.10.1985, 4a RJ 53/84, abgedruckt in SozR 2200 § 1246 Nr. 130 zur insoweit wortgleichen, bis zum 31.12.2000 geltenden Vorschrift des § 43 Abs. 2 SGB VI).
  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.08.2016 - L 22 R 473/16
    Geht der geltend gemachte Anspruch über den originären Leistungsbereich des somit nach § 14 SGB IX allein zuständigen Rehabilitationsträgers hinaus und kommen deshalb Ansprüche aus einem anderen Sozialrechtsgebiet in Betracht, ist auch im Gerichtsverfahren eine umfassende Prüfung durch das Gericht vorzunehmen und der danach im Innenverhältnis zuständige Leistungsträger beizuladen (Urteile des BSG vom 11.05.2011, B 5 R 54/10 R, vom 18.05.2011, B 3 KR 10/10 R und vom 14.05.2014 B 11 AL 6/13 R).
  • BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 37/05 R

    Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation - persönliche Voraussetzungen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.08.2016 - L 22 R 473/16
    Nicht hingegen sind die Kriterien anwendbar, die für die Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung maßgebend sind (Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 17. Oktober 2006 - B 5 RJ 15/05 R, zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 29. März 2006 - B 13 RJ 37/05 R, abgedruckt in SozR 4-2600 § 10 Nr. 1 bezogen auf eine Rente wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit).
  • VG Freiburg, 07.11.2018 - 4 K 4063/17

    Anfechtungsklage bei Entscheidung über einen Widerspruch gegen eine

    Es trifft zwar zu, dass die Konvention und ihre Wertentscheidungen über ihre unmittelbar anwendbaren Regelungen hinaus sowohl zur Auslegung von Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG heranzuziehen als auch allgemein bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe wie auch bei der Ermessensausübung zu beachten sind (LSG Berlin-Potsdam, Urteil vom 23.08.2016 - L 22 R 473/16 -, juris; LSG Stuttgart, Urteil vom 26.09.2012 - L 2 SO 1378/11 -, juris; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 31.01.2017 - 1 BvR 2710/16 -, juris; ausführlich auch Rühl, jM 2016, 461).
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