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   LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2021 - L 17 EG 4/17   

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https://dejure.org/2021,57589
LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2021 - L 17 EG 4/17 (https://dejure.org/2021,57589)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.09.2021 - L 17 EG 4/17 (https://dejure.org/2021,57589)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. September 2021 - L 17 EG 4/17 (https://dejure.org/2021,57589)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2f Abs 1 BEEG, § 2c Abs 3 S 2 BEEG, § 2d Abs 4 S 2 BEEG
    Elterngeld - Tätigkeitswechsel - selbstständige sozialversicherungsfreie Tätigkeit im Bemessungszeitraum - unselbstständige sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Bezugszeitraum - keine pauschalen Abzüge für Sozialabgaben bei der Berechnung des Bezugseinkommens - ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2f Abs 1 BEEG, § 2c Abs 3 S 2 BEEG, § 2d Abs 4 S 2 BEEG
    Elterngeld - Wechsel von Einkommen aus selbstständiger zu Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit - Wechsel der Abzugsmerkmale

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Elterngeld - Tätigkeitswechsel - selbstständige sozialversicherungsfreie Tätigkeit im Bemessungszeitraum - unselbstständige sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Bezugszeitraum - keine pauschalen Abzüge für Sozialabgaben bei der Berechnung des Bezugseinkommens - ...

  • rechtsportal.de

    Elterngeld - Tätigkeitswechsel - selbstständige sozialversicherungsfreie Tätigkeit im Bemessungszeitraum - unselbstständige sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Bezugszeitraum - keine pauschalen Abzüge für Sozialabgaben bei der Berechnung des Bezugseinkommens - ...

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 28.03.2019 - B 10 EG 8/17 R

    Bemessung des Elterngelds bei mehrfachem Steuerklassenwechsel: Die relativ am

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2021 - L 17 EG 4/17
    War der Berechtigte im Bemessungszeitraum immer nichtselbständig tätig, aber teilweise sozialversicherungspflichtig (etwa als Angestellter) und teilweise nicht sozialversicherungspflichtig (etwa als Beamter) beschäftigt, gilt das für die überwiegende Zahl der Monate Maßgebliche (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - B 10 EG 10/17 R -, BSGE 127, 168-181; zur Frage was "überwiegend" bedeutet BSG, Urteil vom 28. März 2019 - B 10 EG 8/17 R -, juris).

    So wird dem Ziel des BEEG, die vorgeburtlichen Einkommensverhältnisse möglichst genau abzubilden, am besten entsprochen (vgl. BSG, Urteil vom 28. März 2019 - B 10 EG 8/17 R -, Rn. 22, juris).

    Eine Festsetzung nach dem Bemessungszeitraum auch für Einkünfte im Bezugszeitraum dient aber auch dem Ziel des BEEG, das wegfallende Einkommen des Elterngeldberechtigten im Bemessungszeitraum möglichst verlässlich und realitätsgetreu abzubilden; weshalb seiner Berechnung die Einkünfte zugrunde zu legen sind, die während des letzten wirtschaftlichen Dauerzustandes vor der Geburt den Lebensstandard des Elterngeldberechtigten geprägt haben (BSG, Urteil vom 28. März 2019 - B 10 EG 8/17 R -, Rn. 22, juris).

  • BSG, 13.12.2018 - B 10 EG 10/17 R

    Bemessung des Elterngeldes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2021 - L 17 EG 4/17
    War der Berechtigte im Bemessungszeitraum immer nichtselbständig tätig, aber teilweise sozialversicherungspflichtig (etwa als Angestellter) und teilweise nicht sozialversicherungspflichtig (etwa als Beamter) beschäftigt, gilt das für die überwiegende Zahl der Monate Maßgebliche (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - B 10 EG 10/17 R -, BSGE 127, 168-181; zur Frage was "überwiegend" bedeutet BSG, Urteil vom 28. März 2019 - B 10 EG 8/17 R -, juris).

    Denn es hat sich die Angabe zu einem Abzugsmerkmal geändert (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - B 10 EG 10/17 R -, Rn. 21, juris).

    Das erste Argument führt nicht zur Unanwendbarkeit (siehe oben, BSG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - B 10 EG 10/17 R -, BSGE 127, 168).

  • SG Berlin, 21.12.2016 - S 2 EG 33/14

    Elterngeld - selbstständige Tätigkeit im Bemessungszeitraum - unselbstständige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2021 - L 17 EG 4/17
    Das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 21. Dezember 2016 - S 2 EG 33/14 - wird aufgehoben.

    das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 21. Dezember 2016 - S 2 EG 33/14 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 4/13 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - selbstständige Arbeit - nichtselbständige Arbeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2021 - L 17 EG 4/17
    Der endgültige Bescheid enthält drei Regelungen (siehe BSG, Urteil vom 26. März 2014 - B 10 EG 4/13 R -, Rn. 13, juris).
  • BSG, 13.12.2018 - B 10 EG 9/17 R

    Anspruch auf Elterngeld

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2021 - L 17 EG 4/17
    Diese Bescheide haben sich mit Erlass des endgültigen Bescheides nach § 39 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) auf andere Weise erledigt, ohne dass es einer gesonderten Aufhebung bedarf (Bundessozialgericht [BSG], Urteile vom 15. Dezember 2011 - B 10 EG 1/11 R -, Rn. 25 und vom 13. Dezember 2018 - B 10 EG 9/17 R -, Rn. 14, jeweils juris, mwN).
  • BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 1/11 R

    Elterngeld - Bezugszeitraum - Monatsbetrag - Lebensmonat - Höhe - Einkommen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2021 - L 17 EG 4/17
    Diese Bescheide haben sich mit Erlass des endgültigen Bescheides nach § 39 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) auf andere Weise erledigt, ohne dass es einer gesonderten Aufhebung bedarf (Bundessozialgericht [BSG], Urteile vom 15. Dezember 2011 - B 10 EG 1/11 R -, Rn. 25 und vom 13. Dezember 2018 - B 10 EG 9/17 R -, Rn. 14, jeweils juris, mwN).
  • BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 6/11 R

    Elterngeld - Höhe - Bemessung - Einkommen - Einkünfte - nachgeburtliches

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2021 - L 17 EG 4/17
    Insbesondere die Beiträge zur Absicherung im Krankheits- und Pflegefall können einkommensteuerrechtlich in der Regel nur als Sonderausgaben berücksichtigt werden und mindern nicht die Einkünfte aus Gewerbebetrieb (sondern das zu versteuernde Einkommen; BSG, Urteil vom 5. April 2012 - B 10 EG 6/11 R -, Rn. 25, juris).
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