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   LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 3 U 216/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,40557
LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 3 U 216/10 (https://dejure.org/2013,40557)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.10.2013 - L 3 U 216/10 (https://dejure.org/2013,40557)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - L 3 U 216/10 (https://dejure.org/2013,40557)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 8 SGB 7, § 44 Abs 1 SGB 7, § 44 Abs 2 S 1 SGB 7, § 14 Abs 4 SGB 11, § 15 SGB 11
    Gesetzliche Unfallversicherung - Pflegegeld gem § 44 SGB 7 - Hilflosigkeit - zum Nachweis der Ursachenzusammenhänge - Ermittlung des Pflegebedarfs - Rückgriff auf den Verrichtungskatalog des § 14 Abs 4 SGB 11 - Bemessung der Pflegegeldhöhe - Mindestmonatsbetrag bei dem ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 SGB 7, § 7 SGB 7, § 8 SGB 7, § 44 SGB 7
    Unfall - Unfallfolgen - wesentliche Ursache - Pflegegeld - Hilflosigkeit - Pflegebedarf - Ermessen - spruchreif

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Annahme der Ehefrau als Sonderrechtsnachfolgerin gem. § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB I; Anspruch auf Gewährung von Pflegegeld in der gesetzlichen Unfallversicherung gem. § 44 Abs. 1 SGB VII

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Anspruch auf Pflegegeld - unfallbedingte Hilflosigkeit als wesentliche Ursache der Pflegebedürftigkeit - Ermittlung des Pflegebedarfs - Pflegegeld-Anspruch dem Grunde nach - Verurteilung zur Zahlung des Mindestmonatsbetrages - Bedeutung der Anhaltspunkte zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 3 U 187/10
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 3 U 216/10
    Hiergegen legte der Versicherte Berufung zum gerichtlichen Aktenzeichen L 3 U 187/10 ein.

    Der Versicherte hat im Berufungsverfahren L 3 U 187/10 ärztliche Stellungnahmen bzw. Auszüge aus der Patientenkartei von Dr. N vom 23. Dezember 2010 sowie des Internisten und Gastroenterologen Dr. B vorgelegt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten und beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten, ferner auf die Gerichtsakten zum Berufungsverfahren L 3 U 187/10 verwiesen und inhaltlich Bezug genommen.

    Auch stellte sich der Versicherte dem Facharzt für Physikalische Medizin Dr. B - vgl. dessen im Berufungsverfahren L 3 U 187/10 beigezogene Untersuchungsbefunde - noch am 05. November 2007 mit einer Oberschenkelprothese und mit einer Gehhilfe links mobilisiert vor.

    Dass der Versicherte bereits längere Zeit ans Bett gefesselt war, dokumentiert im Übrigen auch der spätere Befundbericht - im Berufungsverfahren L 3 U 187/10 vorgelegte - Bericht von Dr. N über den Untersuchungsbefund vom 23. Dezember 2010, wonach beim Versicherten durch das Liegen auf dem Rücken und dem Gesäß Wunden entstanden waren.

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 3 U 216/10
    Ob der Gesundheitsschaden eines Versicherten durch einen Arbeitsunfall (wesentlich) verursacht wurde, entscheidet sich - bei Vorliegen einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne - danach, ob das Unfallereignis selbst die wesentliche Bedingung für den Eintritt des Gesundheitsschadens war (BSG, Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zitiert nach juris).

    Bei der Abwägung kann der Schwere des Unfallereignisses Bedeutung zukommen (vgl. BSG, Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zitiert nach juris Rn. 15).

    Ob eine konkurrierende Ursache es war, ist unerheblich (vgl. hier nochmals BSG, Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zitiert nach juris Rn. 15).

  • BSG, 26.06.2001 - B 2 U 28/00 R

    Pflegegeld - Hilflosigkeit - Pflegebedarf - hauswirtschaftliche Versorgung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 3 U 216/10
    Die Ermittlung des Pflegebedarfs hat unter Rückgriff auf den Verrichtungskatalog des § 14 Abs. 4 des Elften Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB XI) zu erfolgen (Bundessozialgericht , Urteil vom 26. Juni 2001 - B 2 U 28/00 R, zitiert nach juris Rn. 22).

    Daher lassen sich für die Bestimmung der Höhe des Pflegegelds nach wie vor keine generell verbindlichen Kriterien festlegen; maßgebend sind vielmehr im Einzelfall die individuellen Verhältnisse des Verletzten, wobei bei der Abwägung in erster Linie die nach § 44 Abs. 2 S. 1 SGB VII maßgebenden Kriterien zu beachten sind (BSG, Urteil vom 26. Juni 2001 - B 2 U 28/00 R -, zitiert nach juris Rn. 21).

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 3 U 216/10
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitsschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls (etwa BSG, Urteil vom 02. April 2009 - B 2 U 29/07 R -, zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2016 - L 6 U 1763/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Kostenerstattung bzw Kostenfreistellung für

    Der Begriff der Hilflosigkeit im Sinne des § 44 Abs. 1 SGB VII entspricht dem der Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 SGB XI (vgl. BSG, Urteil vom 26. Juni 2001 - B 2 U 28/00 R -, SozR 3-2700 § 44 Nr. 1 m. w. N.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Oktober 2013 - L 3 U 216/10 -, juris, Rz. 30; BT-Drucks 13/2204, S. 86 f.).
  • SG Frankfurt/Oder, 09.05.2018 - S 18 U 126/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Pflegegeldleistung gem § 44 SGB 7 -

    Ein Abweichen im Einzelfall zu Lasten des Versicherten ohne besondere Gründe ist deshalb ermessensfehlerhaft (so auch Landessozialgericht Berlin- Brandenburg, Urteil vom 23. Oktober 2013, Aktenzeichen L 3 U 216/10, Rn. 50).

    Als Folge dieser Gesundheitsstörungen ist die Klägerin hilflos im Sinne des § 44 Abs. 1 SGB VII, da sie in Bezug auf ihre Selbstversorgung und insbesondere im Bereich Mobilität regelmäßig wiederkehrend - im Fall der Klägerin jeden Tag - im erheblichen Maß auf die Hilfe ihres Ehemannes als Pflegeperson angewiesen ist (vgl. § 14 Abs. 2 Nr. 4 - 6 SGB XI, zum Maßstab der Hilfebedürftigkeit bzw. Hilflosigkeit im Sinne des § 44 SGB VII mit Verweis auf den vergleichbaren Begriff des § 14f. SGB XI: Ricke in Kassler Kommentar 97. Ergänzungslieferung, zu § 44 SGB VII, Randnummer 4ff m.w.N.), so dass dem Grunde nach ein gebundener Anspruch auf die Gewährung von Pflegegeld oder einer entsprechende Sachleistung der Pflege nach § 44 Abs. 1 SGB VII besteht (zu dem Vorliegen eines gebundenen Anspruchs auf Gewährung von Pflegegeld in Höhe des Mindestbetrages im Sinne des § 44 Abs. 2 SGB VII bei Bejahung der Tatbestandsvoraussetzzungen des § 44 Abs. 1 SGB VII Landessozialgericht Berlin - Brandenburg, Urteil vom 23. Oktober 2013, Aktenzeichen L 3 U 216/10, Rn. 42 ff, zu recherchieren unter www.juris.de).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 3 U 187/10
    Hiergegen legte der Versicherte Berufung zum gerichtlichen Aktenzeichen L 3 U 216/10 ein.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten und beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten, ferner auf die Gerichtsakten zum Berufungsverfahren L 3 U 216/10, verwiesen und inhaltlich Bezug genommen.

  • SG Frankfurt/Oder, 14.03.2018 - S 18 U 54/14
    Im Übrigen war die Beklagte zur Neubescheidung des Klägers zu verurteilen, ob den Kläger mit Rücksicht auf die unfallbedingte Hilfebedürftigkeit höheres Pflegegeld zu gewähren ist, da die Bestimmung der Höhe des Pflegegeldes im Sinne des § 44 Abs. 2 SGB VII eine Ermessensentscheidung der Beklagten voraussetzt, welche die Kammer durch eigene Ermessenserwägungen nicht ersetzen kann (vgl. Landessozialgericht Berlin - Brandenburg, Urteil vom 23. Oktober 2013, Aktenzeichen L 3 U 216/10, Rn 43ff).
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