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   LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 7 KA 123/11   

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https://dejure.org/2013,41778
LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 7 KA 123/11 (https://dejure.org/2013,41778)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.10.2013 - L 7 KA 123/11 (https://dejure.org/2013,41778)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - L 7 KA 123/11 (https://dejure.org/2013,41778)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 101 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 5, § 103 SGB 5, § 24 ÄBedarfsplRL
    Sonderbedarfszulassung - Internistischer Rheumatologe - deutliche Unterversorgung im Planungsbereich - Beanstandungsfreie Ermittlungen des Berufungsausschusses - Klage der Kassenärztlichen Vereinigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sonderbedarfszulassung eines (Fach-)arztes zur kassenärztlichen Versorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonderbedarfszulassung eines (Fach-)arztes zur kassenärztlichen Versorgung

  • rechtsportal.de

    SGB V § 101 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ; SGB V § 103
    Sonderbedarfszulassung eines (Fach-)arztes zur kassenärztlichen Versorgung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 34/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung und Vergütung sozialpädiatrischer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 7 KA 123/11
    Ihnen obliegt es, diejenigen Ärzte bzw. Praxen, die solche Leistungen möglicherweise bereits erbringen bzw. erbringen können, zu befragen und deren Angaben, da diese interessenorientiert sein könnten, anhand ihnen zugänglicher weiterer Unterlagen - insbesondere der so genannte Anzahlstatistiken - zu verifizieren (vgl. hierzu auch Bundessozialgericht, Urteil vom 29. Juni 2011, B 6 KA 34/10 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 28).

    Der Beklagte musste auch keinen Anlass sehen, an der Richtigkeit der Angaben der befragten internistischen Rheumatologen zu zweifeln; deren Angaben bedurften keiner weiteren Objektivierung bzw. Verifizierung etwa durch Anzahlstatistiken (vgl. dazu Bundessozialgericht, Urteil vom 29. Juni 2011, B 6 KA 34/10 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 28 f.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 7 KA 86/12

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - Zulassungsgremien -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 7 KA 123/11
    Seine Erklärung findet dies darin, dass die Hochschulmedizin auf weit fortgeschrittenem Niveau mit überwiegend schwer erkrankten Problemfällen arbeitet [was im Parallelverfahren L 7 KA 86/12 der dortige Beigeladene zu 1) in der mündlichen Verhandlung bestätigt hat], während das vom Beklagten beurteilungsfehlerfrei erkannte Versorgungsdefizit auf anderer Ebene liegt, nämlich in der flächendeckenden und zeitnahen Betreuung gerade auch neu erkrankter Patienten mit leichten und mittelschweren Verlaufsformen, also der "Normalfälle", die den Weg in die Hochschulmedizin in der Regel gerade nicht finden.
  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 34/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - Berücksichtigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 7 KA 123/11
    Gegen die Übertragung der Befugnis zur Normkonkretisierung auf den GBA bestehen keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken, zumal der Gesetzgeber Inhalt, Zweck und Ausmaß der Regelung präzise vorgegeben und damit die wesentlichen Fragen selbst entschieden hat (zum Ganzen siehe Bundessozialgericht, Urteil vom 2. September 2009, B 6 KA 34/08 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 11)2.
  • SG Berlin, 11.10.2023 - S 87 KA 5/22

    Sonderbedarfszulassung, Fachgruppenwechsel, Auswahlentscheidung,

    Sie haben auch einen Beurteilungsspielraum bei der schlussfolgernden Bewertung, ob und inwieweit der Versorgungsbedarf bereits durch das Leistungsangebot der zugelassenen Ärzte gedeckt ist oder ob noch ein Versorgungsbedarf besteht (BSG, Urteil vom 2. September 2009, B 6 KA 34/08 Rn 15 f.; LSG BB, Urteil vom 23. Oktober 2013, L 7 KA 123/11 Rn 29 f.).

    (LSG BB, Urteil vom 23. Oktober 2013, L 7 KA 123/11 Rn 30).

    Diese Aussagen sind insbesondere deshalb beachtlich, weil grundsätzlich davon auszugehen ist, dass bereits zugelassene Vertragsärzte einer Fachgruppe aus eigenem Interesse einen weiteren Bedarf eher verneinen als bejahen (vgl. BSG, Urteil vom 18. März 2021, B 6 KA 2/20 Rn 28, LSG BB, Urteil vom 20. Oktober 2013, L 7 KA 123/11 Rn 36).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2016 - L 7 KA 48/14

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Zulassungsgremien - Anerkennung eines

    Der Senat hat eine solche Ausnahme für den Fall angenommen, dass die KV gegen sofort vollziehbare Sonderbedarfszulassungen vorgeht (Urteile vom 23. Oktober 2013 - L 7 KA 123/11 und L 7 KA 86/12 -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2016 - L 7 KA 51/15

    Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit einer Sonderbedarfszulassung

    a) Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Sonderbedarfszulassung legt der Senat seine Urteile vom 23. Oktober 2013 ( L 7 KA 123/11 und L 7 KA 86/12; juris) zugrunde, die grundsätzlich für die Rechtmäßigkeit der erteilten Sonderbedarfszulassung sprechen dürften, weil die bereits zugelassenen Fachärzte für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung Rheumatologie im Zulassungsbezirk Berlin keine ausreichende Versorgung gewährleisten dürften.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2018 - L 7 KA 30/16

    Vertragsärztliche Versorgung - Bedarfsplanung - Wechsel eines Facharztes für

    Umstände, die eine gegenüber den Feststellungen des Senats in seinen o.g. Urteilen vom 23. Oktober 2013 (L 7 KA 123/11 und L 7 KA 86/12, jeweils juris) abweichende Beurteilung rechtfertigen könnten, sind weder vorgetragen noch anderweitig ersichtlich.
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