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LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 7 KA 16/13 |
Zitiervorschläge
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - L 7 KA 16/13 (https://dejure.org/2013,48917)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 95 SGB 5, § 101 SGB 5, § 103 SGB 5
Vertragsärztliche Zulassung - Vielzahl zu besetzender Stellen - Konkurrentenklage - Teilbarkeit einer Zulassungsentscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 19.12.2012 - S 71 KA 31/11
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 7 KA 16/13
- BSG, 15.07.2015 - B 6 KA 31/14 R
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 7 KA 28/13
Vertragsärztliche Zulassung - Vielzahl zu besetzender Stellen - Konkurrentenklage …
Über die in diesen beiden Verfahren eingelegten Berufungen der dortigen Klägerin bzw. des dortigen Klägers hat der Senat ebenfalls am heutigen Tag entschieden (L 7 KA 16/13 und L 7 KA 40/12).Da der Senat am heutigen Tag auch die beiden o.g. Parallelverfahren (L 7 KA 16/13 und L 7 KA 28/13) entschieden hat, sieht er Anlass zu folgenden Klarstellungen: Zum Einen hat der Beklagte (selbstverständlich) nur über die Besetzung eines einzigen weiteren Vertragsarztsitzes zu entscheiden, auch wenn er in insgesamt drei selbständigen Rechtsstreiten hierzu verurteilt wurde.
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 7 KA 40/12
Vertragsärztliche Zulassung - Vielzahl zu besetzender Stellen - Konkurrentenklage …
Da der Senat am heutigen Tag auch die beiden o.g. Parallelverfahren (L 7 KA 16/13 und L 7 KA 28/13) entschieden hat, sieht er Anlass zu folgenden Klarstellungen: Zum Einen hat der Beklagte (selbstverständlich) nur über die Besetzung eines einzigen weiteren Vertragsarztsitzes zu entscheiden, auch wenn er in insgesamt drei selbständigen Rechtsstreiten hierzu verurteilt wurde.