Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 23.11.2021 - L 25 AS 1035/19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 54 Abs 1 SGG, § 54 Abs 2 S 2 SGG, § 54 Abs 5 SGG, § 66 Abs 1 S 1 SGB 1, § 66 Abs 3 SGB 1
Sozialgerichtliches Verfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Versagungsbescheid - Leistungsentziehung wegen fehlender Mitwirkung - Zulässigkeit der Anfechtungsklage - Unzulässigkeit der Leistungsklage - maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und ...
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 39 Abs 1 S 1 SGB 1, § 60 Abs 1 Nr 1 SGB 1, § 66 Abs 1 SGB 1, § 7 Abs 3 Nr 3 SGB 2, § 7 Abs 3a SGB 2, § 9 Abs 2 S 1 SGB 2, § 20 Abs 2 S 1 SGB 2, § 20 Abs 4 SGB 2
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Versagungsbescheid - Anfechtungsklage - Leistungsklage - maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage - Ermessen - Ermessensfehler - Umfang der Versagung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sozialgerichtliches Verfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Versagungsbescheid - Leistungsentziehung wegen fehlender Mitwirkung - Zulässigkeit der Anfechtungsklage - Unzulässigkeit der Leistungsklage - maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und ...
- rechtsportal.de
Sozialgerichtliches Verfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Versagungsbescheid - Leistungsentziehung wegen fehlender Mitwirkung - Zulässigkeit der Anfechtungsklage - Unzulässigkeit der Leistungsklage - maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 10.05.2019 - S 55 AS 832/16
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.11.2021 - L 25 AS 1035/19
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 17.01.1985 - 5 C 133.81
Mitwirkung - Leistungsberechtigter - Versagungsgrund - Sozialleistung - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.11.2021 - L 25 AS 1035/19
Dabei ist die Rechtmäßigkeit eines auf § 66 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) gestützten Versagungsbescheides allein danach zu beurteilen, ob die in dieser Vorschrift geregelten Voraussetzungen bei seinem Erlass erfüllt waren; ein erst durch eine während des Rechtsmittelverfahrens nachgeholte Mitwirkung erbrachter Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen des geltend gemachten Sozialleistungsanspruchs ist für die Entscheidung über ein Rechtsmittel gegen einen Versagungsbescheid nach § 66 SGB I unerheblich (vgl. nur Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 17. Januar 1985 - 5 C 133/81 - juris).Der in § 66 Abs. 1 SGB I auch enthaltenen zeitlichen Begrenzung für die Versagung der beantragten Sozialleistung, nämlich bis zur Nachholung der - zuvor pflichtwidrig unterlassenen - Mitwirkung, kommt im vorliegenden Fall ebenfalls keine Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1985 - 5 C 133/81 - juris).
- LSG Rheinland-Pfalz, 06.11.2008 - L 5 AS 112/07
Versagung der Leistungsgewährung wegen fehlender Mitwirkung, Zulässigkeit der …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.11.2021 - L 25 AS 1035/19
Dass der Kläger behauptet, er habe im streitigen Zeitraum kein Einkommen erzielt, ist damit nicht zu verwechseln (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. November 2008 - L 5 AS 112/07 - juris). - BSG, 09.11.2010 - B 2 U 10/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Abfindung - Ermessen - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.11.2021 - L 25 AS 1035/19
Schließlich liegt eine Ermessensunterschreitung oder ein Ermessensmangel vor, wenn zwar Ermessenserwägungen angeführt werden, diese aber unzureichend sind, weil sie zum Beispiel nur aus formelhaften Wendungen bestehen (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 9. November 2010 - B 2 U 10/10 R - juris).
- LSG Hamburg, 17.01.2020 - L 4 AS 269/18
Aufhebung eines die Leistungen von Grundsicherung versagenden Bescheides wegen …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.11.2021 - L 25 AS 1035/19
Ermessensnichtgebrauch liegt hier zum Umfang der Versagung vor (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 17. Januar 2020 - L 4 AS 269/18 - juris). - LSG Bayern, 06.05.2021 - L 16 AS 652/20
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anforderungen an eine ordnungsgemäßer …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.11.2021 - L 25 AS 1035/19
Fehler in der Ermessensausübung sind Ermessensnichtgebrauch, Ermessensüberschreitung, Ermessensunterschreitung/Ermessensmangel und schließlich Ermessensfehlgebrauch/Ermessensmissbrauch (vgl. Landessozialgericht Bayern, Urteil vom 6. Mai 2021 - L 16 AS 652/20 - juris). - BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R
Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung der Leistungsgewährung wegen …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.11.2021 - L 25 AS 1035/19
Wendet sich der Bürger gegen die Versagung einer Sozialleistung mangels Mitwirkung, so hat er über die Aufhebung des Versagungsbescheides hinaus regelmäßig kein schützenswertes Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 78/08 R - juris).
- LSG Bayern, 13.12.2023 - L 16 AS 382/22
Widerspruchsbescheid, Erwerbsfähigkeit, Ermessenserwägungen, …
Die Klägerin ist ihren Mitwirkungspflichten bis zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides am 29.07.2021 (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.11.2021 - L 25 AS 1035/19, Rdnr. 38 juris) nicht ausreichend nachgekommen.Gemäß § 54 Abs. 2 Satz 2 SGG dürfen die Gerichte bei Ermessensentscheidungen nur prüfen, ob die Verwaltung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat, ob sie also die ihr durch das Verwaltungsverfahrensrecht (vgl. § 39 Abs. 1 Satz 1 SGB I) auferlegte Verhaltenspflicht beachtet hat, ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.11.2021 - L 25 AS 1035/19, Rdnr. 39 juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2022 - L 2 AS 1918/21
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II ; …
Ein Ermessensfehler im Sinne eines Ermessensnichtgebrauch liegt hier zum Umfang der Versagung vor (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.11.2021 - L 25 AS 1035/19, Rn. 40, juris).