Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 23.12.2015 - L 9 KR 314/15 B PKH |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 73a Abs 1 S 1 SGG, § 114 ZPO, § 256a Abs 2 SGB 5, § 256a Abs 4 SGB 5, § 188 Abs 4 SGB 5
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Beitragserlassstreitigkeit - Rechtmäßigkeit der Einheitlichen Grundsätze zur Beseitigung finanzieller Überforderung bei Beitragsschulden - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 114f ZPO, § 73a SGG, § 256a SGB 5, § 188 Abs 4 SGB 5
Prozesskostenhilfe - Beitragserlass - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 06.07.2015 - S 166 KR 493/14
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2015 - L 9 KR 314/15
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.12.2015 - L 9 KR 314/15 B PKH
Papierfundstellen
- NZS 2016, 268
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07
Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.12.2015 - L 9 KR 314/15
Dieses darf nicht an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten, weil das Prozesskostenhilfeverfahren den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz fordert, nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen soll (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Februar 2008, 1 BvR 1807/07, zitiert nach juris, sowie BVerfGE 81, 347, 357).Steht eine höchstrichterliche Klärung von im Hauptsacheverfahren noch entscheidungserheblichen Fragen aus oder kommt eine weitere Aufklärung des Sachverhalts oder eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Aufklärungsbemühungen oder die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Klägers ausgehen würden, so läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussicht seines Begehrens Prozesskostenhilfe vorzuenthalten (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Februar 2008, 1 BvR 1807/07, zitiert nach juris).
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.12.2015 - L 9 KR 314/15
Dieses darf nicht an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten, weil das Prozesskostenhilfeverfahren den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz fordert, nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen soll (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Februar 2008, 1 BvR 1807/07, zitiert nach juris, sowie BVerfGE 81, 347, 357). - LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2014 - L 1 KR 331/14
Krankenversicherung - Erlass von Beitragsschulden - Inanspruchnahme von keinerlei …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.12.2015 - L 9 KR 314/15
Außerdem ist zweifelhaft, ob § 256a Abs. 4 SGB V ohne weiteres auch eine Ermächtigungsgrundlage für eine Regelung enthält, nach der jede tatsächliche Inanspruchnahme von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in der Vergangenheit einen Erlass ausschließt (in diesem Sinne Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2014 - L 1 KR 331/14 B ER -, juris).
- BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06
Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.12.2015 - L 9 KR 314/15
Wird der unbemittelten Klägerin in einem Fall wie dem Vorliegenden Prozesskostenhilfe versagt und dadurch im Gegensatz zu einer bemittelten Beteiligten die Möglichkeit genommen, ihren Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen und von dort aus in die höhere Instanz zu bringen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 4. Februar 2004, 2 BvR 626/06, BvR 656/06, zitiert nach juris), liegt darin eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 und 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG). - LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2006 - L 1 B 1150/05
Mitwirkungspflicht des Versicherten bei Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.12.2015 - L 9 KR 314/15
Im Hinblick auf die fehlende Aussicht einer Klage auf Erfolg darf Prozesskostenhilfe nur verweigert werden, wenn die Klage (bei summarischer Prüfung) völlig aussichtslos ist oder ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine Entfernte ist (BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2005, 1 BvR 175/05; LSG Berlin-Brandenburg, 1. Senat, Beschluss vom 10. März 2006, L 1 B 1150/05 KR PKH, jeweils zitiert nach juris). - BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 175/05
Verkennung der Anforderungen von Art 3 Abs 1 GG iVm den Rechtsstaatsprinzip bei …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.12.2015 - L 9 KR 314/15
Im Hinblick auf die fehlende Aussicht einer Klage auf Erfolg darf Prozesskostenhilfe nur verweigert werden, wenn die Klage (bei summarischer Prüfung) völlig aussichtslos ist oder ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine Entfernte ist (BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2005, 1 BvR 175/05; LSG Berlin-Brandenburg, 1. Senat, Beschluss vom 10. März 2006, L 1 B 1150/05 KR PKH, jeweils zitiert nach juris).
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2019 - L 1 KR 58/17
Voraussetzungen eines Erlasses von Beiträgen zur Krankenversicherung und …
Von der Erstattung aufgrund Geringfügigkeit abzusehen ist vielmehr nur denkbar, wenn die Vorteile für den Versicherten gegenüber dem Verwaltungsaufwand der Krankenkassen in keinem Verhältnis stünden, was bei dem vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen gewählten Zeitraum von drei Monaten regelmäßig nicht angenommen werden kann (so zutreffend Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Dezember 2015 - L 9 KR 314/15 B PKH -, juris-Rdnr. 7). - SG Dresden, 07.12.2016 - S 25 KR 143/14
Anspruch auf Erlass der Beitragsschulden zur Pflichtversicherung während des …
Denn der Gesetzeswortlaut spricht allein von einem "Verzicht auf die Inanspruchnahme von Leistungen" (…insoweit zutreffend SG Berlin, a.a.O., Rdnr. 30; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.12.2015, Az. L 9 KR 314/15 B PKH, juris, Rdnr. 8).