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   LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 4 AL 149/06   

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LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 4 AL 149/06 (https://dejure.org/2009,24905)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.06.2009 - L 4 AL 149/06 (https://dejure.org/2009,24905)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - L 4 AL 149/06 (https://dejure.org/2009,24905)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Auszahlung einer Vermittlungsprovision aus einem Vermittlungsgutschein nach § 421g Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III); Annahme einer personellen Verflechtung bei einer Arbeitsvermittlung an eine Gesellschaft mit dem Vater des Vermittelten als ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 4 AL 149/06
    Danach haben Arbeitnehmer unter bestimmten, im Abrechnungsverfahren zwischen Vermittler und Bundesagentur für Arbeit nicht mehr zu überprüfenden Voraussetzungen (BSG, Urteil vom 06. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R - SGb 2009, 176) Anspruch auf Erteilung eines Vermittlungsgutscheins gegenüber der Beklagten (Abs. 1 Satz 1).

    Der Zahlungsanspruch setzt neben der Ausstellung eines im Zeitraum der Vermittlung gültigen Vermittlungsgutscheins voraus, dass der Klägerin ein Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitsuchenden - hier dem Beigeladenen - zusteht (vgl. BSG, Urteile vom 06. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R - a. a. O. und vom 06. April 2006 - B 7a AL 56/05 R - BSGE 96, 190 = SozR 4-4300 § 421 g Nr. 1 = NZS 2007, 44 = SGb 2007, 41 = NJW 2007, 1902.).

    Für den Begriff der Vermittlung ist auf den Vermittlungsbegriff des § 652 BGB abzustellen, der jedoch insoweit vom öffentlichen Recht überlagert ist, als gleichzeitig auch die Voraussetzungen des § 35 SGB III erfüllt sein müssen (BSG, Urteil vom 06. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R - a. a. O.).

    Die Verbindung des Maklers mit dem Vertragspartner des Vermittlers ist jedoch derart, dass sich der Makler in einem institutionalisierten Interessenkonflikt befindet, der ihn zur sachgerechten Wahrnehmung der Interessen seines Auftraggebers ungeeignet erscheinen lässt (BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R - a. a. O.; BSG, Urteil vom 6. April 2006 - B 7a AL 56/05 R - a. a. O.; BSG, Beschluss vom 21. Februar 2008 - B 11a AL 91/07 B - juris; Roth in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage, § 652 Rn. 121 ff.) .

    Die Tätigkeit des Vermittlers muss zwangsläufig in einen Interessenkonflikt münden, der ihn zur sachgerechten Wahrnehmung der Interessen seines Auftraggebers ohne weitere Anhaltspunkte ungeeignet erscheinen lässt (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R - a. a. O.).

    Wenn nach der Rechtsprechung des BSG sogar der Arbeitnehmer des Unternehmens, in das ein weiterer Arbeitnehmer vermittelt wird, "Dritter" sein kann (vgl. BSG, Urteil vom 06.Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R - a. a. O.), gilt dies vorliegend erst Recht.

  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 56/05 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 4 AL 149/06
    Der Zahlungsanspruch setzt neben der Ausstellung eines im Zeitraum der Vermittlung gültigen Vermittlungsgutscheins voraus, dass der Klägerin ein Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitsuchenden - hier dem Beigeladenen - zusteht (vgl. BSG, Urteile vom 06. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R - a. a. O. und vom 06. April 2006 - B 7a AL 56/05 R - BSGE 96, 190 = SozR 4-4300 § 421 g Nr. 1 = NZS 2007, 44 = SGb 2007, 41 = NJW 2007, 1902.).

    Diese Formulierung ist in Anlehnung an § 296 Abs. 4 Satz 2 SGB III (dauerhafte Stundung) auszulegen (BSG, Urteil vom 06. April 2006 - B 7a AL 56/05 R - a. a. O.).

    Die Verbindung des Maklers mit dem Vertragspartner des Vermittlers ist jedoch derart, dass sich der Makler in einem institutionalisierten Interessenkonflikt befindet, der ihn zur sachgerechten Wahrnehmung der Interessen seines Auftraggebers ungeeignet erscheinen lässt (BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R - a. a. O.; BSG, Urteil vom 6. April 2006 - B 7a AL 56/05 R - a. a. O.; BSG, Beschluss vom 21. Februar 2008 - B 11a AL 91/07 B - juris; Roth in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage, § 652 Rn. 121 ff.) .

    Denn der Vermittler ist kein Leistungsempfänger im Sinne des § 183 SGG (BSG, Urteil vom 06. April 2006 - B 7a AL 56/05 R - a. a. O.); das Verfahren ist mithin gerichtskostenpflichtig.

  • BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 19/01 R

    Versorgungsausgleich - Beitragserstattung - Anfechtbarkeit eines dem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 4 AL 149/06
    Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, über die ebenfalls von Amts wegen zu entscheiden ist, kommt nicht in Betracht.Hierbei hat der Senat berücksichtigt, dass der Beigeladene sich zum Verfahren nicht schriftsätzlich geäußert und keine Anträge gestellt hat, so dass die Beklagte auch ihm gegenüber nicht zur Erstattung etwaiger außergerichtlicher Kosten verpflichtet ist (BSG, Urteil vom 14. November 2002 - B 13 RJ 19/01 R - BSGE 90, 127).Die Streitwertfestsetzung folgt aus §§ 197 a Abs. 1 SGG i. V. m. 13 Abs. 2 Gerichtskostengesetz (GKG).
  • BSG, 21.02.2008 - B 11a AL 91/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 4 AL 149/06
    Die Verbindung des Maklers mit dem Vertragspartner des Vermittlers ist jedoch derart, dass sich der Makler in einem institutionalisierten Interessenkonflikt befindet, der ihn zur sachgerechten Wahrnehmung der Interessen seines Auftraggebers ungeeignet erscheinen lässt (BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R - a. a. O.; BSG, Urteil vom 6. April 2006 - B 7a AL 56/05 R - a. a. O.; BSG, Beschluss vom 21. Februar 2008 - B 11a AL 91/07 B - juris; Roth in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage, § 652 Rn. 121 ff.) .
  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 387/04

    Verflechtung von Makler und Verkäufer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 4 AL 149/06
    Der Bundesgerichtshof hat eine unechte Verflechtung nicht einmal angenommen, wenn ein Käufermakler zugleich Haus- beziehungsweise Wohnungsverwalter des Grundstücksverkäufers gewesen ist, sofern nicht weitere Anhaltspunkte für eine Verflechtung sprechen (Beschluss vom 28. April 2005 - III ZR 387/04 - NJW-RR 2005, 1033).
  • BGH, 02.10.2003 - III ZR 5/03

    Provisionsanspruch des Wohnungsvermittlers/-verwalters

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 4 AL 149/06
    Nur wenn der Makler für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen für Wohnungen, deren Verwalter er ist, Provision verlangen würde, müsste hingegen von einem institutionalisierten Interessenkonflikt ausgegangen werden, da sie den gleichen Bereich betrifft (vgl. BGH, Urteil vom 02. Oktober 2003 - III ZR 5/03 - NJW 2004, 286).
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