Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 24.08.2006 - L 4 AL 57/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,22953
LSG Berlin-Brandenburg, 24.08.2006 - L 4 AL 57/04 (https://dejure.org/2006,22953)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.08.2006 - L 4 AL 57/04 (https://dejure.org/2006,22953)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. August 2006 - L 4 AL 57/04 (https://dejure.org/2006,22953)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,22953) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um das Bestehen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld; Möglichkeit des Aufnehmens und Ausübens einer versicherungspflichtigen, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassenden Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des in Betracht kommenden Arbeitsmarktes; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Berlin, 17.12.2002 - L 10 AL 2/02
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.08.2006 - L 4 AL 57/04
    Die Voraussetzungen für die Fiktion der objektiven Verfügbarkeit sind daher erfüllt, solange - bei nicht festgestellter verminderter Erwerbsfähigkeit - nicht zweifelsfrei eine nur vorübergehende, also nicht mehr als sechsmonatige Minderung der Leistungsfähigkeit vorliegt (LSG Berlin, Urteil vom 17.12.2002 - L 10 AL 2/02 - zitiert nach juris unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 09.08.1990 - 11 RAr 141/88 - SozR 3-4100 § 105a Nr. 2).
  • BSG, 09.08.1990 - 11 RAr 141/88

    Entstehen des Anspruchs iS von §§ 100 , 104 Abs. 2 AFG , Wirksamkeit der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.08.2006 - L 4 AL 57/04
    Die Voraussetzungen für die Fiktion der objektiven Verfügbarkeit sind daher erfüllt, solange - bei nicht festgestellter verminderter Erwerbsfähigkeit - nicht zweifelsfrei eine nur vorübergehende, also nicht mehr als sechsmonatige Minderung der Leistungsfähigkeit vorliegt (LSG Berlin, Urteil vom 17.12.2002 - L 10 AL 2/02 - zitiert nach juris unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 09.08.1990 - 11 RAr 141/88 - SozR 3-4100 § 105a Nr. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2008 - L 8 AL 1601/07

    Arbeitslosengeldanspruch - Minderung der Leistungsfähigkeit -

    Die Voraussetzungen für die sich aus § 125 SGB II ergebende Fiktion der objektiven Verfügbarkeit sind erfüllt, solange - bei nicht festgestellter verminderter Erwerbsfähigkeit - nicht zweifelsfrei eine nur vorübergehende, also nicht mehr als 6-monatige Verminderung der Leistungsfähigkeit vorliegt (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.08.2006, L 4 AL 57/04, m.w.N., zit. nach juris).

    Der Senat ist im Übrigen der Ansicht, dass die Voraussetzungen für die sich aus § 125 SGB II ergebende Fiktion der objektiven Verfügbarkeit erfüllt sind, solange - bei nicht festgestellter verminderter Erwerbsfähigkeit - nicht zweifelsfrei eine nur vorübergehende, also nicht mehr als 6-monatige Verminderung der Leistungsfähigkeit vorliegt (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.08.2006, L 4 AL 57/04, m.w.N., zit. nach juris).

  • SG Landshut, 12.11.2013 - S 13 AL 198/13

    Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit

    29 In der Rechtssprechung ist anerkannt, dass die Voraussetzungen für die Anwendung der sog. Nahtlosigkeitsregel nur dann auf Tatbestandsebene - vor einer Entscheidung durch den Rentenversicherungsträger - verneint werden können, wenn zweifelsfrei eine nur vorübergehende, also nicht mehr als 6-monatige Verminderung der Leistungsfähigkeit vorliegt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 14.03.2008 - L 8 AL 1601/07; LSG Berlin-Potsdam, Urt. v. 24.8.2006 - L 4 AL 57/04 beide zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen, 19.04.2018 - L 3 AL 157/16

    Zahlung von Arbeitslosengeld an einen Sonderrechtsnachfolger

    In der Rechtsprechung sei anerkannt, dass die Voraussetzungen für die Anwendung der sogenannten Nahtlosregelung nur dann auf Tatbestandsebene - vor einer Entscheidung durch den Rentenversicherungsträger - verneint werden könnten, wenn zweifelsfrei eine nur vorübergehende, also nicht mehr als sechsmonatige Verminderung der Leistungsfähigkeit vorliege (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. März 2008 - L 8 AL 1601/07; LSG Berlin-Potsdam, Urteil vom 24. August 2006 - L 4 AL 57/04; Brand, in: Brand, SGB III [7. Aufl., 2015], § 145 Rdnr. 3).

    Das Gericht hat jedoch nicht allein die Prognoseentscheidung der Beklagten, sondern, wie durch das Bundessozialgericht ausdrücklich ausgeführt (vgl. BSG, Urteil vom 10. Mai 2007 - B 7a AL 30/06 R - SozR 4-4300 § 125 Nr. 2 = juris Rdnr. 14 ff.), die Tatbestandsvoraussetzungen der Nahtlosigkeitsregelung unter Bewertung aller medizinischen Feststellungen zu prüfen (so auch: Valgolio, in: Hauck/Noftz, SGB III [Stand: Erg.-Lfg. Stand 5/17, Dezember 2017], § 145 Rdnr. 37; Aubel, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III [2014], § 145 Rdnr. 23 bis 26; wohl anders: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. März 2008 - L 8 AL 1601/07 - info also 2008, 161 ff. = juris Rdnr. 23; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. August 2006 - L 4 AL 57/04 - juris Rdnr. 25).

  • SG Berlin, 11.01.2008 - S 58 AL 4508/07

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrwirkung der Nahtlosigkeitsregelung - nicht nur

    Solange - bei nicht festgestellter verminderter Erwerbsfähigkeit - nicht zweifelsfrei eine nur vorübergehende, also nicht mehr als sechsmonatige Minderung der Leistungsfähigkeit vorliegt, greift die Sperrwirkung des § 125 SGB III, d.h. ein Arbeitslosengeld-Anspruch kann nicht mit der Begründung fehlender Erwerbsfähigkeit aberkannt werden (vgl. LSG Berlin vom 17.12.2002 - L 10 AL 2/02; vom 24.8.2006 - L 4 AL 57/04 unter Bezugnahme auf BSG vom 9.8.1990 - 11 RAr 141/88 =SozR 3-4100 § 105a Nr. 2).

    Denn solange - bei nicht festgestellter verminderter Erwerbsfähigkeit - nicht zweifelsfrei eine nur vorübergehende, also nicht mehr als sechsmonatige Minderung der Leistungsfähigkeit vorliegt, greift die Sperrwirkung des § 125 SGB III, d.h. kann ein Alg-Anspruch nicht mit der Begründung fehlender Erwerbsfähigkeit aberkannt werden (vgl. LSG Berlin vom 17.12.2002 - L 10 AL 2/02; vom 24.8.2006 - L 4 AL 57/04 unter Bezugnahme auf BSG vom 9.8.1990 - 11 RAr 141/88 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 2).

  • SG Karlsruhe, 13.11.2013 - S 17 AL 1131/13

    Arbeitslosengeldanspruch - Minderung der Leistungsfähigkeit -

    Nur dann scheidet eine Rente wegen Erwerbsminderung sicher aus und es bestünde keine Gefahr eines Kompetenzkonflikts mit dem Rentenversicherungsträger (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.08.2006, Az. L 4 AL 57/04, juris Rn. 25).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht