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   LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2008 - L 31 U 467/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14829
LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2008 - L 31 U 467/08 (https://dejure.org/2008,14829)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.09.2008 - L 31 U 467/08 (https://dejure.org/2008,14829)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. September 2008 - L 31 U 467/08 (https://dejure.org/2008,14829)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer Haftungsprivilegierung aufgrund eines versicherten Arbeitsunfalls beim Transport mit einem von einer Gemeinde ausgeliehenen Traktor; Begründung einer Versicherung als "Wie-Beschäftigter" angesichts einer irgendwie gearteten Mithilfe i.R. ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Antragsberechtigung nach § 109 SGB VII - mögliche Haftungsbeschränkung nach §§ 104 bis 107 SGB VII - Antragsrecht auch bei Geltendmachung übergegangener Ansprüche durch Dritten (hier: AOK)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsausschluss nach § 104 SGB VII , Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 30.08.2016 - B 2 U 40/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit -

    Dementsprechend ist der Senat davon ausgegangen, dass die Verfolgung des Anspruchs eines Versicherten auf Feststellung eines Arbeitsunfalls durch den Arbeitgeber als Prozessstandschafter gemäß § 109 SGB VII (vgl BSG vom 29.11.2011 - B 2 U 27/10 R - BSGE 109, 285 = SozR 4-2700 § 109 Nr. 1, RdNr 31; Bayerisches LSG vom 26.2.2015 - L 17 U 248/14 - UV-Recht Aktuell 2015, 592; aA LSG Berlin-Brandenburg vom 24.9.2008 - L 31 U 467/08 - UV-Recht Aktuell 2008, 1481 und vom 18.12.2008 - L 31 U 479/08 - UV-Recht Aktuell 2009, 323) nicht zu dessen Kostenprivilegierung iS des § 183 SGG führt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 3 U 11/08

    Unfallversicherungsschutz bei der nichterforderlichen Mithilfe bei der Behandlung

    Daher können Unternehmer, die sich - wie hier - auf eine solche Haftungsbeschränkung berufen, am sozialgerichtlichen Verfahren nicht selbst als Versicherte oder Leistungsempfänger iS von § 183 S 1 SGG beteiligt sein (aA offenbar LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. September 2008 - L 31 U 467/08 - juris) .
  • LSG Thüringen, 26.01.2012 - L 1 U 389/08

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz -

    Für die Inanspruchnahme ist es ausreichend, wenn ein Dritter auf ihn übergegangene Ansprüche des Verletzten geltend macht (Ricke in Kasseler Kommentar § 109 SGB VII Rn. 3 und Urteil des Landessozialgerichts - LSG - Berlin-Brandenburg vom 24. September 2008, Az.: L 31 U 467/08, juris.de).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.08.2010 - L 2 U 2211/09
    Dieses Antragsrecht besteht auch dann, wenn wie hier nicht der Verletzte, sondern ein Dritter auf ihn übergegangene Ansprüche des Verletzten geltend macht (Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.09.2008 - L 31 U 467/08 über Juris).
  • LSG Hamburg, 24.03.2021 - L 2 U 41/18

    Aktiv-Legitimation des Kfz-Haftpflichtversicherers eines Versicherten zur

    Zwar hat die Beigeladene zu 1) die Klägerin nicht selbst in Anspruch genommen, aber in analoger Anwendung sind auch die Fälle zu erfassen, in denen nicht die geschädigte Person selbst, sondern Dritte auf sie übergegangene Ansprüche der geschädigten Person geltend machen, wie hier die Krankenkasse der Beigeladenen zu 1) hinsichtlich der auf sie nach § 116 SGB X übergegangenen Ansprüche der geschädigten Person (vgl. Kranig, in: Hauck/Noftz, SGB VII, Stand März 2020, § 109 SGB VII, Rn. 5a; vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. September 2008 - L 31 U 467/08, juris).
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