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   LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2008 - L 6 R 568/05   

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https://dejure.org/2008,16550
LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2008 - L 6 R 568/05 (https://dejure.org/2008,16550)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.09.2008 - L 6 R 568/05 (https://dejure.org/2008,16550)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. September 2008 - L 6 R 568/05 (https://dejure.org/2008,16550)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gleichstellung von Beitragszeiten nach Bundesrecht für die Beiträge zu einem System der gesetzlichen Rentenversicherung vor dessen Inkrafttreten; Anerkennung von Beitragszeiten aufgrund Glaubhaftmachung der Erzielung beitragspflichtigen Arbeitsentgelts oder ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des Bezugs von Übergangsgeld als rentenrechtliche Beitragszeit, Voraussetzungen der Gleichstellung nach § 248 Abs. 3 S. 1 SGB VI

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 21.11.2001 - B 8 KN 6/00 R

    Pflegezeiten im Beitrittsgebiet vor dem 1. 1. 1992 - rentenrechtliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2008 - L 6 R 568/05
    Insoweit ist in § 248 Abs. 3 Satz 1 SGB VI dieselbe Formulierung verwendet wie in § 55 Abs Satz 1 SGB VI, während eine § 55 Abs. 1 Satz 2 SGB VI entsprechende Regelung fehlt; es wird also ausnahmslos auf die tatsächliche Beitragszahlung abgestellt (BSG, Urteil vom 21. November 2001 - B 8 KN 6/00 R - SozR 3-2600 § 248 Nr. 9 Seite 57 unter Bezugnahme auf seine Urteile vom 24. Oktober 1996 - 4 RA 121/95 - SozR 3-2600 § 248 Nr. 1 und vom 27. Januar 1999 - B 4 RA 7/98 R - SozR 3-2600 § 248 Nr. 3 sowie verschiedene Kommentierungen zu § 248 SGB VI).
  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 55/99 R

    Zur Anerkennung von Zeiten des Vorruhestandsgeldbezuges im Beitrittsgebiet als

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2008 - L 6 R 568/05
    Die "Wirksamkeit" der Beitragszahlung im Beitrittsgebiet sei keine Voraussetzung des § 248 Abs. 3 SGB VI, ausreichend, aber auch erforderlich sei nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 16. November 2000 - B 4 RA 55/99 R - SozR 3-2600 § 248 Nr. 7) vielmehr, dass für Zeiten nach dem 08. Mai 1945 Geld mit der Leistungsbestimmung, eine Beitragsschuld zu erfüllen oder freiwillige Beiträge zu entrichten, zu einem System der gesetzlichen Rentenversicherung des Beitrittsgebietes tatsächlich gezahlt worden sei.
  • BSG, 24.10.1996 - 4 RA 121/95

    Planmäßige wissenschaftliche Aspirantur als rentenrechtliche Zeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2008 - L 6 R 568/05
    Insoweit ist in § 248 Abs. 3 Satz 1 SGB VI dieselbe Formulierung verwendet wie in § 55 Abs Satz 1 SGB VI, während eine § 55 Abs. 1 Satz 2 SGB VI entsprechende Regelung fehlt; es wird also ausnahmslos auf die tatsächliche Beitragszahlung abgestellt (BSG, Urteil vom 21. November 2001 - B 8 KN 6/00 R - SozR 3-2600 § 248 Nr. 9 Seite 57 unter Bezugnahme auf seine Urteile vom 24. Oktober 1996 - 4 RA 121/95 - SozR 3-2600 § 248 Nr. 1 und vom 27. Januar 1999 - B 4 RA 7/98 R - SozR 3-2600 § 248 Nr. 3 sowie verschiedene Kommentierungen zu § 248 SGB VI).
  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 7/98 R

    Wertermittlung - freiwilliger Beitrag - Berlin-Ost/DDR - Steigerungsbetrag -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2008 - L 6 R 568/05
    Insoweit ist in § 248 Abs. 3 Satz 1 SGB VI dieselbe Formulierung verwendet wie in § 55 Abs Satz 1 SGB VI, während eine § 55 Abs. 1 Satz 2 SGB VI entsprechende Regelung fehlt; es wird also ausnahmslos auf die tatsächliche Beitragszahlung abgestellt (BSG, Urteil vom 21. November 2001 - B 8 KN 6/00 R - SozR 3-2600 § 248 Nr. 9 Seite 57 unter Bezugnahme auf seine Urteile vom 24. Oktober 1996 - 4 RA 121/95 - SozR 3-2600 § 248 Nr. 1 und vom 27. Januar 1999 - B 4 RA 7/98 R - SozR 3-2600 § 248 Nr. 3 sowie verschiedene Kommentierungen zu § 248 SGB VI).
  • BSG, 16.06.1993 - 7 RAr 80/92

    Beitragspflicht - Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2008 - L 6 R 568/05
    Entsprechend bezog er mit dem Übergangsgeld eine - in der Anlage 1 Kapitel XIX Sachg A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 4 Satz 2 zum EV vorgesehene - Leistung, die nur darauf abzielte, ihm den Übergang in einen anderen Beruf zu erleichtern bzw ihn während der Suche nach einer neuen Erwerbsgrundlage und während deren Aufbaus wirtschaftlich zu sichern (vgl BSG, Urteil vom 08. Juli 1993 - 7 RAr 80/92 - juris Rdnr 21 unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
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