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   LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2010 - L 10 AS 2064/10 B PKH   

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https://dejure.org/2010,16553
LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2010 - L 10 AS 2064/10 B PKH (https://dejure.org/2010,16553)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.11.2010 - L 10 AS 2064/10 B PKH (https://dejure.org/2010,16553)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. November 2010 - L 10 AS 2064/10 B PKH (https://dejure.org/2010,16553)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 15.12.2009 - B 1 AS 1/08 KL

    Schadensersatzanspruch des Bundes gegen das Land Berlin - Zuständigkeit des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2010 - L 10 AS 2064/10
    9 In einem solchen Falle, in dem möglicherweise selbst die Einholung eines Sachverständigengutachtens - wie vom Kläger angeregt (vgl Schriftsatz vom 21. Mai 2010, Bl 18 GA/Seite 4 des Schriftsatzes) - keine eindeutige Klärung verspricht und zudem dessen Einholung - auch angesichts der Höhe des erhobenen Anspruchs - einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten könnte (Rechtsgedanke des § 287 Abs. 2 ZPO; vgl BSG, Urteil vom 15. Dezember 2009 - B 1 AS 1/08 KL, juris RdNr 41ff), darf sich das Gericht jedenfalls nicht - wie es das im angefochten Beschluss zumindest sinngemäß getan hat - auf die Regeln der objektiven Beweislast berufen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2007 - L 10 B 217/07

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Bagatellstreitigkeiten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2010 - L 10 AS 2064/10
    Der Senat hat bereits zu der bis zum 31. März 2008 geltenden Gesetzeslage die Auffassung vertreten, dass im PKH-Verfahren unabhängig vom Wert der Beschwer in der Hauptsache die Beschwerde zulässig ist (vgl ausführlich: Beschluss des Senats vom 14. Mai 2007 - L 10 B 217/07 AS PKH, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2010 - L 10 AS 664/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende; Prozesskostenhilfe; einstweiliger

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2010 - L 10 AS 2064/10
    Hieran hält er - auch und gerade - nach der umfangreichen Änderung des § 172 SGG zum 01. April 2008 und unter Berücksichtigung des Gesetzgebungsprozesses fest (vgl Beschluss des Senats vom 14. Juni 2010 - L 10 AS 664/10 B PKH, juris RdNr 4 mwN).
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2010 - L 10 AS 2064/10
    Die danach vorgesehene, am Einzelfall orientierte Angemessenheitsprüfung für die Heizkosten, für die auf die Kosten für die gesamte Heizperiode abzustellen sein dürfte, hat getrennt von der Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten zu erfolgen (BSG, Urteil vom 02. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R, juris = SozR 4-4200 § 22 Nr. 23, jeweils RdNr 18f), wobei wie bei den Aufwendungen für die Unterkunft ein konkret-individueller Maßstab anzulegen ist und - entgegen der Auffassung der Beklagten - eine Pauschalierung der Leistungen für die Heizung, die nur auf Grundlage einer Verordnung nach § 27 Nr. 1 SGB II möglich wäre, nicht zulässig ist (BSG, Beschluss vom 16. Mai 2007 - B 7b AS 40/06 R, juris = SozR 4-4200 § 22 Nr. 4, jeweils RdNr 9f).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 10 M 8.10

    Prozesskostenhilfe; keine PKH für PKH-Beschwerde; PKH-Beschwerde nur gegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2010 - L 10 AS 2064/10
    Was die Bestimmung des Zeitpunkts angeht, ab dem die PKH bewilligt wird, bleibt die nicht vom PKH-Antragsteller beeinflussbare Zeit, bis die notwendigen Ermittlungen abgeschlossen sind und der Gegner gehört wurde, außer Betracht (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08. Oktober 2008 - L 19 B 11/08 AL, juris RdNr 17 und Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juni 2010 - OVG 10 M 8.10, juris RdNr 9f mwN).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2010 - L 10 AS 2064/10
    Für die Annahme hinreichender Erfolgsaussicht reicht die "reale Chance zum Obsiegen" aus, nicht hingegen eine "nur entfernte Erfolgschance" (vgl Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88, juris RdNr 26 = BVerfGE 81, 347, 357f).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 6/06 R

    Arbeitslosengeld II - Staffelung bzw Höhe der Regelleistung - allein stehende

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2010 - L 10 AS 2064/10
    Dem 1957 geborenen und gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) allein für seine Person "eine Bedarfsgemeinschaft" bildende (dazu BSG SozR 4-4200 § 20 Nr. 2, RdNr 18 mwN) Kläger, der seit dem 2006 alleine eine - ausweislich des Mietvertrages vom 2006 (Bl 42ff der Verwaltungsakte ) - 50 qm große, im Hochparterre gelegene Zweizimmerwohnung unter der im Rubrum genannten Adresse bewohnt, die durch Kohle- bzw Holzöfen beheizt wird und für die er einen monatlichen Mietzins von 230, 00 EUR (Nettokaltmiete 180, 00 EUR und kalte Betriebskostenvorauszahlung 50, 00 EUR) zu entrichten hat, ist PKH unter Beiordnung seines im Tenor bezeichneten Prozessbevollmächtigten (§ 73a Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 121 Abs. 2 1. Alt Zivilprozessordnung ) zu gewähren.
  • BSG, 28.05.2003 - B 3 P 6/02 R

    Pflegeversicherung - richterliche Schätzung des Hilfebedarfs - Begleitung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2010 - L 10 AS 2064/10
    Vielmehr ist es - sofern es von der Einholung eines Gutachtens absehen will - jedenfalls verpflichtet, eine Schätzung nach § 287 Abs. 1 ZPO iVm § 202 SGG vorzunehmen (vgl zur grds Anwendbarkeit des § 287 ZPO im sozialgerichtlichen Verfahren zB BSG, Urteil vom 28. Mai 2003 - B 3 P 6/02 R, juris RdNr 14 = SozR 4-3300 § 15 Nr. 1 RdNr 12, jeweils mwN).
  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 62/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2010 - L 10 AS 2064/10
    Ein gesonderter Antrag auf Deckung dieses Bedarfs ist nicht erforderlich (vgl BSG, Urteil vom 22. März 2010 - B 4 AS 62/09 R, juris RdNr 13f mwN).
  • BSG, 26.05.2010 - B 4 AS 7/10 B

    Arbeitslosengeld II - Haushaltsenergie als Bestandteil der Regelleistung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2010 - L 10 AS 2064/10
    Die Übernahme von Stromkosten als (weitere) Aufwendungen für Unterkunft und Heizung iS des § 22 Abs. 1 Satz1 bzw Satz 3 SGB II ist möglich, sofern sie für das Beheizen der Wohnung aufzubringen sind (vgl BSG, Beschluss vom 26. Mai 2010 - B 4 AS 7/10 B, juris RdNr 8 aE mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2008 - L 19 B 11/08

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe, rückwirkende Gewährung

  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10

    Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BSG, 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial

  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 54/07 R

    Arbeitslosengeld II - Schonvermögen - selbst genutztes Hausgrundstück -

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2014 - L 10 AS 1764/13

    Prozesskostenhilfe - Schülerbeförderung - Entfernung

    Der Kläger hat einen Anspruch auf Gewährung von PKH unter Beiordnung des im Tenor bezeichneten Rechtsanwalts, weil er nach seinen derzeitigen - hier mit Blick auf § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 127 Abs. 1 Satz 3 Zivilprozessordnung (ZPO) nicht näher darzulegenden - persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten der Klage auch nur teilweise oder in Raten aufzubringen (§ 73a Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 115 ZPO), der Klage eine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 73a Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO) zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife (vgl zu diesem Begriff Beschluss des Senats vom 24. November 2010 - L 10 AS 2064/10 B PKH, juris RdNr 4 mwN), jedenfalls zum Teil nicht abgesprochen werden kann und die Beiordnung des bezeichneten Rechtsanwalts erforderlich erscheint (§ 73a Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 121 Abs. 2 1. Alt ZPO).

    Denn die Bewilligung von PKH unter Beiordnung des bezeichneten Rechtsanwalts kommt für den Zeitraum vor dem 31. Oktober 2012 nicht in Betracht, weil erst am 31. Oktober 2012 (Schriftsatz vom 29. Oktober 2012) die Bewilligungsreife des PKH-Antrags (zum Begriff der Bewilligungsreife Beschluss des Senats vom 24. November 2010 - L 10 AS 2064/10 B PKH, juris RdNr 4 mwN) eingetreten ist.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2013 - L 10 AS 2917/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Verletzung des Anspruchs auf

    Die Antragsteller sind nach ihren derzeitigen - hier mit Blick auf § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 127 Abs. 1 Satz 3 Zivilprozessordnung (ZPO) nicht näher darzulegenden - persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage, die Kosten des Beschwerdeverfahrens in der Sache auch nur teilweise oder in Raten aufzubringen (§ 73a Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 115 ZPO) und ihrem Eilantrag konnte zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife (vgl zum Begriff: Beschluss des mit des Senats vom 24. November 2010 - L 10 AS 2064/10 B PKH, juris RdNr 4 mwN), die hier am 18. November 2013 eingetreten ist, jedenfalls teilweise eine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 73a Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 114 Satz 1 ZPO) nicht abgesprochen werden.

    Eine Bewilligung von PKH unter Beiordnung des Prozessbevollmächtigten der Antragsteller für den Zeitraum vor dem 18. November 2013 kommt jedoch nicht in Betracht, weil ein bewilligungsreifer Antrag (vgl zum Begriff: Beschluss des Senats vom 24. November 2010 - L 10 AS 2064/10 B PKH, juris RdNr 4 mwN) erst mit Eingang des ausgefüllten amtlichen Vordrucks nebst den nötigen Belegen (§ 73a Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 117 Abs. 3 ZPO) beim SG - hier am 18. November 2013 - vorlag.

  • SG Hildesheim, 08.09.2011 - S 54 AS 1404/11

    Es besteht Anspruch auf Nachbewilligung von Leistungen zur Deckung des

    Von dem e.g. Jahresverbrauch der Antragsteller i.H.v. 11.542 kWh (siehe Seite 2 Feld 1 der Rechnung der N. vom 29. Juni 2011) zieht die Kammer im Wege richterlicher Überzeugungsbildung gemäß § 202 SGG i.V.m. § 287 Abs. 2 ZPO (zur Anwendbarkeit bei Schätzung des Betriebsstromverbrauchs von Heizungsanlagen vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. März 2011 - L 12 AS 2404/08 -, zit. nach juris Rn. 22; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. November 2010 - L 10 AS 2064/10 B PKH -, info also 2011, S. 30 (31)) einen Wert von 2.700 kWh für Haushaltsenergie ab, die die Antragsteller aus der vom Antragsgegner gewährten Regelleistung zu bestreiten haben.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2017 - L 10 AS 2593/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der Beschwerde gegen die Ablehnung von

    Ansonsten hat die wiederholte Antragstellung zur Konsequenz, dass PKH unter Beiordnung eines Rechtsanwalts erst ab dem Eintritt der Bewilligungsreife (vgl zum Begriff: Beschluss des Senats vom 24. November 2010 - L 10 AS 2064/10 B PKH, juris RdNr 4 mwN) zu gewähren ist.
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