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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2006 - L 23 B 1090/05 SO PKH   

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https://dejure.org/2006,19757
LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2006 - L 23 B 1090/05 SO PKH (https://dejure.org/2006,19757)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.01.2006 - L 23 B 1090/05 SO PKH (https://dejure.org/2006,19757)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - L 23 B 1090/05 SO PKH (https://dejure.org/2006,19757)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstellung von Sozialhilfeleistungen und Verweisung auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes im Widerspruchsverfahren im Rahmen eines Streites um das Vorliegen der Erwerbsfähigkeit; Erforderlichkeit einer Beiordnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 14.87

    Sozialhilfe - Anspruch auf Sozialhlife - Rücknahme

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2006 - L 23 B 1090/05
    Die Leistungen nach dem SGB XII sind in der Regel keine rentengleichen Dauerleistungen (vergl. zu den Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz: BVerwG, Urteil v. 26.09.1991, Az.: 5 C 14/87, BVerwGE 89, 81-87), so dass mit der Ablehnung einer Weitergewährung auch nicht in einen bereits zuerkannten Leistungsanspruch eingegriffen wird, kein "Entziehungsbescheid" zu ergehen hat, sondern ein Ablehnungsbescheid.
  • BVerfG, 30.10.1991 - 1 BvR 1386/91

    Überspannung der Anforderungen an die Erfolgsaussicht eines Rechtsschutzbegehrens

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2006 - L 23 B 1090/05
    An die Prüfung der Erfolgsaussichten dürfen keine überspannten Anforderungen gestellt werden (Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 30. Oktober 1991, Az.: 1 BvR 1386/91, NJW 1992, 889).
  • BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01

    Verletzung der Garantie des effektiven sozialen Rechtsschutzes und des Prinzips

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2006 - L 23 B 1090/05
    Die Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im sozialgerichtlichen Verfahren kann nicht mit dem Hinweis auf den Amtsermittlungsgrundsatz nach § 103 SGG verneint werden, weil die Aufklärungs- und Beratungspflicht des Anwalts über die Reichweite der Amtsermittlungspflicht des Richters hinausgeht (BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2001, Az.: 1 BvR 391/01, Breith. 2002, 486 - 488).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2006 - L 23 B 1090/05
    Eine Vorwegnahme der Entscheidung der Hauptsache (hier eine Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren) erfolgt im Rahmen der Prüfung der Erfolgswahrscheinlichkeit im Prozesskostenhilfeverfahren nicht (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13. März 1990, Az.: 2 BvR 94/88, NJW 1991, 413).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2006 - L 20 B 65/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die Antragsteller haben zur weiteren Begründung Bezug genommen auf einen Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 25.01.2006 (L 23 B 1090/05 SO PKH), wonach für die Beurteilung der Erfolgsaussichten maßgeblich der Zeitpunkt des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2006 - L 5 B 678/06

    Prozesskostenhilfe - Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts

    8 Ausgehend von diesen Grundsätzen dürfen zur Überzeugung des Senats bei der Beurteilung der "Erforderlichkeit" im Sinne von § 73 a SGG in Verbindung mit § 121 Abs. 2 ZPO - ebenso wie bei Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage, § 73a SGG in Verbindung mit § 114 ZPO - keine überspannten Anforderungen gestellt werden (ebenso: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Januar 2006, L 23 B 1090/05 SO PKH).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2009 - L 20 B 165/08

    Sozialhilfe

    Unter Berücksichtigung des aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz, der in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegt ist und für die Rechtsschutzgewährung in Art. 19 Abs. 4 GG besonderen Ausdruck findet, Gebots einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. zur ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts etwa BVerfGE 78, 104 (117 f.); 81, 347 (357); st.Rspr.) dürfen auch die Anforderungen an die Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht überspannt werden (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.01.2006 - L 23 B 1090/05 SO PKH).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.03.2006 - L 15 B 51/06

    Gewährung von Prozesskostenhilfe in einem gerichtskostenfreien Verfahren;

    Hierauf wurde die Kammer bereits mehrfach durch Beschlüsse des erkennenden Senats u.a. vom 01. März 2005 - L 15 B 7/05 SO - ( unter ausführlicher Zitierung der einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Februar 1997 - 1 BvR 1440/96 -, NJW 1997, 2103 und vom 18. Dezember 2001 - 1 BvR 391/01 -, Breithaupt 2002, 486) sowie vom 1. März 2006 - L 15 B 1082/05 SO PKH - hingewiesen, des Weiteren auch vom 23. Senat des LSG Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 25. Januar 2006 - L 23 B 1090/05 SO PKH - (vgl. weiter Bayerisches LSG, Beschluss vom 23. Juli 2004 - L 18 B 305/04 SB PKH -, Breithaupt 2005, 254; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Oktober 2001 - L 3 B 8/01 RI -, zitiert nach Juris).
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