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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - L 33 R 1038/14   

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https://dejure.org/2017,9217
LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - L 33 R 1038/14 (https://dejure.org/2017,9217)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.01.2017 - L 33 R 1038/14 (https://dejure.org/2017,9217)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - L 33 R 1038/14 (https://dejure.org/2017,9217)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 46 Abs 2 S 1 SGB 6, § 46 Abs 2a SGB 6
    Rente wegen Todes - Witwenrente - Vermutung Versorgungsrente - kurze Ehedauer - schwere Erkrankung - konsequente Verwirklichung einer bereits vor Erlangung der Kenntnis von einer lebensbedrohenden Erkrankung bestehenden Heiratsabsicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 46 Abs. 2 S. 1; SGB VI § 46 Abs. 2a
    Witwenrente

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • LSG Hessen, 16.11.2011 - L 5 R 320/10

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - L 33 R 1038/14
    Zu beachten ist insoweit, dass allein die Darlegung allgemeiner Gesichtspunkte, wie sie in mehr oder weniger starker Ausprägung nahezu bei jeder Eheschließung eine Rolle spielen können, für sich genommen noch nicht die Annahme "besonderer Umstände" i.S.d. § 46 Abs. 2a SGB VI rechtfertigt (vgl. Hessisches LSG, Urteile vom 17. November 2006 - L 5 R 19/06 - sowie vom 16. November 2011 - L 5 R 320/10 - in juris).

    Ebenso wenig reichen allein der Wunsch, nicht mehr allein zu sein, die Absicht, eine Lebensgemeinschaft auf Dauer zu begründen, das Bedürfnis, sich zum Ehepartner zu bekennen, die Anmietung einer entsprechenden Wohnung oder vergleichbare Gründe für die Annahme "besonderer Umstände" aus (vgl. Urteil des Hessischen LSG vom 16. November 2011 - L 5 R 320/10 - a.a.O., Urteil des Bayerischen LSG vom 25. Januar 1972 - L 8 V 202/71 - zu § 38 Abs. 2 BVG - LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 17. Mai 2006 - L 17 R 2024/05 -, vom 22. Mai 2008 - L 21 R 39/05 - und vom 17. Juli 2008 - L 8 R 583/08 - jeweils in juris).

    Soweit als tatsächlicher Umstand in der Rechtsprechung die Dauer und Ausgestaltung einer vor der Eheschließung bestandenen eheähnlichen Beziehung diskutiert werden (vgl. BSG, Beschluss vom 02. Februar 2002 - B 2 U 379/00 B - juris; Urteil des Bayerischen LSG vom 20. Februar 2013 - L 1 R 304/11 - in juris; Urteile des Hessischen LSG vom 16. November 2011 - L 5 R 320/10 - in juris und vom 24. September 2010 - L 5 R 396/09 - Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 16. Oktober 2012 - L 11 R 392/11 - in juris), weisen weder die Dauer noch die Ausgestaltung des Zusammenlebens der Klägerin mit dem Versicherten Besonderheiten auf, die als Indiz für (oder auch gegen) eine Versorgungsehe herhalten könnten.

  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.2012 - L 11 R 392/11

    Rente wegen Todes - Witwenrente - Bestätigung der widerlegbaren Vermutung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - L 33 R 1038/14
    Soweit als tatsächlicher Umstand in der Rechtsprechung die Dauer und Ausgestaltung einer vor der Eheschließung bestandenen eheähnlichen Beziehung diskutiert werden (vgl. BSG, Beschluss vom 02. Februar 2002 - B 2 U 379/00 B - juris; Urteil des Bayerischen LSG vom 20. Februar 2013 - L 1 R 304/11 - in juris; Urteile des Hessischen LSG vom 16. November 2011 - L 5 R 320/10 - in juris und vom 24. September 2010 - L 5 R 396/09 - Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 16. Oktober 2012 - L 11 R 392/11 - in juris), weisen weder die Dauer noch die Ausgestaltung des Zusammenlebens der Klägerin mit dem Versicherten Besonderheiten auf, die als Indiz für (oder auch gegen) eine Versorgungsehe herhalten könnten.

    Allerdings sind etwaige Hochzeitsplanungen nur dann geeignet, die Vermutung der Versorgungsehe zu widerlegen, wenn sie hinreichend konkret waren und sich als konsequente Verwirklichung einer schon vor Bekanntwerden der Erkrankung gefassten Heiratsabsicht darstellen (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. August 2015 - L 18 KN 104/14 - juris Rn. 34 m.w.N., vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Oktober 2012 - L 11 R 392/11 - a.a.O.; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03. Dezember 2013 - L 18 KN 29/13 - juris).

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - L 33 R 1038/14
    Dabei sind die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe in ihrer Gesamtbetrachtung auch dann noch als zumindest gleichwertig anzusehen, wenn nachweislich für einen der Ehegatten der Versorgungsgedanke bei der Eheschließung keine Rolle gespielt hat (vgl. das Urteil des BSG vom 05. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - a.a.O.; BSG SozR Nr. 2 zu § 594 RVO; BSG SozR 3100 § 38 Nr. 5; Gürtner in Kasseler Kommentar, § 46 SGB VI Randnr. 46c, Stand: Dezember 2011; Dopheide/Haas/Wagner, Informationen der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern 2006, 257, 261) .

    Dementsprechend steigt mit dem Grad der Lebensbedrohlichkeit einer Krankheit und dem Grad der Offenkundigkeit zugleich der Grad des Zweifels am Vorliegen der vom hinterbliebenen Ehegatten zur Widerlegung der gesetzlichen Vermutung angeführten und zu beweisenden besonderen Umstände (vgl. das Urteil des BSG vom 05. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - a.a.O.).

  • LSG Hessen, 30.11.2007 - L 5 R 133/07

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - L 33 R 1038/14
    Sofern im Hinblick auf etwaige Vorsorgedispositionen in der Rechtsprechung davon ausgegangen wird, dass im zeitlichen Vorfeld der Eheschließung getroffene die gesetzliche Vermutung bekräftigten (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 30. November 2007 - L 5 R 133/07 - in juris), umgekehrt aber schon eine Vielzahl von Jahren vor der Eheschließung getroffene (z. B. wechselseitige testamentarische Einsetzung, der Abschluss von Lebensversicherungen und die Aufteilung von Grundbesitz) eher als ein mitzuberücksichtigendes Indiz gegen eine überwiegende Versorgungsabsicht anzusehen sind (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 22. Februar 2007 - L 16 R 610/06 - und vom 20. März 2007 - L 16 R 1110/05 -, veröffentlicht in www.sozialgerichtsbarkeit.de), zeigt sich erneut, dass es auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalles ankommt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2015 - L 18 KN 104/14

    Prüfung eines Anspruchs auf große Witwenrente bei unterjähriger Ehedauer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - L 33 R 1038/14
    Allerdings sind etwaige Hochzeitsplanungen nur dann geeignet, die Vermutung der Versorgungsehe zu widerlegen, wenn sie hinreichend konkret waren und sich als konsequente Verwirklichung einer schon vor Bekanntwerden der Erkrankung gefassten Heiratsabsicht darstellen (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. August 2015 - L 18 KN 104/14 - juris Rn. 34 m.w.N., vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Oktober 2012 - L 11 R 392/11 - a.a.O.; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03. Dezember 2013 - L 18 KN 29/13 - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2013 - L 18 KN 29/13
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - L 33 R 1038/14
    Allerdings sind etwaige Hochzeitsplanungen nur dann geeignet, die Vermutung der Versorgungsehe zu widerlegen, wenn sie hinreichend konkret waren und sich als konsequente Verwirklichung einer schon vor Bekanntwerden der Erkrankung gefassten Heiratsabsicht darstellen (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. August 2015 - L 18 KN 104/14 - juris Rn. 34 m.w.N., vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Oktober 2012 - L 11 R 392/11 - a.a.O.; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03. Dezember 2013 - L 18 KN 29/13 - juris).
  • LSG Bayern, 28.03.2007 - L 16 R 610/06

    Voraussetzungen der Gewährung von Erwerbsminderungsrente; Erforderliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - L 33 R 1038/14
    Sofern im Hinblick auf etwaige Vorsorgedispositionen in der Rechtsprechung davon ausgegangen wird, dass im zeitlichen Vorfeld der Eheschließung getroffene die gesetzliche Vermutung bekräftigten (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 30. November 2007 - L 5 R 133/07 - in juris), umgekehrt aber schon eine Vielzahl von Jahren vor der Eheschließung getroffene (z. B. wechselseitige testamentarische Einsetzung, der Abschluss von Lebensversicherungen und die Aufteilung von Grundbesitz) eher als ein mitzuberücksichtigendes Indiz gegen eine überwiegende Versorgungsabsicht anzusehen sind (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 22. Februar 2007 - L 16 R 610/06 - und vom 20. März 2007 - L 16 R 1110/05 -, veröffentlicht in www.sozialgerichtsbarkeit.de), zeigt sich erneut, dass es auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalles ankommt.
  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 53/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - L 33 R 1038/14
    Sie verstößt nicht gegen den allgemeinen oder einen speziellen Gleichheitssatz des Art. 3 Grundgesetz (GG), auch nicht in Verbindung mit dem durch Art. 6 Abs. 1 GG gewährleisteten Schutz der Ehe (vgl. hierzu das Urteil des BSG vom 05. Mai 2009 - B 13 R 53/08 R - in juris).
  • LSG Hessen, 17.11.2006 - L 5 R 19/06
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - L 33 R 1038/14
    Zu beachten ist insoweit, dass allein die Darlegung allgemeiner Gesichtspunkte, wie sie in mehr oder weniger starker Ausprägung nahezu bei jeder Eheschließung eine Rolle spielen können, für sich genommen noch nicht die Annahme "besonderer Umstände" i.S.d. § 46 Abs. 2a SGB VI rechtfertigt (vgl. Hessisches LSG, Urteile vom 17. November 2006 - L 5 R 19/06 - sowie vom 16. November 2011 - L 5 R 320/10 - in juris).
  • BSG, 02.02.2001 - B 2 U 379/00 B

    Anspruch auf Witwenrente aus der Unfallversicherung bei vorher bestandener

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - L 33 R 1038/14
    Soweit als tatsächlicher Umstand in der Rechtsprechung die Dauer und Ausgestaltung einer vor der Eheschließung bestandenen eheähnlichen Beziehung diskutiert werden (vgl. BSG, Beschluss vom 02. Februar 2002 - B 2 U 379/00 B - juris; Urteil des Bayerischen LSG vom 20. Februar 2013 - L 1 R 304/11 - in juris; Urteile des Hessischen LSG vom 16. November 2011 - L 5 R 320/10 - in juris und vom 24. September 2010 - L 5 R 396/09 - Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 16. Oktober 2012 - L 11 R 392/11 - in juris), weisen weder die Dauer noch die Ausgestaltung des Zusammenlebens der Klägerin mit dem Versicherten Besonderheiten auf, die als Indiz für (oder auch gegen) eine Versorgungsehe herhalten könnten.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.05.2006 - L 17 R 2024/05

    Kein Anspruch auf Witwenrente bei Versorgungsehe

  • BSG, 01.10.2009 - B 5 R 396/09 B
  • LSG Bayern, 20.02.2013 - L 1 R 304/11

    Ein besonderer, gegen eine Versorgungsehe sprechender Umstand liegt nicht darin,

  • Drs-Bund, 14.11.2000 - BT-Drs 14/4595
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2008 - L 21 R 39/05

    Versorgungsehe; Anforderungen an die Widerlegbarkeit der gesetzlichen Vermutung

  • LSG Bayern, 19.11.2014 - L 19 R 1053/12

    Hinterbliebenenversorgung, Versorgungsehe

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.07.2008 - L 8 R 583/08

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2021 - L 3 R 379/17

    Ausschluss des Anspruchs auf Witwerrente bei "Versorgungsehe" - objektives

    Das gleiche würde gelten, wenn der Eheschließung innerhalb eines angemessenen Zeitraums besondere Umstände objektiv entgegengestanden hätten (vgl. Urteile des LSG Nordrhein-Westfalen vom 25. August 2015 - L 18 KN 104/14 -, Rn. 34 m. w. N., und vom 03. Dezember 2013 - L 18 KN 29/13 -, Rn. 40; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Oktober 2012 - L 11 R 392/11 -, Rn. 27; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Januar 2017 - L 33 R 1038/14 -, Rn. 42, jeweils in Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2018 - L 3 R 16/19
    Allerdings sind etwaige Hochzeitsplanungen nur dann geeignet, die Vermutung der Versorgungsehe zu widerlegen, wenn sie hinreichend konkret waren und sich als konsequente Verwirklichung einer schon vor Bekanntwerden der Erkrankung gefassten Heiratsabsicht darstellen (vgl. Urteile des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) vom 25. August 2015 - L 18 KN 104/14 -, juris Rn. 34 m.w.N., und vom 03. Dezember 2013 - L 18 KN 29/13 -, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Oktober 2012 - L 11 R 392/11 -, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Januar 2017 - L 33 R 1038/14 -, juris Rn. 42).
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