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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2018 - L 15 SO 342/14   

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https://dejure.org/2018,15099
LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2018 - L 15 SO 342/14 (https://dejure.org/2018,15099)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.04.2018 - L 15 SO 342/14 (https://dejure.org/2018,15099)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. April 2018 - L 15 SO 342/14 (https://dejure.org/2018,15099)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 67 SGB 12, § 68 SGB 12, § 72 BSHG, § 1 BSHG§72DV 2001, § 2 BSHG§72DV 2001
    Besondere soziale Schwierigkeiten - Krisensituation - interner Vorrang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten; Tatbestandsmerkmal der besonderen Lebensverhältnisse; Beeinträchtigung der Interaktion mit dem sozialen Umfeld; Einschränkung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB XII § 67 S. 1; VO-HBS § 1 Abs. 2 S. 1
    Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 190/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2018 - L 15 SO 342/14
    Zwar können die Hilfen nach §§ 67, 68 SGB XII schwierige Konkurrenzfragen zu anderen Leistungen aufwerfen (s. etwa BSG, Urteil vom 23. Mai 2012 - B 14 AS 190/11 R -, SozR 4-2600 § 36a Nr. 2 zu Leistungen für den Aufenthalt im Frauenhaus).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - L 15 SO 254/08

    Stationäre Leistungen - Vergütung des Leistungserbringers - Heimvertrag

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2018 - L 15 SO 342/14
    Dies sei aber auch nicht erforderlich (Hinweis auf ein Urteil des Senats vom 28. Juni 2012 - L 15 SO 254/08).
  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 24/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - Bestellung eines besonderen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2018 - L 15 SO 342/14
    Es muss sich insoweit um soziale Schwierigkeiten handeln, die typischerweise mit besonderen Lebensverhältnissen einhergehen und die über solche sozialen Schwierigkeiten hinausgehen, die bereits für die Inanspruchnahme anderer Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII vorausgesetzt werden (s. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 8 SO 24/12 R -, SozR 4-3500 § 67 Nr. 1).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2008 - L 15 B 292/07

    Sozialhilfe - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2018 - L 15 SO 342/14
    Zuständigkeitsfragen sollen im Interesse einer schnellen und effektiven Hilfe für den Bedürftigen zurücktreten und in das Erstattungsverfahren verlagert werden, welches kraft ausdrücklicher Anordnung auch im Verhältnis verschiedener Träger der Sozialhilfe nach dem SGB XII in Betracht kommt (s. bereits den Beschluss des Senats vom 14. Februar 2008 - L 15 B 292/07 SO ER; ausführlich zur Wirkung des "internen Vorrangs" Roscher in LPK-SGB XII, 10. Aufl. 2015, § 67 Rn 28ff).
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