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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2014 - L 31 AS 800/14 B ER, L 31 AS 801/14 B PKH   

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https://dejure.org/2014,28547
LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2014 - L 31 AS 800/14 B ER, L 31 AS 801/14 B PKH (https://dejure.org/2014,28547)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.06.2014 - L 31 AS 800/14 B ER, L 31 AS 801/14 B PKH (https://dejure.org/2014,28547)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - L 31 AS 800/14 B ER, L 31 AS 801/14 B PKH (https://dejure.org/2014,28547)
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Wird zitiert von ... (4)

  • SG Nordhausen, 28.01.2015 - S 17 AS 2855/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Beantragung einer

    § 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II lenke das dem Leistungsträger zustehende Ermessen in der Weise, dass er die Aufforderung zur Rentenantragstellung als Regel festlegt (vgl LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Juni 2014 - L 31 AS 800/14 B ER, juris RdNr 24 aE m.w.N).

    Zudem sei die vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente regelmäßig mit Abschlägen verbunden, was ebenfalls zu berücksichtigen sei (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Juni 2014 - L 31 AS 800/14 B ER ).

    Dahinstehen kann daher insoweit, ob der durch einen Rentenbezug der Zugang zu Eingliederungsleistungen wie offenbar von LSG Berlin- Brandenburg vorausgesetzt (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Juni 2014 - L 31 AS 800/14 B ER) rechtlich ausgeschlossen oder tatsächlich erheblich erschwert wird.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.11.2014 - L 10 AS 2254/14

    Aufforderung - Rentenantrag - vorzeitige Altersrente - Abschläge -

    § 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II lenkt das dem Leistungsträger zustehende Ermessen in der Weise, dass er die Aufforderung zur Rentenantragstellung als Regel festlegt (vgl LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Juni 2014 - L 31 AS 800/14 B ER, juris RdNr 24 aE mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2015 - L 15 AS 85/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Beantragung einer

    Dabei ist die von dem Grundsicherungsträger zu treffende Entscheidung - wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluss vom 29.04.2015 - L 15 AS 63/15 B ER; so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 25.06.2014 - L 31 AS 800/14 B ER - Rn. 24 und vom 18.11.2014 - L 10 AS 2254/14 B ER - Rn. 16; Sächsisches LSG, Beschluss vom 19.02.2015 - L 8 AS 1232/14 ER - Rn. 29; Thüringer LSG a. a. O. Rn. 21) - in dem Sinne vorgezeichnet, dass im Regelfall die Inanspruchnahme der vorzeitigen Altersrente verlangt werden muss (sog. intendiertes Ermessen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2016 - L 15 AS 160/16
    Soweit in der Rechtsprechung erwogen worden ist, dass auch in der Unbilligkeitsverordnung ungenannte Gründe zur Unbilligkeit einer vorgezogenen Rentenantragstellung führen können und zu diesen Gründen auch die fortbestehende, bei Bezug einer ungekürzten Altersrente vermeidbare Bedürftigkeit nach dem SGB II gehört kann (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Juni 2014, Az. L 31 AS 800/14 B ER u.a.), ist solchen Überlegungen die Grundlage entzogen, nachdem in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) geklärt ist, dass die Unbilligkeitsverordnung hinsichtlich der in ihr aufgeführten Tatbestände abschließenden Charakter hat (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 19. August 2015, Az. B 14 AS 1/15 R).
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