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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2020 - L 1 BA 87/18   

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https://dejure.org/2020,27230
LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2020 - L 1 BA 87/18 (https://dejure.org/2020,27230)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.06.2020 - L 1 BA 87/18 (https://dejure.org/2020,27230)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Juni 2020 - L 1 BA 87/18 (https://dejure.org/2020,27230)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2020 - L 1 BA 87/18
    Gleichwohl bleibt eine Dienstleistung fremdbestimmt und somit als funktionsgerecht dienende Teilhabe Gegenstand einer Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne, wenn sie ihr Gepräge von der fremden Ordnung des Betriebs erhält, in dessen Dienst die Arbeit verrichtet wird (Urteil des BSG vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R -, zitiert nach juris RdNr. 29).

    Ob eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit vorliegt, richtet sich danach, welche der genannten Merkmale bei Betrachtung des Gesamtbildes der Verhältnisse überwiegen (Urteile des BSG vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - Urteil vom 12. November 2015 - B 12 KR 10/14 R - Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R -, zitiert nach juris RdNr 14).

    Insbesondere kann eine sozialversicherungsrechtlich erhebliche Beschäftigung auch dann vorliegen, wenn kein Arbeitsvertrag im arbeitsrechtlichen Sinne geschlossen worden ist (Urteil des BSG vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R -, zitiert nach juris RdNr. 19).

  • BSG, 26.02.2019 - B 12 R 8/18 R

    Keine Ermächtigung zur Elementenfeststellung des Vorliegens einer abhängigen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2020 - L 1 BA 87/18
    Diese Einordnung der Tätigkeit des Klägers zu 2) folgt auch daraus, dass für die Tätigkeiten von sogenannten Honorarpflegekräften in der ambulanten Pflege und in der stationären Pflege im Wesentlichen keine abweichenden Maßstäbe (vgl. Urteil des BSG vom 7. Juni 2019 -B 12 R 8/18 R -, zitiert nach juris) gelten.

    Zugleich schwächt es die potentielle Bedeutung ab, wenn wegen eines erheblichen Ungleichgewichts der Verhandlungspositionen nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden kann, dass alle Vertragsparteien in gleicher Weise die Möglichkeit hatten, ihre Wünsche bezüglich der Ausgestaltung des sozialversicherungsrechtlichen Status durchzusetzen (vgl. Urteil des BSG vom 7. Juni 2019 - B 12 R 8/18 R -, zitiert nach juris RdNr. 35).

  • LSG Hamburg, 24.09.2019 - L 3 R 14/18
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2020 - L 1 BA 87/18
    Auch bei ambulanten Pflegeeinrichtungen ist aufgrund der regulatorischen Vorgaben im Regelfall die Eingliederung aller eingesetzten Pflegekräfte in die Organisations- und Weisungsstruktur der Pflegedienstes gegeben (vgl. Urteil Senats vom 27. Mai 2020 - L 1 KR 333/19 WA - und Urteil des LSG Hamburg vom 24. September 2019 - L 3 R 14/18 -, zitiert nach juris, RdNr. 54ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2020 - L 1 KR 333/19

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Abgrenzung der abhängigen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2020 - L 1 BA 87/18
    Auch bei ambulanten Pflegeeinrichtungen ist aufgrund der regulatorischen Vorgaben im Regelfall die Eingliederung aller eingesetzten Pflegekräfte in die Organisations- und Weisungsstruktur der Pflegedienstes gegeben (vgl. Urteil Senats vom 27. Mai 2020 - L 1 KR 333/19 WA - und Urteil des LSG Hamburg vom 24. September 2019 - L 3 R 14/18 -, zitiert nach juris, RdNr. 54ff.).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2020 - L 1 BA 87/18
    Ob eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit vorliegt, richtet sich danach, welche der genannten Merkmale bei Betrachtung des Gesamtbildes der Verhältnisse überwiegen (Urteile des BSG vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - Urteil vom 12. November 2015 - B 12 KR 10/14 R - Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R -, zitiert nach juris RdNr 14).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2020 - L 1 BA 87/18
    Der tatsächlichen Ausgestaltung der Verhältnisse kann danach gegebenenfalls sogar stärkeres Gewicht als abweichenden vertraglichen Regelungen zukommen (Urteil des BSG vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R -, zitiert nach juris RdNr 17 und Urteil vom. 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, zitiert nach juris RdNr 17).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2020 - L 1 BA 87/18
    Der tatsächlichen Ausgestaltung der Verhältnisse kann danach gegebenenfalls sogar stärkeres Gewicht als abweichenden vertraglichen Regelungen zukommen (Urteil des BSG vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R -, zitiert nach juris RdNr 17 und Urteil vom. 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, zitiert nach juris RdNr 17).
  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2020 - L 1 BA 87/18
    Ob eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit vorliegt, richtet sich danach, welche der genannten Merkmale bei Betrachtung des Gesamtbildes der Verhältnisse überwiegen (Urteile des BSG vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - Urteil vom 12. November 2015 - B 12 KR 10/14 R - Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R -, zitiert nach juris RdNr 14).
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