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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2021 - L 28 BA 110/18   

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LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2021 - L 28 BA 110/18 (https://dejure.org/2021,21946)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.06.2021 - L 28 BA 110/18 (https://dejure.org/2021,21946)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Juni 2021 - L 28 BA 110/18 (https://dejure.org/2021,21946)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 SGB 4, § 7 Abs 1 SGB 4, § 611a BGB, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 2 GG
    Statusfeststellung - Filmschaffende - Szenenbildnerin - Filmarchitektin - abhängige Beschäftigung - Versicherungspflicht - Abgrenzungskatalog - Weisungsabhängigkeit - künstlerische Gestaltungsfreiheit - Unternehmerrisiko - Abwägung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Szenenbildnerin/Filmarchitektin - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit

  • rechtsportal.de

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Szenenbildnerin/Filmarchitektin - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Risiko der Sozialversicherungspflicht bei Honorarvertrag für Filmschaffende

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Risiko der Sozialversicherungspflicht bei Honorarvertrag für Filmschaffende

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (29)

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2021 - L 28 BA 110/18
    Eine indiziell auch für eine Selbständigkeit sprechende Vertragsgestaltung ist in ihrer Wirkung abzuschwächen, wenn wegen eines erheblichen Ungleichgewichts der Verhandlungspositionen die Filmschaffende nicht in gleicher Weise wie die Produktionsfirma die Möglichkeit hatte, auf ihren sozialversicherungsrechtlichen Status Einfluss zu nehmen (Anschluss an BSG vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R = BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25).

    Zugleich schwächt es die indizielle Wirkung ab, wenn wegen eines erheblichen Ungleichgewichts der Verhandlungspositionen nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden kann, dass alle Vertragsparteien in gleicher Weise die Möglichkeit hatten, ihre Wünsche bzgl. der Ausgestaltung des sozialversicherungsrechtlichen Status durchzusetzen (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 26 [Rackjobbing]).

    Für die Abgrenzung kommt es allein auf die konkrete inhaltliche Ausgestaltung der zu beurteilenden Tätigkeit an (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 19. März 2021 - L 26 BA 1/20 - a.a.O. Rn. 56 m.w.N. und vom 7. Dezember 2016 - L 9 KR 434/14 - juris Rn. 169 ff., 187 ), ohne dass das von den Vertragsbeteiligten vergebene "Etikett" von Belang wäre (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - a.a.O. Rn. 32 ; vgl. auch § 611a Abs. 1 Satz 6 BGB).

    Hiernach kann dahinstehen, dass die indiziell (auch) für eine Selbständigkeit sprechende Vertragsgestaltung in ihrer Wirkung abzuschwächen ist, wenn wegen eines erheblichen Ungleichgewichts der Verhandlungspositionen nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden kann, dass alle Vertragsparteien in gleicher Weise die Möglichkeit hatten, ihre Wünsche bezüglich der Ausgestaltung des sozialversicherungsrechtlichen Status durchzusetzen (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - a.a.O. Rn. 26 ).

    Im Übrigen zählten die von der Klägerin vertraglich zu erbringenden künstlerisch-schöpferischen Tätigkeiten zu den sogenannten Diensten höherer Art mit einem von vornherein eingeschränkten Weisungsrecht, welches hier überwiegend zur funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert war (vgl. BSG, Urteile vom 28. Juni 2018 - B 5 AL 1/17 R - juris Rn. 28 im Hinblick auf die Freiheit von Forschung und Lehre aus Art. 5 Abs. 3 GG und vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - a.a.O. Rn. 16; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Dezember 2016 - L 9 KR 434/14 - a.a.O. Rn. 178).

    Aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft gegebenenfalls nicht verwerten zu können, folgt kein Unternehmerrisiko bezüglich der einzelnen Einsätze (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - a.a.O. Rn. 35 f. m.w.N. ).

  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Pflegekräfte als freie Mitarbeiter in Pflegeheimen?

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2021 - L 28 BA 110/18
    Erst auf der Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. BSG, Urteile vom 7. Juni 2019 - B 12 R 6/18 R - juris Rn. 14 ; vom 4. September 2018 - B 12 KR 11/17 R - juris Rn. 19 m.w.N. und vom 14. März 2018 - B 12 KR 3/17 R - juris Rn. 13 ).

    Im Übrigen ist die Höhe des Honorars nur eines von vielen in der Gesamtwürdigung zu berücksichtigenden Indizien als Ausdruck des Parteiwillens (vgl. BSG, Urteil vom 7. Juni 2019 - B 12 R 6/18 R - a.a.O. Rn. 34 f. m.w.N.), dem hier, wie ausgeführt, keine ausschlaggebende Bedeutung zukommt.

    Nicht für die Abgrenzung von Bedeutung ist dagegen, dass die Tätigkeit nur kurzfristig ausgeübt worden ist; auch die wirtschaftliche Abhängigkeit ist kein wesentliches Merkmal der abhängigen Beschäftigung (vgl. BSG, Urteil vom 7. Juni 2019 - B 12 R 6/18 R - a.a.O. Rn. 32 f. ).

    Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungs- und Beitragsrecht verletzen weder Grundrechte der Klägerin noch der Beigeladenen zu 1 (vgl. BSG, Urteil vom 7. Juni 2019 - B 12 R 6/18 R - a.a.O. Rn. 37 ff. m.w.N. ).

    Der entsprechende Eingriff in den Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG ist im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung zulässig, da der Gesetzgeber im Spannungsverhältnis zwischen der individuellen Freiheit und den Anforderungen einer sozialstaatlichen Ordnung über einen weiten, hier nicht willkürlich missachteten Gestaltungsspielraum verfügt (vgl. BSG, Urteil vom 7. Juni 2019 - B 12 R 6/18 R - a.a.O. Rn. 41 m.w.N. ).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2016 - L 9 KR 434/14

    Sozialversicherungspflicht - Filmarchitekt - Dienstvertrag - Werkvertrag -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2021 - L 28 BA 110/18
    Anders als im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Dezember 2016 (- L 9 KR 434/14 -) ausgeführt, spreche der vorliegende Vertrag nicht von "Tätigkeit", "Arbeitszeit", sondern stets von "Werk" oder "Leistung".

    Soweit die Klägerin darüber hinaus geltend macht, anders als in einer der dem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg - L 9 KR 434/14 - (a.a.O. Rn. 58, 185) zugrundeliegenden Fallkonstellationen sei sie gerade nicht als "Head of Department" im Vertrag bezeichnet worden, begründet die mangelnde Erwähnung dieser Stellung, die sinngemäß als Bereichs- oder Abteilungsleiter zu übersetzen ist, kein den Senat überzeugendes Indiz für Selbständigkeit.

    Denn Leistungen, wie die hier geschuldete, können vielmehr sowohl in der Form einer abhängigen Beschäftigung als auch einer selbständigen Tätigkeit erbracht werden (vgl. BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rn. 17 ; LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 21. Februar 2014 - L 1 KR 57/12 - a.a.O. Rn. 24 und vom 7. Dezember 2016 - L 9 KR 434/14 - a.a.O. Rn. 168 ).

    Für die Abgrenzung kommt es allein auf die konkrete inhaltliche Ausgestaltung der zu beurteilenden Tätigkeit an (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 19. März 2021 - L 26 BA 1/20 - a.a.O. Rn. 56 m.w.N. und vom 7. Dezember 2016 - L 9 KR 434/14 - juris Rn. 169 ff., 187 ), ohne dass das von den Vertragsbeteiligten vergebene "Etikett" von Belang wäre (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - a.a.O. Rn. 32 ; vgl. auch § 611a Abs. 1 Satz 6 BGB).

    Im Übrigen zählten die von der Klägerin vertraglich zu erbringenden künstlerisch-schöpferischen Tätigkeiten zu den sogenannten Diensten höherer Art mit einem von vornherein eingeschränkten Weisungsrecht, welches hier überwiegend zur funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert war (vgl. BSG, Urteile vom 28. Juni 2018 - B 5 AL 1/17 R - juris Rn. 28 im Hinblick auf die Freiheit von Forschung und Lehre aus Art. 5 Abs. 3 GG und vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - a.a.O. Rn. 16; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Dezember 2016 - L 9 KR 434/14 - a.a.O. Rn. 178).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - L 26 BA 1/20

    Make-up Artist - Visagistin - Maskenbildnerin - Statusfeststellung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2021 - L 28 BA 110/18
    Er enthält vielmehr lediglich - hier nicht den Ausschlag gebende - Beurteilungshilfen (vgl. BSG, Urteil vom 20. März 2013 - B 12 R 13/10 R - juris Rn. 20 ; Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. März 2021 - L 26 BA 1/20 - juris Rn. 55 >Visagistin und Make-Up-Artist> mit Anmerkung von Timme vom 4. Juni 2021, juris unter C; ders. in Hauck/Noftz, SGB III, Werksstand: 04/21, § 25 Rn. 42).

    Für die Abgrenzung kommt es allein auf die konkrete inhaltliche Ausgestaltung der zu beurteilenden Tätigkeit an (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 19. März 2021 - L 26 BA 1/20 - a.a.O. Rn. 56 m.w.N. und vom 7. Dezember 2016 - L 9 KR 434/14 - juris Rn. 169 ff., 187 ), ohne dass das von den Vertragsbeteiligten vergebene "Etikett" von Belang wäre (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - a.a.O. Rn. 32 ; vgl. auch § 611a Abs. 1 Satz 6 BGB).

  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20

    Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2021 - L 28 BA 110/18
    In die - arbeitsrechtliche - Beurteilung, ob der für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses erforderliche Grad der persönlichen Abhängigkeit erreicht ist, ist nach dem - im Zeitpunkt der hier gegenständlichen Tätigkeit allerdings noch nicht geltenden - § 611a Abs. 1 Satz 4 BGB (Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vom 21. Februar 2017, BGBl I S. 258) die Eigenart der jeweiligen Tätigkeit zwar einzubeziehen (vgl. BAG, Urteil vom 1. Dezember 2020 - 9 AZR 102/20 - juris Rn. 37).

    Insofern liegt aber dann, wenn die Tätigkeit - wie hier - durch den "Auftraggeber" geplant und organisiert wird und der "Auftragnehmer" in einen arbeitsteiligen Prozess in einer Weise eingegliedert ist, die eine eigenverantwortliche Organisation der Erstellung des vereinbaren "Arbeitsergebnisses" faktisch ausschließt, ein Arbeitsverhältnis nahe (BAG, Urteil vom 1. Dezember 2020 - 9 AZR 102/20 - a.a.O. Rn. 35).

  • BSG, 26.02.2019 - B 12 R 8/18 R

    Keine Ermächtigung zur Elementenfeststellung des Vorliegens einer abhängigen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2021 - L 28 BA 110/18
    Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Beklagte sodann keine materiell unzulässige, isoliert ausnahmsweise anfechtbare Elementenfeststellung getroffen (vgl. BSG, Urteil vom 26. Februar 2019 - B 12 R 8/18 R - juris Rn. 17 ).

    Insofern wurde das Vorliegen von Beschäftigung als ein Tatbestandsmerkmal der Versicherungspflicht - hier in der Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung - genannt, welches im Grundsatz nicht isoliert angefochten werden kann und von der Klägerin auch nicht isoliert angefochten worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 26. Februar 2019 - B 12 R 8/18 R - a.a.O. Rn. 16 ).

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 2/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2021 - L 28 BA 110/18
    Ob jemand beschäftigt oder selbständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und hängt davon ab, welche Merkmale nach einer Gesamtschau überwiegen (stRspr; vgl. BSG, Urteil vom 4. Juli 2019 - B 12 R 2/18 R - juris Rn. 13 m.w.N. ; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Kammerbeschluss vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 - juris Rn. 7).

    Aber schon ausweislich der Gesetzesbegründung zu § 611a BGB (n.F.) sollten Vorschriften, die eine abweichende Definition des Arbeitnehmers, des Arbeitsvertrages oder des Arbeitsverhältnisses vorsehen, um einen engeren oder weiteren Geltungsbereich festzulegen - wie hier ggf. § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV - unberührt bleiben (vgl. BT-Drucks. 18/9232 S. 31; BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 2/18 R - a.a.O. Rn. 25 ).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2021 - L 28 BA 110/18
    Einer wie hier mit dem Vertrag vereinbarten Vertragsstrafe kommt in Bezug auf ein etwaiges Unternehmerrisiko nur ein vergleichsweise geringes Gewicht zu, weil eine solche sowohl im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit als auch einer abhängigen Beschäftigung vereinbart werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 11. März 2009 - B 12 KR 21/07 R - juris Rn. 22 ).
  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2021 - L 28 BA 110/18
    Dass aber jemand von seinem Auftrag- bzw. Arbeitgeber nicht den für Beschäftigte typischen sozialen Schutz erhalten hat, führt für sich genommen nicht zur Annahme eines die Selbständigkeit kennzeichnenden unternehmerischen Risikos, stellt mithin kein gewichtiges Indiz gegen die Annahme einer Beschäftigung dar (vgl. BSG, Urteil vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R - juris Rn. 21 ).
  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 3/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Bühnenkünstler - Opernchorsänger -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2021 - L 28 BA 110/18
    Erst auf der Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. BSG, Urteile vom 7. Juni 2019 - B 12 R 6/18 R - juris Rn. 14 ; vom 4. September 2018 - B 12 KR 11/17 R - juris Rn. 19 m.w.N. und vom 14. März 2018 - B 12 KR 3/17 R - juris Rn. 13 ).
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

  • BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 522/96

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2018 - L 9 KR 173/14

    Sozialversicherungspflicht - Visagistin - Tätigkeit bei einer Fernsehproduktion

  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

  • BSG, 28.06.2018 - B 5 AL 1/17 R

    Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

  • BSG, 12.05.2020 - B 12 R 5/18 R

    Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers einer GmbH

  • BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 11/17 R

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen nebst

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2014 - L 1 KR 57/12

    Abhängige Beschäftigung - Selbständige Tätigkeit - Abgrenzung - Maskenbildnerin -

  • BSG, 23.02.2021 - B 12 R 18/18 R

    Arbeitslosen- und Rentenversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit -

  • BSG, 12.12.2018 - B 12 R 1/18 R

    Statusfeststellungsverfahren in der Sozialversicherung

  • BSG, 20.03.2013 - B 12 R 13/10 R

    Künstlersozialversicherung - durchgehende Beschäftigung von als "Gästen"

  • BGH, 19.05.2005 - I ZR 285/02

    Der Zauberberg

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 282/12

    Arbeitnehmerstatus - Werkvertrag

  • BSG, 23.05.2017 - B 12 KR 9/16 R

    Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen - selbstständiger

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 KR 31/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren - Entscheidung der DRV Bund auch

  • BSG, 23.09.2020 - B 5 RE 2/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R

    Musikschullehrer: Beachtung eines Lehrplanwerks führt nicht zur

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2022 - L 8 R 597/17

    Versicherungspflicht einer Tätigkeit als Editor für eine Produktionsfirma von

    Zu Recht weist die Klägerin schon selbst darauf hin, dass dieser lediglich Beurteilungshilfen enthält und die Sozialgerichte hieran nicht gebunden sind (vgl. BSG Urt. v. 20.3.2013 - B 12 R 13/10 R - juris Rn. 20; Urt. v. 14.3.2018 - B 12 KR 3/17 R - juris Rn. 14; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 19.3.2021 - L 26 BA 1/20 - juris Rn. 55; Urt. v. 25.6.2021 - L 28 BA 110/18 - juris Rn. 90 m.w.N.).
  • SG Berlin, 24.05.2023 - S 223 BA 222/21

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Kostümbildner - Filmproduktion -

    Zwar wird vertreten, dass ein Bescheid nach § 1 KSVG keine Bindungswirkung für das Statusfeststellungsverfahren entfalten kann, weil die Künstlersozialkasse weder Einzugsstelle noch ein anderer Versicherungsträger im Sinne von § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Juni 2021 - L 28 BA 110/18 -, Rn. 89, juris, unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - B 12 R 1/18 R - Rn. 14 ff., juris, welches aber den Fall betrifft, dass die selbstständige künstlerische Tätigkeit zwischenzeitlich aufgegeben wurde).
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